Testament-Falle, Freibeträge

Testament-Falle: Freibeträge richtig nutzen – bis 500.000 Euro sparen

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 21:42 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Komplexe Familienstrukturen und hohe Immobilienwerte erfordern eine sorgfältige Nachlassplanung, um teure Fehler zu vermeiden.

Erbrecht 2026: Fallstricke bei Testament und Erbfolge vermeiden
Eine verwitterte Feder auf einer teilweise ausgerollten Pergamentrolle, daneben eine Brille auf einem Stapel juristischer Dokumente. Illustration mit AI erstellt ĂĽbermittelt durch boerse-global.de

Komplexe Familienstrukturen und hohe Immobilienwerte machen formale Fehler zur teuren Falle. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen: Fehlinterpretationen der gesetzlichen Erbfolge fĂĽhren oft zu jahrelangen Prozessen und hohen Steuerlasten.

Das eigenhändige Testament: Diese Regeln gelten

Ein zentraler Punkt der Nachlassplanung bleibt das eigenhändige Testament. Es muss komplett handschriftlich verfasst sein – sonst ist es ungültig. Die Rechtslage variiert zudem je nach Land. Während das gemeinsame Testament von Ehepaaren in Deutschland üblich ist, gilt diese Form in der Schweiz als ungültig.

Viele glauben, der überlebende Ehepartner erbe ohne Testament alles. Das stimmt nicht. Das Gesetz teilt das Erbe zwischen Ehegatten und Kindern auf. Steht ein gemeinsames Haus im Zentrum des Vermögens, kann das ohne Vorsorge zum erzwungenen Verkauf führen. Auch Erbvorbezüge sollten schriftlich dokumentiert sein – sonst drohen spätere Ausgleichspflichten unter den Erben.

Patchworkfamilien: Wer erbt wirklich?

Patchworkfamilien bringen besondere Herausforderungen. Stiefkinder haben keinen gesetzlichen Erbanspruch. Erbberechtigt sind nur leibliche oder adoptierte Kinder sowie der Ehegatte. Nichteheliche Lebenspartner gehen bei der gesetzlichen Erbfolge komplett leer aus.

Ein Testament kann Stiefkinder zwar bedenken – die Pflichtteilsansprüche der leiblichen Kinder bleiben davon unberührt. Das Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, kann helfen. Es ist aber oft steuerlich nachteilig.

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Schenkungen: Die Zehn-Jahres-Frist

Auch Schenkungen zu Lebzeiten sind häufig Streitpunkt. Wird eine Immobilie deutlich unter dem Verkehrswert an ein Kind verkauft, kann das als gemischte Schenkung gewertet werden. Enterbte Nachkommen haben dann Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Diese Ansprüche mindern sich jährlich um zehn Prozent. Nach zehn Jahren erlöschen sie ganz – sofern sich der Schenker kein umfassendes Nutzungsrecht vorbehalten hat.

Steuern sparen: Freibeträge clever nutzen

Bei der Vererbung von Immobilien ist der Verkehrswert die Grundlage für die Erbschaftsteuer. Die Freibeträge sind hoch: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel. Sie stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung.

Bei Liquiditätsengpässen ist eine Stundung der Steuer möglich. Juristen empfehlen zur Steueroptimierung die vorweggenommene Erbfolge unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder gezielte Vermächtnisse.

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Behindertentestament: Schutz vor Sozialleistungszugriff

Das Modell des Behindertentestaments bleibt trotz des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ein wirksames Instrument. Es kombiniert Vor- und Nacherbschaft mit einer Dauertestamentsvollstreckung. So soll verhindert werden, dass der Staat das Erbe mit Sozialleistungen verrechnet.

Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Konstruktion 2017 und 2019. Maßgeblich ist heute, ob die Sozialleistungen nach SGB IX oder SGB XII gewährt werden.

Prominenter Streitfall: Milliarden-Erbe vor Gericht

Selbst bei höchsten Vermögenswerten wird die Wirksamkeit von Testamenten angefochten. Der aktuelle Konflikt um den Nachlass des im Oktober 2024 verstorbenen Kunstsammlers Werner Merzbacher zeigt das deutlich. Ein halbes Jahr vor seinem Tod setzte er eine Vermögensverwalterin als Erbin ein. Die Familie ficht das Testament an – Streitwert: bis zu zwei Milliarden Franken.

Auch formale Hürden beschäftigen die Gerichte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am 6. Juli 2026 (Az. 11 W 81/24): Ein Erbscheinsantrag darf nicht pauschal abgelehnt werden, nur weil eine Apostille auf einer ausländischen Geburtsurkunde fehlt. Die Gerichte müssen alternative Beweismittel prüfen.

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