Verbraucherkredite: Strengere Regeln für BNPL ab November
Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 00:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab dem 20. November 2026 gelten in Deutschland strengere Verbraucherkreditregeln, die insbesondere Kleinkredite bis 200 Euro sowie zins- und gebührenfreie Kredite betreffen. Auch viele „Buy now, pay later"-Modelle (BNPL), etwa von PayPal und Klarna, fallen künftig unter die neuen Vorgaben.
Der Bundestag hatte die Regelung am 17. April 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde sie am 18. Mai 2026. Bestehende Verträge bleiben bis zu ihrem Vertragsende nach altem Recht bestehen, wie infranken.de berichtete.
Was sich für Verbraucher ändert
Kern der Reform ist, dass künftig auch bei sehr kleinen und vermeintlich risikolosen Finanzierungsformen eine Kreditwürdigkeitsprüfung nötig werden kann. Bislang galten Kleinstkredite und kostenlose Ratenzahlungen häufig als unproblematisch, weil weder Zinsen noch Gebühren anfielen.
Mit der Neuregelung rückt der Verbraucherschutz stärker in den Vordergrund: Wer BNPL-Angebote nutzt, soll künftig ähnlichen Prüfmechanismen unterliegen wie bei klassischen Ratenkrediten.
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht, wie sich solche Finanzierungen auswirken können: Bei einem Betrag von 1.300 Euro, finanziert über 24 Monate zu 0 Prozent Zinsen, ergeben sich 23 Raten zu je 54,17 Euro sowie eine letzte Rate von 54,09 Euro. Kommen monatliche Zusatzkosten von 4,90 Euro hinzu, summiert sich die Gesamtbelastung auf 1.417,60 Euro, wie bankrecht-ratgeber.de vorrechnete.
Aktueller Anlass: hohe Nachfrage nach Ratenkäufen bei Elektronik
Dass solche Finanzierungsmodelle praxisrelevant sind, zeigt sich unter anderem bei größeren Anschaffungen. So kündigte Apple das iPhone 18 Pro an, dessen Vorbestellung in Deutschland ab dem 12. September möglich ist, mit Verkaufsstart am 18. September und einem Einstiegspreis von 1.449 Euro.
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Bei Anschaffungen dieser Größenordnung greifen Käufer häufig auf Ratenzahlungen oder BNPL-Angebote zurück – genau jenen Bereich, den die neuen Regeln ab dem 20. November 2026 stärker regulieren.
Kreditwürdigkeitsprüfung und Schutz der Bonität
Parallel zur neuen Gesetzeslage rückt auch das Thema Bonitätsschutz stärker in den Fokus. Die Schufa weist darauf hin, dass Verbraucher bei der Suche nach Finanzierungsangeboten auf eine unverbindliche, schufaneutrale Konditionsanfrage statt einer verbindlichen Kreditanfrage zurückgreifen sollten, um ihren Score zu schützen.
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Mehrere verbindliche Kreditanfragen innerhalb kurzer Zeit gelten demnach als Risikosignal für die Bonitätsbewertung. Zudem ist die Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung kostenlos und wird jährlich empfohlen. Seit der Schufa-Score-Reform im Frühjahr 2026 fließen zwölf offengelegte Kriterien in die Bewertung ein, wie epenportal.de berichtete.
Bedeutung für Verbraucher
Für Verbraucher bedeutet die Gesetzesänderung vor allem mehr Transparenz, aber auch potenziell mehr bürokratischen Aufwand bei kleineren Finanzierungen. Wer künftig einen BNPL-Dienst oder einen zinsfreien Kleinkredit nutzen möchte, muss sich möglicherweise auf eine Bonitätsprüfung einstellen, die bislang bei solchen Beträgen nicht üblich war.
Gleichzeitig bleibt bestehenden Vertragsverhältnissen der Vertrauensschutz erhalten: Wer vor dem Stichtag einen Vertrag abgeschlossen hat, ist von den neuen Vorschriften bis zum Laufzeitende nicht betroffen.
Verbraucher, die aktuell größere Anschaffungen wie neue Smartphones planen und dafür Ratenzahlungsangebote in Erwägung ziehen, sollten die Umstellung im November 2026 im Blick behalten und ihre Finanzierungsentscheidungen entsprechend timen oder prüfen lassen.
