Steuerzinsen, Bundesregierung

Steuerzinsen ab 2027: Bundesregierung verdoppelt auf 3,6 Prozent

09.06.2026 - 23:25:57 | boerse-global.de

FinanzÀmter arbeiten regional unterschiedlich schnell. Steuerzinsen sollen sich ab 2027 verdoppeln. Neue Urteile stÀrken Rechte der Steuerzahler.

SteuererklÀrung 2025: Fristen, Zinsverdopplung und neue Urteile
Steuerzinsen - Ein Kalender mit dem Jahr 2025, umgeben von Finanzdokumenten, einem Stift und einem Taschenrechner auf einem Schreibtisch. 09.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

WĂ€hrend die FinanzĂ€mter regional sehr unterschiedlich arbeiten, stehen fĂŒr die kommenden Jahre große Änderungen an. Besonders die geplante Verdopplung der Steuerzinsen und neue Urteile zur Bescheidkorrektur sorgen fĂŒr Aufsehen.

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Hessen ist Spitzenreiter bei der Bearbeitung

Die FinanzÀmter arbeiten mit extrem unterschiedlichem Tempo. Eine Analyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zeigt: Hessen ist mit durchschnittlich 41,1 Tagen am schnellsten. Das sind mehr als drei Tage weniger als im Vorjahr.

Berlin folgt knapp dahinter mit 41,5 Tagen. Schlusslicht ist Bremen. Dort warten Steuerzahler im Schnitt 56,15 Tage auf ihren Bescheid. In Hessen zeigt sich ein geteiltes Bild: Arbeitnehmer warten rund 40 Tage, SelbststÀndige und Freiberufler mit 45,2 Tagen liegen bundesweit an der Spitze ihrer Kategorie.

Steuerzinsen sollen sich verdoppeln

Wer mit hohen Nachzahlungen oder Erstattungen rechnet, sollte die geplanten GesetzesĂ€nderungen kennen. Die Bundesregierung will die Steuerzinsen ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr verdoppeln. Aktuell fallen monatlich 0,15 Prozent an, kĂŒnftig sollen es 0,30 Prozent sein.

Die Zinsen greifen nach einer Karenzzeit von 15 Monaten. FĂŒr Erstattungen kann das attraktiv sein. Bei Nachzahlungen wird es zum Risiko. Zum Vergleich: Tagesgeldkonten bieten derzeit 3 bis 4 Prozent – allerdings oft nur fĂŒr wenige Monate.

Diese Ausgaben können Sie absetzen

FĂŒr das Steuerjahr 2025 gibt es zahlreiche Absetzmöglichkeiten. Bei Handwerkerleistungen sind 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, maximal 1.200 Euro. Haushaltsnahe Dienstleistungen bringen bis zu 4.000 Euro. Wichtig: Bezahlen Sie immer per Überweisung.

Mieter können anteilige Nebenkosten fĂŒr Treppenhausreinigung oder Hausmeisterdienste geltend machen. Die Homeoffice-Pauschale liegt bei 6 Euro pro Tag fĂŒr maximal 210 Tage – also bis zu 1.260 Euro. Bei energetischen Sanierungen sind ĂŒber drei Jahre bis zu 20 Prozent der Kosten absetzbar, gedeckelt auf 40.000 Euro.

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Jeder fÜnfte Bescheid ist fehlerhaft

Etwa jeder fĂŒnfte Steuerbescheid enthĂ€lt Fehler – meist zuungunsten der Steuerzahler. HĂ€ufige Probleme: nicht berĂŒcksichtigte Sonderausgaben, gekĂŒrzte Werbungskosten oder vergessene FreibetrĂ€ge. Ein Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Fast zwei Drittel der EinsprĂŒche sind erfolgreich.

Das Finanzgericht MĂŒnster stĂ€rkte zudem die Rechte der Steuerzahler. Mit Urteil vom 13. Februar 2026 (Az. 4 K 64/23 E) entschied es: Ein Bescheid darf auch dann geĂ€ndert werden, wenn das Finanzamt elektronische Lohnsteuerdaten fehlerhaft ausgewertet hat – selbst bei Rechtsanwendungsfehlern. Der Bundesfinanzhof prĂŒft den Fall unter Az. IX R 3/26.

Reformen und Warnungen

Neben den ZinsĂ€nderungen plant die Politik weitere Entlastungen. Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas forderte Anfang Juni eine Reform, die ab Januar 2027 mindestens 500 Euro pro Jahr bringen soll. Ein Entwurf fĂŒr ein ArbeitsmarktstĂ€rkungsgesetz sieht Steuerfreiheit fĂŒr ÜberstundenzuschlĂ€ge bis 25 Prozent des Grundlohns vor. Der Entwurf vom September 2025 ist aber noch nicht in Kraft.

Achtung: Kriminelle nutzen die Steuersaison fĂŒr Phishing-Mails. Sie tĂ€uschen die VerfĂŒgbarkeit des elektronischen Steuerbescheids fĂŒr 2026 vor und fordern sensible Daten. Achten Sie auf unseriöse Absenderadressen und fehlende persönliche Anrede. Klicken Sie keine Links in solchen Mails.

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