Verbraucherzentralen: 25 kostenlose Online-Vorträge zur Vorsorge im November
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die rechtzeitige und verbindliche Nachfolgeplanung gewinnt im privaten Umfeld stetig an Relevanz. Während Kreditinstitute und Verbraucherorganisationen vermehrt Informationsreihen zu Testament, Vollmachten und Vorsorge auflegen, verdeutlichen juristische Auseinandersetzungen um manipulierte Nachlässe die Notwendigkeit formal einwandfreier Vereinbarungen.
Viele Bürger schieben die Regelung ihrer Vermögenswerte und persönlichen Verfügungen jedoch weiterhin auf, was im Ernstfall zu rechtlichen Unklarheiten und finanziellen Belastungen für Angehörige führen kann.
Bildungsinitiativen von Instituten und Verbraucherschützern
Um Wissenslücken rund um die Vermögensübertragung zu schließen, verstärken Finanzinstitute ihre Informationsangebote. So kündigte die Sparkasse Passau an, ab dem 22. Oktober 2026 mehrtägige Erbrechtstage auszurichten, bei denen Fachleute in Vorträgen und Fragerunden über Grundlagen des Erbrechts, rechtssichere Vermögensweitergabe sowie Vorsorgeregelungen informieren.
Auch auf bundesweiter Ebene gibt es gezielte Aufklärungsmaßnahmen: Vom 2. bis zum 6. November 2026 veranstalten die Verbraucherzentralen zum sechsten Mal eine Reihe von 25 kostenlosen Online-Vorträgen. Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Programm umfasst acht Termine zur Patientenverfügung, neun zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie acht Veranstaltungen zur digitalen Vorsorge. Die jeweils rund einstündigen Einheiten finden vormittags, nachmittags und abends statt.
Risiken fehlender oder fehlerhafter Regelungen
Wie anfällig unklare Nachlassverhältnisse für Missbrauch sein können, zeigt ein Verfahren vor dem Landgericht Limburg. Dort verhandelt das Gericht gegen einen 49-jährigen Rechtsanwalt und früheren Notar wegen des Vorwurfs von Betrug und Urkundenfälschung.
Die Anklage wirft dem Juristen vor, im Jahr 2023 den Nachlass einer 88-jährigen Mandantin über einen manipulierten Erbvertrag an sich gebracht zu haben, anstatt deren Wunsch zu entsprechen, ein Kloster, eine Kirchengemeinde und Nachbarn zu bedenken. Dabei ging es um ein Vermögen von mehr als 975.000 Euro sowie eine Immobilie im Wert von 250.000 Euro.
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Neben dem Schutz vor Manipulation spielt auch die Vorsorge im Krankheits- oder Todesfall eine zentrale Rolle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts leben in Deutschland mehr als drei Millionen unverheiratete Paare, davon rund ein Drittel mit Kindern.
Da das Gesetz unverheiratete Partner im Erbrecht wie Fremde behandelt, bestehen ohne individuelle Vorkehrungen weder gegenseitige gesetzliche Erbansprüche noch automatische Auskunftsrechte im Krankenhaus. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass hier nur Vorsorgevollmachten, Partnerschaftsverträge und Testamente Abhilfe schaffen können.
Neue digitale Möglichkeiten und Notfallvorsorge
Seit Anfang Oktober 2026 ermöglicht die Bundesnotarkammer, im Zentralen Vorsorgeregister auch die Inhalte beziehungsweise elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen zu hinterlegen. Dadurch erhalten behandelnde Ärzte und Betreuungsgerichte bei Bedarf direkten Einblick in die Verfügungen.
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Ebenfalls oft vernachlässigt wird das digitale Erbe. Zwar stellte der Bundesgerichtshof bereits 2018 klar, dass digitale Inhalte grundsätzlich vererbbar sind, doch laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2025 haben bislang lediglich 32 Prozent der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass ganz oder teilweise geregelt.
Weitere 22 Prozent planen diesen Schritt, während 43 Prozent weder entsprechende Schritte unternommen noch geplant haben. Bankexperten raten daher, neben einer sauberen Dokumentation der Vermögenswerte einen Notfallordner mit Vollmachten, medizinischen Übersichten und einer strukturierten Erfassung digitaler Zugänge anzulegen.
