Steuerreform und Sozialabgaben: 9.000 Euro brutto können 904 Euro kosten
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 13:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Berechnungen und Analysen beleuchten die Wechselwirkung zwischen den von der Bundesregierung geplanten Steuerentlastungen und den gleichzeitig prognostizierten Mehrbelastungen durch Sozialabgaben.
Während das Reformpaket auf steuerliche Entlastungen für Familien sowie für untere und mittlere Einkommen abzielt, könnten steigende Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Beitragssätze diesen Effekt bei vielen Beschäftigten abschwächen oder ins Minus kehren.
Geplante steuerliche Anpassungen der Bundesregierung
Am 2. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf einer Einkommensteuerreform, die ab dem 1. Januar 2027 greifen und ihre volle Wirkung 2028 entfalten soll. Die vorgesehene Entlastung beläuft sich auf rund 10 Milliarden Euro jährlich.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll der Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen. Zudem ist eine Tarifabflachung im Bereich von 17.800 bis 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen vorgesehen.
Der Kabinettsbeschluss beinhaltet ferner eine schrittweise Anhebung des Kindergeldes auf 267 Euro monatlich je Kind im Jahr 2027 und 272 Euro im Jahr 2028. Der Kinderfreibetrag soll auf 10.056 Euro beziehungsweise 10.236 Euro jährlich klettern, während der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro steigen soll.
Für eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen stellte die Bundesregierung ab 2028 eine jährliche Entlastung von mehr als 600 Euro in Aussicht.
Zur Gegenfinanzierung plant das Kabinett unter anderem Anpassungen bei der Reichensteuer: Der Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen statt wie bisher ab 277.826 Euro, ergänzt durch eine Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro.
Die Minijob-Pauschalsteuer soll von 2 auf 5 Prozent angehoben und die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen auf einen Steueranteil von 15 Prozent bei maximal 900 Euro im Jahr reduziert werden.
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Steigende Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen
Parallel dazu sieht ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 21. September 2026 deutliche Erhöhungen der monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 vor. Die Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro steigen, jene für die allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.450 Euro auf 8.850 Euro.
Als Ursache nannte das Ministerium unter anderem den Lohnzuwachs von 4,38 Prozent im Jahr 2025 sowie eine zusätzliche außerordentliche Anhebung um 300 Euro monatlich bei der GKV.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums verursacht allein diese zusätzliche Anhebung Mehrkosten von bis zu rund 26 Euro monatlich für Betroffene. Laut Bundesarbeitsministerium führt die Anhebung bei einem Monatsbrutto von 4.000 Euro zu keinen zusätzlichen Abzügen.
Bei einem Beschäftigten mit 9.000 Euro Monatsbrutto ergäben sich bei unveränderten Beitragssätzen und 2,9 Prozent Zusatzbeitrag jedoch Mehrkosten von rund 102 Euro im Monat für die Arbeitnehmerseite und ein vergleichbarer Betrag für den Arbeitgeber.
Netto-Effekte im Zusammenspiel
Berechnungen von Frank Hechtner für die Frankfurter Allgemeine Zeitung veranschaulichen die Gesamtwirkung bis 2028 unter Einbeziehung steigender Abgaben – darunter der prognostizierte Anstieg des Rentenbeitragssatzes von 18,6 Prozent auf 19,9 Prozent laut Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung:
- Ein kinderloser Single mit 3.000 Euro Bruttomonatslohn verzeichnet 2028 gegenüber dem aktuellen Stand ein Minus von 9 Euro netto im Jahr.
- Bei 6.000 Euro Bruttolohn liegt das Minus bei 242 Euro, bei 6.500 Euro bei 639 Euro und bei 9.000 Euro bei 904 Euro pro Jahr.
- Alleinerziehende mit einem Kind und bis zu rund 5.500 Euro Monatsbrutto erhalten maximal etwa 25 Euro Entlastung jährlich.
- Eine Familie mit zwei Kindern und Bruttoeinkommen von 6.000 Euro plus 3.000 Euro gewinnt per saldo 44 Euro im Jahr.
- Doppelverdiener mit je 5.000 Euro Monatsbrutto erzielen ein Plus von 148 Euro, während Doppelverdiener mit je 7.000 Euro jährlich 1.045 Euro weniger netto zur Verfügung haben.
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Das Reformpaket liegt seit dem 4. September 2026 dem Bundesrat vor, dessen Stellungnahmefrist bis zum 16. Oktober 2026 läuft. Auch die Verordnungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen bedürfen noch der Zustimmung von Bundesregierung und Bundesrat.
Während Kanzleramtschefin Nina Warken eine rasche Umsetzung der Beschlüsse anmahnte, forderte der CSU-Finanzpolitiker Florian Dorn Anpassungen, um Personengesellschaften und die arbeitende Mitte nicht übermäßig durch Steuern und Abgaben zu belasten.
