TikTok, EU-Kommission

TikTok: EU droht wegen Algorithmus mit Strafe

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 12:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Brüsseler Behörde hält TikToks bisherige Schutzmaßnahmen gegen sogenannte Rabbit-Hole-Effekte für unzureichend. Das Unternehmen kann nun reagieren und Änderungen am Empfehlungssystem vorschlagen, bevor die Kommission abschließend entscheidet.

EU prüft TikToks Für-Dich-Algorithmus

  • Die EU-Kommission wirft TikTok vor, schutzbedürftige Nutzer mit personalisierten Videoströmen psychisch zu belasten.
  • Im Fokus steht die Für-Dich-Seite, die Inhalte zu Traurigkeit, Isolation, Gewicht und Körperbild verstärken könne.
  • Bei einem formellen Verstoß wären Geldbußen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes möglich.
Die EU-Kommission treibt damit das nächste Verfahren gegen die von der chinesischen Firma Bytedance betriebene App voran. (Symbolbild) - Bild: Monika Skolimowska/dpa

EU-Kommission fordert Änderungen an TikTok-Algorithmus

Die EU-Kommission wirft TikTok vor, Nutzer durch personalisierte Video-Empfehlungen psychisch zu belasten, und droht dem Unternehmen mit einer Strafe. Nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen kann der Algorithmus insbesondere schutzbedürftige Nutzer in einen endlosen Strom ähnlicher Inhalte führen.

Personalisierte Videos im Mittelpunkt

Die Behörde kritisiert, dass TikTok aus dem Ansehen und Liken auf Interessen schließe und danach weitere Beiträge zu Traurigkeit, Isolation, Gewicht und Körperbild ausspiele. Bisherige Gegenmaßnahmen seien nicht wirksam genug; auch der Button „Nicht interessiert“ verändere den Feed nicht ausreichend.

Kommission warnt vor Rabbit-Hole-Effekten

Im Zentrum steht die sogenannte Für-Dich-Seite, die Inhalte besonders schnell an die vermuteten Interessen der Nutzer anpasst. Die Kommission befürchtet, dass sich Nutzer dabei immer tiefer in belastende Themen hineinbewegen und insbesondere Kinder und Jugendliche gefährdet werden.

TikTok hat bereits Maßnahmen gegen diese Mechanismen ergriffen. Nach Einschätzung der EU-Kommission reichen sie bislang jedoch nicht aus, um die Risiken wirksam einzudämmen.

Drittes DSA-Verfahren gegen TikTok

Das Verfahren ist das dritte Vorgehen der EU-Kommission gegen TikTok seit der Eröffnung des ersten Verfahrens im Februar 2024. Eine Strafe wurde in diesen Verfahren bislang nicht verhängt.

Parallel untersucht die Kommission weitere Funktionen der App. Dazu zählen ein mögliches Suchtpotenzial durch das automatische Abspielen von Videos sowie der Schutz Minderjähriger vor übergriffigen Kontakten und der Einsicht Fremder in öffentliche Benutzerkonten.

Strafe von bis zu sechs Prozent möglich

TikTok kann sich gegen die Vorwürfe verteidigen oder Änderungen vornehmen, um die Bedenken der Behörde auszuräumen. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, könnte die Kommission formell einen Verstoß gegen den Digital Services Act feststellen.

Dann wäre eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes möglich. Zusätzlich könnte die EU tägliche Strafen verhängen, um TikTok zu Änderungen zu bewegen.

Das Verfahren gegen TikTok fügt sich in eine breitere europäische Debatte über den Schutz Minderjähriger und die Gestaltung sozialer Plattformen ein. Im Mittelpunkt stehen nicht allein einzelne problematische Inhalte, sondern auch Funktionen, die Aufmerksamkeit binden und Nutzer möglichst lange im Dienst halten.

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Kids Act würde den Zugang junger Nutzer zu sozialen Netzwerken stärker begrenzen. Nach dem Entwurf wären Konten für Kinder unter 13 Jahren ausgeschlossen; für 13- und 14-Jährige wären eingeschränkte Konten vorgesehen. Zugleich geraten Funktionen wie Endlos-Scrollen, Belohnungsmechanismen und nächtliche Benachrichtigungen in den Fokus.

Algorithmus als Regulierungsfrage

Das TikTok-Verfahren zeigt, warum die Regulierung über Altersgrenzen hinausgeht. Wenn ein Empfehlungssystem aus dem Verhalten eines Nutzers Interessen ableitet und anschließend immer ähnliche Inhalte ausspielt, kann die Plattform Nutzungsmuster verstärken. Besonders relevant ist das bei Themen wie Körperbild, Gewicht, Isolation oder Traurigkeit, die die EU-Kommission im aktuellen Verfahren nennt.

Für TikTok steht neben möglichen Änderungen am Empfehlungssystem ein erheblicher finanzieller Druck im Raum. Der DSA erlaubt bei einem formell festgestellten Verstoß Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; zusätzlich können tägliche Zwangsgelder die Umsetzung angeordneter Maßnahmen beschleunigen.

Folgen für Nutzer und Plattformen

Für Nutzer könnten die Verfahren langfristig sichtbare Änderungen an der Für-Dich-Seite, den Kontrollmöglichkeiten und den Schutzmechanismen für Minderjährige bringen. Für Plattformbetreiber steigt zugleich der Aufwand, Funktionsweisen ihrer Systeme zu dokumentieren, Risiken zu bewerten und Gegenmaßnahmen nachweisbar wirksam zu machen.

Euronews: „Soziale Netzwerke für Kinder: Europa debattiert Verbot oder eigene Plattformen“ (05.11.2026)

Der Artikel ordne das TikTok-Verfahren in die europäische Debatte über Altersgrenzen, alternative soziale Netzwerke und sicherere Plattformgestaltung ein. Er stelle heraus, dass neben Zugangsbeschränkungen auch suchtfördernde Funktionen wie Endlos-Scrollen und Belohnungsmechanismen reguliert werden sollen.

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