Unverheiratete, Paare

Unverheiratete Paare: 20.000 Euro Freibetrag statt 500.000 Euro

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 19:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Studie zeigt: Nur jeder zweite Haushalt in Deutschland besitzt eine Risikolebensversicherung. Besonders Alleinerziehende und Unverheiratete sind unzureichend geschützt.

Erben in Deutschland: Große Absicherungslücken bei Familien
Eine Familie spricht mit einem Finanzberater in einem modernen Wohnzimmer über Vorsorge und Nachlassplanung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Trotz dieser enormen Summen fehlt es vielen Haushalten an rechtlicher und finanzieller Absicherung. Das zeigt eine aktuelle Schätzung des Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland von Mitte Juli 2026.

Nur jeder zweite Haushalt ist abgesichert

Eine Untersuchung des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) vom Juli 2026 offenbart massive Lücken. Nur etwa jeder zweite Haushalt mit entsprechendem Bedarf besitzt eine Risikolebensversicherung. Bundesweit fehlt potenziell in über 20 Millionen Haushalten ausreichender Schutz für den Todesfall eines Einkommensbeziehers.

Besonders prekär ist die Situation bei Alleinerziehenden: Lediglich 19 Prozent sind abgesichert. Auch Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter 3.250 Euro sind schlecht geschützt. Bei einer vierköpfigen Familie mit monatlichen Ausgaben von rund 4.600 Euro könnte der Wegfall eines Gehalts zu einer Versorgungslücke von fast 1.000 Euro pro Monat führen.

Unverheiratete Paare im rechtlichen Niemandsland

Rund drei Millionen Paare leben in Deutschland ohne Trauschein zusammen – und gehen ein enormes Risiko ein. Wie ein Fachbeitrag der Notare Selzer Reiff von Mitte Juli 2026 zeigt, haben Unverheiratete kein gesetzliches Erbrecht und kein automatisches Vertretungsrecht in medizinischen Notfällen. Das seit 2023 geltende Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt für sie nicht.

Hinzu kommen massive steuerliche Nachteile: Während Ehegatten einen Erbschaftsteuerfreibetrag von 500.000 Euro erhalten, liegt dieser für unverheiratete Partner bei mageren 20.000 Euro. Experten raten daher dringend zu notariellen Erbverträgen sowie zur Einräumung von Wohnrechten oder Nießbrauch.

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Diese Dokumente braucht jeder Haushalt

Zur Basis einer umfassenden Familienvorsorge gehören Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Fachleute empfehlen, diese Dokumente in einem zentralen Vorsorgeordner zu bündeln – inklusive Informationen zu Finanzen, Versicherungen und digitalen Konten. Organisationen wie der Caritasverband stellen entsprechende Mappen bereit.

Bei der Nachlassplanung spielen steuerliche Freibeträge eine zentrale Rolle. Sie können bei Schenkungen alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden – etwa 400.000 Euro pro Kind und Elternteil. Wichtig: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein. Und bei überschuldetem Nachlass gilt eine strikte Ausschlagungsfrist von sechs Wochen.

Politik diskutiert Erbschaftsteuer-Reform

Die steuerliche Behandlung von Erben steht auf der politischen Agenda. Mitte Juli 2026 forderte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf eine Reform der Erbschaftsteuer. Sein Vorschlag: ein Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro und ein allgemeiner Lebensfreibetrag von einer Million Euro. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verschonungsbedarfsprüfung wird für Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet.

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Neue Wege bei der Altersvorsorge

Ab Januar 2027 soll ein neues Fördersystem die Riester-Rente ersetzen. Vorgesehen ist ein Zulagensystem mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro plus Kinderzulagen. Parallel dazu schreitet die Digitalisierung der Vorsorgeberatung voran. Das Bundesfamilienministerium erweiterte im Juli 2026 das Portal „Lebenskarte“ – es zeigt, wie Arbeitszeitänderungen oder Steuerklassenwechsel die spätere Rente beeinflussen.

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