Spanien, Pflege

Spanien reformiert Pflege: Freunde und Nachbarn dürfen offiziell betreuen

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 01:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ley 4/2026 erweitert Pflegeansprüche, stärkt häusliche Hilfen und sieht zusätzliche 6.200 Millionen Euro für 2026 und 2027 vor.
Heller, moderner Wohnraum mit großen Fenstern und Blick in einen sonnigen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Ley 4/2026 am 23. Oktober 2026 vollzieht Spanien eine umfassende Reform seines Systems zur Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Die Gesetzesnovelle, die das spanische Parlament am 16. September 2026 verabschiedet hatte, zielt auf beschleunigte Verfahren, eine verbesserte finanzielle Absicherung und eine stärkere Anerkennung informeller Hilfsnetzwerke ab.

Schnellere Anerkennung und Einbindung des sozialen Umfelds

Eine der zentralen Änderungen betrifft den Kreis der anerkannten Betreuungspersonen. Künftig können neben Familienangehörigen auch Freunde und Nachbarn offiziell als Pflegende registriert werden. Gleichzeitig wird die gesetzliche Höchstfrist für die offizielle Feststellung einer Pflegebedürftigkeit von sechs auf drei Monate halbiert.

Zudem werden die Verfahren zur Einstufung vereinfacht: Ein zuerkannter Pflegegrad zieht künftig automatisch die Anerkennung eines Behinderungsgrads nach sich.

Bei Erreichen des Pflegegrads I gilt direkt eine Behinderung von 33 Prozent als festgestellt, während bei den Graden II und III pauschal ein Behinderungsgrad von 65 Prozent anerkannt wird. Verschiedene Pflegeleistungen und Dienste schließen sich künftig nicht mehr gegenseitig aus, sondern dürfen miteinander kombiniert werden.

Ausbau der häuslichen Unterstützung und Barrierefreiheit

Die Reform stärkt insbesondere die Betreuung im häuslichen Umfeld. Die Hilfe zu Hause wird auf alltägliche Begleitungen wie Arztbesuche oder Einkäufe erweitert, während die Sozialversicherungsbeiträge der Hauptpflegepersonen künftig garantiert werden. Gezielte Maßnahmen sollen zudem die Pflegekontinuität sichern, falls Betreuende erkranken oder ins Krankenhaus müssen.

Darüber hinaus erhalten alle anerkannten Pflegebedürftigen einen Rechtsanspruch auf Teleassistenz, zu der auch geolokalisierbare Notfallarmbänder gehören. Tageszentren dürfen künftig Versorgungsleistungen wie Mahlzeitendienste für Menschen erbringen, die weiterhin daheim leben, und Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren werden über Verleihsysteme zugänglich gemacht.

Im Bereich des Wohnens wird universelle Barrierefreiheit als Recht festgeschrieben. In Eigentümergemeinschaften müssen Fördermittel für Umbaumaßnahmen beantragt werden; der vorgeschriebene Mindestfinanzierungsanteil für solche Anpassungen sinkt von 75 Prozent auf 70 Prozent. Versicherungsgesellschaften ist es künftig untersagt, Menschen mit Behinderung höhere Tarife in Rechnung zu stellen.

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Sonderregelungen für Schwerstkranke und Unterstützung vor Gericht

Für Kinder unter sechs Jahren mit Entwicklungsstörungen begründet die Reform einen Anspruch auf Frühförderung. Zugleich wird die neue Einstufung Pflegegrad 3+ für extrem pflegebedürftige Personen geschaffen, was unter anderem Betroffenen mit Amyotropher Lateralsklerose (ALS) zugutekommt.

Gemäß einer Übergangsbestimmung darf ein laufendes Überprüfungsverfahren des Behinderungsgrads bei ALS und anderen hochkomplexen, irreversiblen Krankheitsbildern den Leistungszugang nach dem spanischen ALS-Gesetz weder aussetzen noch verzögern.

Im Justizbereich führt das Gesetz die Funktion einer neutralen gerichtlichen Vermittlungsperson ein. Diese Fachkraft unterstützt Menschen mit Behinderung während gerichtlicher Verfahren und legt erforderliche Anpassungen fest. Verfahrensschritte, die ohne die notwendigen Vorkehrungen stattfinden, sind künftig nichtig.

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Finanzierungszusagen und Kritik an bestehenden Wartelisten

Zur Umsetzung verpflichtet sich der spanische Staat, 50 Prozent der Gesamtkosten des Pflegesystems zu tragen. Für die autonomen Gemeinschaften sind für die Jahre 2026 und 2027 zusätzliche Mittel in Höhe von 6.200 Millionen Euro vorgesehen. Nach Angaben des Ministeriums für Sozialrechte, Verbrauch und Agenda 2030 flossen den Regionen zuvor bereits innerhalb von drei Monaten 739 Millionen Euro an zweckgebundenen Mitteln zu.

Dennoch steht das System vor operativen Herausforderungen. Laut Zahlen des Sozialministeriums warten 236.736 Menschen auf Leistungen, davon 134.734 Personen bereits länger als sechs Monate. Sozialminister Pablo Bustinduy strebt einen Abbau dieser Wartelisten auf null bis zum Jahr 2028 an.

Kritik kommt unterdessen von der Plattform Dorada. Die Organisation bemängelt, dass das Gesetz grundlegende Probleme wie Wohnmodelle und die Personalknappheit nicht ausreichend löse. Nach Angaben der Plattform versorgt das System fast zwei Millionen Menschen, während etwa 900.000 Betroffene auf den Wartelisten versterben.

Zudem seien nur 55 Prozent der Pflegebedürftigen in Heimen gemeldet, und Pflegekräfte könnten im Schnitt lediglich 17 bis 21 Minuten für die Nachtbetreuung aufbringen. Die Plattform fordert daher einen übergeordneten Staatspakt, den das Parlament von Navarra am 8. Oktober 2026 als erste Regionalregierung formell unterstützte.

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