Testament und Vorsorge: 390.000 Kinder brauchen rechtliche Absicherung
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rechtzeitige Vorsorge schützt Angehörige vor erheblichen bürokratischen und finanziellen Belastungen. Aktuelle Ratgeber weisen darauf hin, wie entscheidend es ist, Vorsorgevollmachten sowie Testamente präzise und formgerecht aufzusetzen. Ohne verbindliche Verfügungen drohen im Notfall oder nach einem Todesfall langwierige Verfahren und unerwartete Pflichten.
Vollmachten ab Volljährigkeit unerlässlich
Eine Vorsorgevollmacht gewinnt mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter unmittelbar an Bedeutung. Eine Rechtsanwältin legte in einem Interview dar, dass ein schwerer Unfall jeden treffen könne und ohne eine entsprechende Verfügung die rechtliche Kontrolle über das eigene Leben verloren gehe. Entgegen einer verbreiteten Annahme dürfen Angehörige für Volljährige im medizinischen oder finanziellen Notfall nicht automatisch entscheiden.
Wie die compass-Pflegeberatung mitteilte, sind in Deutschland mehr als 390.000 Kinder und Jugendliche pflegebedürftig. Da das elterliche Sorgerecht mit dem 18. Geburtstag endet, wird ab diesem Zeitpunkt zwingend eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung benötigt. Betroffene Familien können sich bei der compass-Pflegeberatung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 informieren.
Fehlen private Vollmachten, muss ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden. Nach Angaben des Landratsamts Weißenburg-Gunzenhausen stehen derzeit mehr als 150.000 Menschen in Bayern unter rechtlicher Betreuung, die überwiegend ehrenamtlich geführt wird.
Zur Unterstützung von Freiwilligen findet am 24. September 2026 von 18 bis 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Landratsamt Weißenburg statt, die ohne vorherige Anmeldung besucht werden kann.
Formvorschriften und Fallstricke beim Testament
Auch beim Nachlass besteht in vielen Haushalten Klärungsbedarf. Nach Feststellungen der Verbraucherzentrale verfügt lediglich etwa ein Drittel der potenziellen Erblasser in Deutschland über ein Testament.
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Ohne eine letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, was oft zu Überraschungen führt: Bei kinderlosen Ehen erbt der überlebende Ehepartner beispielsweise nur drei Viertel des Nachlasses, während je ein Achtel an die Eltern des Verstorbenen fällt. Hilfestellung bietet der 224 Seiten umfassende Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale zum Preis von 22 Euro.
Wer ein Testament selbst verfasst, muss strenge Formvorschriften einhalten. Das Dokument muss zwingend eigenhändig handschriftlich niedergelegt sowie mit Datum und Unterschrift versehen sein. Das Oberlandesgericht Oldenburg akzeptierte in einem Einzelfall zwar eine handschriftliche Verfügung auf einem Kneipenblock, doch formale Abweichungen scheitern regelmäßig vor Gericht.
So erklärte das Oberlandesgericht München ein Dokument für ungültig, bei dem anstelle einer Unterschrift lediglich ein wolkenähnliches Zeichen gesetzt worden war. Zudem können Niederschriften mit Bleistift oder Kreide als bloße Entwürfe gewertet werden. Als sicherster Weg gilt ein notariell beglaubigtes Dokument.
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Steuerliche Risiken und Vorsorgeorganisation
Rechtliche Lücken im Erbrecht können teuer werden. Der Bundesfinanzhof entschied (Az. II R 1/22), dass Erbschaftsteuer selbst dann anfallen kann, wenn dem Erben letztlich nichts vom Erbe verbleibt. Im Streitfall war im Jahr 2013 ein Pflichtteilsanspruch von 250.000 Euro ausgezahlt worden, woraufhin der Nachlass bis 2016 vollständig aufgebraucht war.
Ein Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach Paragraf 163 der Abgabenordnung kommt nach Feststellung des Gerichts nur in Betracht, wenn Ersatzansprüche nachgewiesen oder objektiv aussichtslos sind; die Beweislast hierfür trägt der Erbe.
Auch bei der Absicherung von Bestattungskosten wandelt sich das Umfeld. Nach Angaben des Verbands der Sterbekassen existierten vor zehn Jahren noch rund 50 Sterbekassen mehr als heute; 30 Einrichtungen sind aktuell bundesweit geöffnet. Der Bochumer Versicherungsverein mit rund 120.000 Versicherten verzeichnete vier Verschmelzungen innerhalb von sechs Jahren.
Die Finanzaufsicht Bafin untersagte der Bochumer Einrichtung im Sommer 2026 das Neugeschäft, nachdem es dort zu Millionenverlusten bei Immobilieninvestitionen gekommen war. Umso wichtiger bleibt für Bürgerinnen und Bürger eine sorgfältige und frühzeitige Ordnung der eigenen Verfügungen.
