Überstunden-Reform: Steuerfreiheit bis 25 Prozent für Millionen
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 04:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung will Mehrarbeit mit Steuervorteilen belohnen. Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz sieht vor, Zuschläge für Überstunden bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei zu stellen. Voraussetzung: Beschäftigte müssen die tariflich vereinbarte Vollzeit überschreiten – mindestens 34 beziehungsweise 40 Wochenstunden.
Ursprünglich sollte das Gesetz Anfang 2026 in Kraft treten. Doch der Sommer ist da, und noch immer fehlt die offizielle Bestätigung. Die Verzögerung zeigt, wie tief der Eingriff in Tarifstrukturen und Abrechnungsverfahren reicht.
Was bringt die Reform wirklich?
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung liefert die Zahlen: 2024 leisteten Arbeitnehmer im Schnitt 28,2 Überstunden pro Jahr – bezahlt wurden davon nur 13,1. Genau auf diesen bezahlten Anteil zielt die Neuregelung.
Die Modellrechnung für einen Durchschnittsverdiener macht die Dimension deutlich: Bei 3.000 Euro Bruttogehalt und 13,1 bezahlten Überstunden bringt die Steuerfreiheit gerade einmal 30 Euro netto mehr im Jahr. Befürworter sehen darin einen psychologischen Anreiz. Kritiker halten den Betrag für zu gering, um den Fachkräftemangel spürbar zu lindern.
Wer von der Reform profitiert – und wer nicht
Ein wunder Punkt: Teilzeitkräfte gehen leer aus. Rund 30 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in Teilzeit, fast jede zweite Frau in diesem Segment. Die Reform könnte bestehende Ungleichgewichte am Arbeitsmarkt also weiter verschärfen.
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Die Kritik an der Überstundenregelung lenkt den Blick auf größere steuerpolitische Baustellen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert etwa, den Spitzensteuersatz erst ab 80.000 statt 69.879 Euro greifen zu lassen. ifo-Präsident Clemens Fuest hält solche Schritte zwar für sinnvoll, aber nicht ausreichend, um die kalte Progression zu stoppen.
Mehr als nur Überstunden: Das große Reformpaket
Die Steuerfreiheit für Mehrarbeit ist Teil eines umfassenderen Pakets. Seit Juli 2026 können rund 11,5 Millionen Menschen mit einfachen Steuerfällen ihre Erklärung automatisiert erstellen lassen – per App oder über das Pilotprojekt „Amsel“. Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.172 Euro.
Auch im Sozialsystem tut sich etwas: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner ohne eigenes Einkommen ab 2028 einzuschränken. Ein Zusatzbeitrag soll dann fällig werden. Ab 2027 verspricht sich die Regierung davon Entlastungen in Milliardenhöhe.
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Bei den Minijobs für Rentner bleibt der Koalitionsausschuss hart: Keine Abschaffung, aber die pauschale Lohnsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Die Verdienstgrenze bleibt bei 603 Euro monatlich. Ob das Gesamtpaket die Erwerbsbeteiligung tatsächlich ankurbelt, wird sich zeigen müssen.
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