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Steuerreform 2027: Sonn- und FeiertagszuschlÀge werden beitragsfrei

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Steuerentwurf von Finanzminister Klingbeil bringt Entlastungen bei ZuschlÀgen und FreibetrÀgen, doch die kalte Progression wird laut Experten nicht vollstÀndig ausgeglichen.

Steuerreform 2026: Klingbeil plant Entlastungen, Kritik an kalter Progression bleibt
Ein BĂŒroangestellter arbeitet an einem modernen Schreibtisch in einem hellen, professionell eingerichteten BĂŒro. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Der im August 2026 vorgestellte Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht punktuelle Entlastungen fĂŒr Arbeitnehmer vor, die insbesondere bei der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie durch Anpassungen bei FreibetrĂ€gen wirksam werden sollen.

WÀhrend das Bundesfinanzministerium den Fokus auf kleine und mittlere Einkommen legt, bewerten Wirtschaftsfachleute und Oppositionspolitiker die Gesamtwirkung der Reform als begrenzt. Ein zentraler Kritikpunkt bleibt der unvollstÀndige Ausgleich der kalten Progression.

Neuregelungen bei der Sonn- und Feiertagsarbeit

Ein wesentlicher Bestandteil der ReformplĂ€ne ist die steuerliche Behandlung von ZuschlĂ€gen fĂŒr Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Entwurf sieht vor, diese ZuschlĂ€ge ab dem 1. Januar 2027 in der Sozialversicherung beitragsfrei zu stellen. Parallel dazu soll die Grenze fĂŒr den maximal zulĂ€ssigen Grundlohn, der fĂŒr die Berechnung dieser steuerfreien ZuschlĂ€ge herangezogen werden kann, von bisher 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden.

Laut Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner wird die Steuerentlastung durch die Reform im Jahr 2027 knapp 3 Mrd. Euro betragen und bis zum Jahr 2028 auf 7 Mrd. Euro ansteigen.

Bundesfinanzminister Klingbeil verteidigte den Entwurf Mitte August 2026 gegen Kritik und bezifferte das jĂ€hrliche Entlastungsvolumen auf insgesamt rund 10 Mrd. Euro. Er verwies dabei auf die angespannte Haushaltslage, die keinen Spielraum fĂŒr weitergehende Maßnahmen lasse.

Anpassungen der Einkommensteuer und des Kindergelds

Die geplante Reform umfasst zudem Verschiebungen bei den Eckwerten des Einkommensteuertarifs. Der Schwellenwert fĂŒr den Spitzensteuersatz soll auf ĂŒber 70.000 Euro steigen, wobei konkrete EntwĂŒrfe einen Wert von 70.600 Euro nennen. Diese Maßnahme wird mit einer Entlastungswirkung von 0,7 Mrd. Euro veranschlagt. Gleichzeitig soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden, was zu einer Entlastung von 1,1 Mrd. Euro fĂŒhren soll.

FĂŒr Bezieher sehr hoher Einkommen sieht der Entwurf hingegen VerschĂ€rfungen vor. Ein neuer Reichensteuersatz von 47 % soll ab einem Einkommen von 280.000 Euro greifen, wĂ€hrend der Steuersatz von 45 % bereits ab 250.000 Euro angewendet wird. Diese Anpassung soll Mehreinnahmen von 2,6 Mrd. Euro generieren.

Weitere Entlastungen sind beim Grundfreibetrag und dem Kindergeld vorgesehen:
- Der Grundfreibetrag soll bis zum Jahr 2028 auf 12.900 Euro angehoben werden.
- Das Kindergeld soll im Jahr 2027 auf 267 Euro und im Jahr 2028 auf 272 Euro steigen.

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UrsprĂŒnglich angedachte Belastungen, wie etwa die Senkung von FreibetrĂ€gen fĂŒr Vereine oder bei Belegschaftsrabatten, wurden im aktuellen Entwurf verworfen. Der Freibetrag fĂŒr Vereine soll bei 5000 Euro bleiben, der fĂŒr Belegschaftsrabatte bei 1080 Euro.

Kritik am Ausgleich der kalten Progression

Trotz der geplanten Maßnahmen gibt es deutliche Kritik an der Nettoentlastung der Reform. Berechnungen der schwarz-roten Koalition sowie EinschĂ€tzungen von Fachleuten deuten darauf hin, dass die kalte Progression nicht vollstĂ€ndig ausgeglichen wird. Dies fĂŒhrt dazu, dass Arbeitnehmer trotz nominaler Entlastungen real an Kaufkraft verlieren könnten.

Beispielrechnungen zeigen, dass ein Single mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro durch die Reform effektiv 114 Euro verlieren wĂŒrde. Bei einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro belĂ€uft sich der rechnerische Verlust auf 265 Euro.

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Kritik kam unter anderem vom CDU-Politiker GĂŒntzler, der anfĂŒhrte, dass fĂŒr einen vollstĂ€ndigen Ausgleich der kalten Progression ein Volumen von 8 Mrd. Euro notwendig wĂ€re, wĂ€hrend fĂŒr das Jahr 2027 lediglich eine Entlastung von 2,635 Mrd. Euro vorgesehen sei.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) forderte in diesem Zusammenhang sogar ein Entlastungsvolumen von 15 Mrd. Euro, um die inflationsbedingten Mehrbelastungen fĂŒr die Steuerzahler adĂ€quat abzufedern.

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