Textilvernichtung verboten: EU-Verordnung greift ab 19. Juli
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 09:22 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Modeunternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Accessoires nicht mehr vernichten. Die EU verschärft mit der Ökodesign-Verordnung (ESPR) den regulatorischen Rahmen für die Textilwirtschaft. Ziel: weniger Ressourcenverschwendung und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
Vernichtungsverbot trifft vor allem Großkonzerne
Betroffen sind Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro. Für mittelgroße Unternehmen wird die Regelung ab 2030 verbindlich. Der Hintergrund: Zwischen 4 und 9 Prozent der unverkauften Textilien in der EU landen in der Verbrennung oder auf Deponien. Das verursacht CO?-Emissionen von rund 5,6 Millionen Tonnen.
Die Unternehmen müssen künftig jährlich offenlegen, wie viele Waren sie entsorgen und auf welchem Weg. Ab Februar 2027 greifen erweiterte Berichtspflichten. Ausnahmen gibt es nur in eng begrenzten Fällen – etwa wenn Gesundheits- oder Sicherheitsaspekte eine weitere Nutzung ausschließen.
Neue Strategien für den Handel
Die Abkehr von der Vernichtung zwingt Händler zu neuen Ansätzen im Bestandsmanagement. Alternativen wie Secondhand-Verkauf, Reparaturdienstleistungen oder Spenden gewinnen an Bedeutung. Plattformen wie Nona Source verwerten bereits Restbestände hochwertiger Stoffe.
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Gleichzeitig rückt die Vermeidung von Überproduktion in den Fokus. Strategien mit kleinen Mindestbestellmengen zwischen 50 und 200 Einheiten sowie digitale Musterlösungen senken das Risiko von Überbeständen. Schnellere Nachbestellzyklen von zwei bis drei Wochen ermöglichen eine agilere Reaktion auf die tatsächliche Nachfrage.
Bis April 2028 müssen die EU-Mitgliedstaaten zudem funktionierende Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) for Textilien implementieren.
Anti-Greenwashing-Regulierung sorgt für Unsicherheit
Ein kritischer Punkt: die sogenannte EmpCo-Richtlinie. Ab dem 27. September 2026 sind generische Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne anerkannte Zertifizierung verboten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor einer drohenden Vernichtung von Bestandsware, wenn Produkte oder Verpackungen mit nicht mehr konformen Werbeaussagen aus dem Sortiment genommen werden müssen.
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Branchenvertreter fordern verlängerte Abverkaufsfristen. Der österreichische Markenartikelverband regte eine Schonfrist für Altbestände bis Frühjahr 2027 an. Da die Auslegungshilfen des CPC-Netzwerks für private Kläger nicht bindend sind, besteht für den Handel erhebliche Rechtsunsicherheit.
Technologische Lösungen für das Textilrecycling
Um die steigenden Mengen an Altkleidern zu bewältigen – 2022 fielen pro Person in der EU durchschnittlich 19 Kilogramm Textilabfall an – rücken neue Recyclingtechnologien in den Fokus. Forscher der Universität Wien und der Estonian University of Life Sciences zeigen das Potenzial von Pilzmyzelien, die Altkleider zu belastbaren Laminatstrukturen verbinden können.
Das Projekt „RecyTube“ verarbeitet Garnreste aus der Möbelstoffherstellung ohne Zusatz von Additiven zu neuen Textilien mit einem Recyclinganteil von 66 Prozent. Das Kölner Start-up CRCL hat mit „Apatura“ ein Verfahren entwickelt, das Mischtextilien in ein Granulat umwandelt – einsetzbar in der Automobil-, Garten- und Möbelindustrie. Solche Lösungen gelten als essenziell, um die Stoffströme aus dem Vernichtungsverbot ökonomisch sinnvoll zu verwerten.
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