Transitionskorridor: KinderĂ€rzte dĂŒrfen junge Patienten bis 21 begleiten
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Fachgesellschaften haben die EinfĂŒhrung eines sogenannten Transitionskorridors begrĂŒĂt, der die medizinische Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr erleichtern soll. Hintergrund ist eine Neuregelung, die Kinder- und JugendĂ€rzten ermöglicht, ihre Patienten lĂ€nger als bisher ĂŒblich zu begleiten, statt sie starr nach Erreichen der VolljĂ€hrigkeit an die Erwachsenenmedizin abzugeben.
Was sich rechtlich geÀndert hat
Die BundesĂ€rztekammer hat mit der Musterweiterbildungsordnung festgelegt, dass Kinder- und JugendĂ€rzte auch Heranwachsende behandeln dĂŒrfen. Flankiert wird dies durch eine Ănderung im Einheitlichen BewertungsmaĂstab (EBM): Seit dem 1. Oktober 2025 können Kinder- und JugendĂ€rzte entsprechende Leistungen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abrechnen. Damit entsteht erstmals ein verbindlicher struktureller Rahmen fĂŒr die sogenannte Transition â den Ăbergang von der pĂ€diatrischen in die Erwachsenenmedizin â, der zuvor in der Praxis oft uneinheitlich gehandhabt wurde.
Medizinische RealitÀt statt starrer Altersgrenze
Prof. Lars Pape von der UniversitÀt Essen, der die Arbeitsgruppe Transition von DGIM, DGKJ und DGN mittrÀgt, ordnete die Neuregelung als Abbild der medizinischen RealitÀt ein.
Der Wechsel in die Erwachsenenmedizin solle sich kĂŒnftig stĂ€rker am tatsĂ€chlichen Bedarf des einzelnen Patienten orientieren als an einem festen Stichtag. Gerade bei chronischen Erkrankungen, die ĂŒber Jahre eine kontinuierliche Betreuung erfordern, kann ein abrupter Wechsel des Behandlungsteams den Therapieverlauf gefĂ€hrden.
Prof. Britta Siegmund von der CharitĂ©, die die DGIM vertritt, wies darauf hin, dass insbesondere bei komplexen chronischen und seltenen Erkrankungen eine lĂ€ngere Vorbereitungszeit notwendig sei, um einen reibungslosen Ăbergang zu gewĂ€hrleisten.
Seit dem 1. Oktober 2025 können Kinder- und JugendĂ€rzte ihre Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr weiterbehandeln und abrechnen. FĂŒr Eltern chronisch kranker Jugendlicher heiĂt das: mehr Zeit fĂŒr den Ăbergang â wenn Sie ihn richtig vorbereiten. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Befunde sichern und den Wechsel zur Erwachsenenmedizin ohne Therapieabbruch gestalten. Transitionsplan jetzt kostenlos anfordern
Prof. Susanne Knake von der DGN ergĂ€nzte, dass ein behutsamer, schrittweiser Prozess verhindere, dass Befunde und bereits getroffene Therapieentscheidungen beim Arztwechsel verloren gehen â ein Risiko, das bislang bei starren Altersgrenzen bestand.
Ausnahmen von der neuen Regelung
Der Korridor gilt nicht fĂŒr pĂ€diatrische Hochschulambulanzen und sozialpĂ€diatrische Zentren. Diese Einrichtungen bleiben von der Neuregelung ausgenommen, was bedeutet, dass die erweiterte Abrechnungs- und Behandlungsmöglichkeit bis zum 21. Lebensjahr dort nicht greift.
Bedeutung fĂŒr Betroffene
FĂŒr junge Menschen mit chronischen oder seltenen Erkrankungen bedeutet der Transitionskorridor vor allem eines: mehr Zeit. Statt mit Erreichen der VolljĂ€hrigkeit zwangslĂ€ufig das vertraute Behandlungsteam wechseln zu mĂŒssen, können Patienten nun ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum hinweg begleitet werden, bis ein Wechsel medizinisch sinnvoll erscheint.
Ein abrupter Arztwechsel mit 18 kann Befunde und bereits getroffene Therapieentscheidungen verlieren lassen â genau dieses Risiko soll der neue Transitionskorridor abfedern. Doch der Korridor gilt nicht ĂŒberall: PĂ€diatrische Hochschulambulanzen und sozialpĂ€diatrische Zentren bleiben ausgenommen. Unser Leitfaden erklĂ€rt, welche Rechte Ihnen bis 21 zustehen und wie Sie den Ăbergang Schritt fĂŒr Schritt absichern. Leitfaden Ăbergang bis 21 sichern
Fachgesellschaften erhoffen sich davon weniger TherapieabbrĂŒche und eine lĂŒckenlosere Versorgung in einer Lebensphase, die ohnehin von zahlreichen UmbrĂŒchen geprĂ€gt ist â schulischer, beruflicher und persönlicher Natur.
Die Neuregelung von Musterweiterbildungsordnung und EBM schafft damit erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen fĂŒr einen Prozess, der zuvor weitgehend von individuellen Absprachen zwischen Praxen abhing.
