Tagespflege, Friedland

Tagespflege in Friedland: 17 PlÀtze entlasten Angehörige und stÀrken SelbststÀndigkeit

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 22:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein geplanter Umbau der Pflegebudgets stĂ¶ĂŸt auf Kritik, wĂ€hrend Einrichtungen mehr UnterstĂŒtzung bei psychischen Erkrankungen benötigen.
Ein heller, freundlich eingerichteter Aufenthaltsraum in einer Pflegeeinrichtung mit Blick in einen grĂŒnen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Aktuelle Medienberichte rĂŒcken die zentrale Funktion der Tagespflege fĂŒr die SelbststĂ€ndigkeit hochbetagter Menschen in den Mittelpunkt und beleuchten zugleich die wachsenden Anforderungen bei der Betreuung von Senioren mit psychischen Erkrankungen in stationĂ€ren Einrichtungen.

WĂ€hrend teilstationĂ€re Angebote pflegenden Angehörigen FreirĂ€ume verschaffen und den Verbleib in der eigenen HĂ€uslichkeit stĂŒtzen, stoßen Pflegeheime bei komplexen psychiatrischen Krankheitsbildern auf strukturelle Grenzen.

Entlastung durch teilstationÀre Tagespflege

Die Tagespflege bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen hĂ€uslicher Versorgung und vollstationĂ€rer Unterbringung. Wie das Beispiel der Tagespflege im Senioren-Wohnpark in Friedland zeigt, bietet die Einrichtung Platz fĂŒr tĂ€glich 17 GĂ€ste, von denen derzeit 12 fest angemeldet sind. Nach Angaben der Leiterin Katharina Friesse liegt der Eigenbeitrag dort bei 18,03 Euro je Besuchstag.

Finanzielle UnterstĂŒtzung gewĂ€hrt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2. HierfĂŒr steht ein monatliches Budget zur VerfĂŒgung, das von 721 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2085 Euro bei Pflegegrad 5 reicht. Dieser Betrag kann zusĂ€tzlich zu Pflegegeld und ambulanter Pflegesachleistung beansprucht werden. Die Kosten fĂŒr Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten verbleiben jedoch als privater Eigenanteil bei den PflegebedĂŒrftigen.

Übergang psychisch erkrankter Menschen in Pflegeheime

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Parallel zur Entlastungsfunktion ambulanter Angebote stehen vollstationÀre Pflegeeinrichtungen vor verÀnderten Bewohnerstrukturen. Seit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes Anfang 2020 wechseln vermehrt Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise Schizophrenie, aus dem ambulant betreuten Wohnen oder besonderen Wohnformen in die Altenpflege.

Dieser Wechsel offenbart grundlegende Systemunterschiede: WÀhrend die Eingliederungshilfe auf individuelle Begleitung ausgerichtet ist, dominieren in der Altenpflege getaktete AblÀufe. PflegekrÀften fehlt im Berufsalltag hÀufig die Zeit, spezifisch auf die Besonderheiten psychisch erkrankter Bewohner einzugehen.

Aus der Praxis wird daher gefordert, dass die Eingliederungshilfe ihrer Bringschuld nachkommt und wichtige Informationen zu Lebensgeschichte, individuellen Gewohnheiten und KrisenverlĂ€ufen vor dem Einzug weitergibt. Um diesen Informationsfluss zu verbessern, wurde ein ergĂ€nzender Übergabebogen entwickelt, der ĂŒber die E-Mail-Adresse info@assistenz-krefeld.de angefordert werden kann.

Reformvorhaben und Kritik an kĂŒnftigen Budgetstrukturen

Die Rahmenbedingungen der Pflege stehen zugleich vor regulatorischen VerĂ€nderungen. Am 30. September beschloss das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz. Die geplante Umstellung der hĂ€uslichen Pflege auf neue Budgets ist fĂŒr den 1. Januar 2027 vorgesehen, bedarf allerdings noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

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Vorgesehen ist unter anderem, den bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro fĂŒr volljĂ€hrige Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zu ersetzen.

Laut dem Referentenentwurf darf dieser Betrag kĂŒnftig nicht mehr fĂŒr Verpflegung eingesetzt werden. Nach einer Beispielrechnung wĂŒrden dadurch typische Eigenkosten von 325 Euro – zusammengesetzt aus 230 Euro fĂŒr Unterkunft und Verpflegung sowie 95 Euro Investitionskosten – um 131 Euro steigen.

SozialverbĂ€nde wie der VdK kritisieren die geplante Aufteilung in vier zweckgebundene Töpfe (Sozialraumbudget, Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget und ÜberbrĂŒckungsbudget). Nicht verbrauchte BetrĂ€ge könnten demnach kĂŒnftig nicht mehr angespart werden, und das Sozialraumbudget stĂŒnde nicht mehr zur Deckung von Eigenanteilen in der Tagespflege bereit.

Der VdK betont zudem, dass rund 86 Prozent der PflegebedĂŒrftigen in Deutschland zu Hause versorgt werden, und fordert ĂŒber eine Klage die RĂŒckzahlung von 5,2 Milliarden Euro Corona-Schulden an die soziale Pflegeversicherung.

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