Teilkrankschreibung, Chaos

Teilkrankschreibung: Ärzte warnen vor Chaos ab 2027

29.05.2026 - 15:48:19 | boerse-global.de

Das geplante Stufenmodell fĂŒr Krankschreibungen stĂ¶ĂŸt auf massive Bedenken von Medizinern und SozialverbĂ€nden. Teil eines milliardenschweren Sparpakets.

Teilkrankschreibung: Ärzte warnen vor Chaos ab 2027 - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Teilkrankschreibung: Ärzte warnen vor Chaos ab 2027 - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Ärztevertreter und SozialverbĂ€nde sehen erhebliche Probleme auf Praxen und Patienten zukommen. Das Vorhaben ist Teil des Sparpakets von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Stufenmodell stĂ¶ĂŸt auf Skepsis

Das Konzept sieht vor: Arbeitnehmer können kĂŒnftig nicht nur vollstĂ€ndig krankgeschrieben werden, sondern auch zu 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulĂ€ren Wochenarbeitszeit. Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) Ă€ußerte Ende Mai deutliche Kritik. Aus Sicht der Mediziner suggeriere die Stufeneinteilung eine medizinische PrĂ€zision, die in der Praxis kaum objektivierbar sei.

Der bĂŒrokratische Aufwand sei kaum leistbar, so die KBV. Die konkreten Umsetzungsrichtlinien soll der Gemeinsame Bundesausschuss erarbeiten. Hinzu kommen ungeklĂ€rte Haftungsfragen: Was passiert, wenn die EinschĂ€tzung der Teilbelastbarkeit zu gesundheitlichen RĂŒckschlĂ€gen fĂŒhrt?

Milliardenloch treibt Reform

Die Teilkrankschreibung ist nur ein Baustein einer umfassenden Reform. Ziel: ein fĂŒr 2027 prognostiziertes Defizit von rund 15 Milliarden Euro abfedern. Das Gesetzespaket sieht Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro vor – unter anderem durch Ausgabenbremsen, höhere Zuzahlungen und EinschrĂ€nkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung.

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Auch KlinikverbĂ€nde schlagen Alarm. VerbĂŒnde wie KKB, KSOB und das InnKlinikum warnten im Mai vor einem geplanten pauschalen Abschlag von einem Prozent fĂŒr die Jahre 2027 bis 2029. Laut KKB verzeichnen deren Mitglieder bereits seit 2023 ein jĂ€hrlich es Gesamtdefizit von ĂŒber 300 Millionen Euro. Regionale VerbĂ€nde, etwa in Hessen, befĂŒrchten massive EinnahmenkĂŒrzungen fĂŒr niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten.

Krankengeld: Kassen dĂŒrfen kĂŒnftig aktiver werden

Ein weiterer Punkt der Reform betrifft Krankengeldbezieher. KĂŒnftig dĂŒrfen Krankenkassen Versicherte ohne deren vorherige Zustimmung kontaktieren, um Beratungen durchzufĂŒhren. Bisher war eine aktive Einwilligung nötig – jetzt gilt ein Widerspruchsrecht.

Ziel: die Ausgaben fĂŒr Krankengeld senken. Die lagen 2025 bei rund 21,6 Milliarden Euro. SozialverbĂ€nde wie der VdK kritisieren die Änderung als Verschlechterung des Patientenschutzes. VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele warnt vor zunehmendem psychischen Druck auf langwierig Erkrankte.

Gerichtsurteil verschÀrft Anforderungen

UnabhĂ€ngig von der Reformdebatte hat die Rechtsprechung die HĂŒrden fĂŒr ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen erhöht. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestĂ€tigte im September 2025 die fristlose KĂŒndigung eines Arbeitnehmers, der ein Online-Attest ohne Arztkontakt eingereicht hatte.

Das Gericht wertete die AU-Bescheinigung allein auf Basis eines Online-Fragebogens als schweren Vertrauensbruch. Ein Kontakt per Video oder Telefon gilt dagegen als ausreichend. Die Entscheidung zeigt: Die formalen HĂŒrden sind bereits hoch. Die geplante Teilkrankschreibung wĂŒrde eine weitere komplexe Ebene hinzufĂŒgen.

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