Substitutionsrichtlinie: Take-home-Naloxon ab Juli für Opioidabhängige
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zwei regulatorische Entwicklungen verändern derzeit die Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung suchtkranker und arbeitsunfallverletzter Patientinnen und Patienten: die überarbeitete Substitutionsrichtlinie der Bundesärztekammer und die im laufenden Jahr zweimal angepasste UV-GOÄ.
Wie hausaerztlichepraxis.digital berichtete, betreffen die Änderungen sowohl die Behandlung Opioidabhängiger als auch die Vergütung in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Take-home-Naloxon in der Substitutionsrichtlinie
Die Bundesärztekammer hat im Juli 2026 nasales Take-home-Naloxon in die Substitutionsrichtlinie aufgenommen. Das Mittel dient der Harm-Reduction und soll im Notfall bei einer Opioid-Überdosierung eingesetzt werden können, ohne dass zunächst medizinisches Fachpersonal vor Ort sein muss. Die Aufnahme in die Richtlinie erlaubt es, dass Betroffene oder ihr Umfeld das Medikament vorab erhalten und im Ernstfall selbst anwenden.
Neben dieser Erweiterung wurden weitere Passagen der Richtlinie überarbeitet. Dazu zählen Regelungen zur Substitution bei Schwangeren, Gebärenden und Stillenden, Vorgaben zum Therapieverlauf sowie Bestimmungen zum Einsatz von Diamorphin. Die überarbeitete Fassung ist Mitte Juli 2026 in Kraft getreten und berücksichtigt laut Bericht die im Jahr 2025 veröffentlichte S3-Leitlinie „Opioidbezogene Störungen“.
Zwei Anpassungsrunden bei der UV-GOĂ„
Parallel zur Überarbeitung der Substitutionsrichtlinie wurde die UV-GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung, im laufenden Jahr zweimal angepasst. Eine erste Änderung erfolgte im Januar 2026. Eine zweite, umfangreichere Anpassung trat zum 1. Juli 2026 in Kraft: Die Preise wurden dabei um 5 Prozent erhöht.
Zum gleichen Stichtag wurde zudem die bisherige Ziffer 6 zur Ziffer 2 mit einem Wert von 19,56 Euro. Neu eingefĂĽhrt wurde auĂźerdem die Ziffer 5, ein Zuschlag fĂĽr erschwerte Kommunikation, der maximal zweimal pro Behandlungsfall abgerechnet werden kann. Der Behandlungsfall selbst ist in der UV-GOĂ„ mit einem Zeitraum von drei Monaten definiert.
Die Bundesärztekammer hat nasales Take-home-Naloxon in die Substitutionsrichtlinie aufgenommen, und die UV-GOÄ wurde 2026 gleich zweimal angepasst. Wer Substitutionspatienten betreut und BG-Fälle abrechnet, braucht jetzt klare Schritt-für-Schritt-Vorgaben statt Vermutungen. Unser kostenloser Praxisleitfaden zeigt Ihnen die Verordnungswege für Take-home-Naloxon und die aktuelle Ziffernlogik der UV-GOÄ. Praxisleitfaden jetzt kostenlos anfordern
Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis
Die Änderungen bei den Gebührenziffern schlagen sich unmittelbar in der Abrechnung nieder. Nach der Anpassung ergibt sich für eine beispielhafte Kombination der Ziffern 1, 2000, 125 und 143 sowie 180 ein Gesamtbetrag von 35,44 Euro.
Solche Beispielrechnungen verdeutlichen, wie sich einzelne Positionsänderungen – etwa der neue Zuschlag für erschwerte Kommunikation oder die umbenannte Ziffer 2 – in der Praxis auf den abzurechnenden Betrag auswirken.
Einordnung fĂĽr die Praxis
Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte bedeuten beide Regelwerksänderungen zusätzlichen Anpassungsaufwand: Wer Patientinnen und Patienten in der Substitutionsbehandlung betreut, muss die neuen Vorgaben zu Take-home-Naloxon sowie zur Versorgung während Schwangerschaft und Stillzeit in die Behandlungsplanung integrieren.
Zweimal geänderte UV-GOÄ-Ziffern, ein neuer Kommunikationszuschlag und eine umbenannte Position — Abrechnungsfehler sind vorprogrammiert, wenn die Ziffernlogik nicht sitzt. Unsere Checkliste führt Sie Ziffer für Ziffer durch die Fassung ab Juli 2026 und rechnet typische Suchtmedizin-Kombinationen durch. UV-GOÄ-Checkliste jetzt sichern
Gleichzeitig erfordert die zweimalige Anpassung der UV-GOĂ„ im Jahr 2026 eine genaue PrĂĽfung der Abrechnungsziffern, insbesondere durch die Umbenennung bestehender und die EinfĂĽhrung neuer Positionen.
Beide Entwicklungen zeigen, dass sich sowohl medizinische Leitlinien als auch VergĂĽtungsstrukturen im Bereich der Suchtmedizin und der Unfallversicherung im Jahr 2026 in mehreren Schritten weiterentwickelt haben.
