Verfassungsschutz, CSU

Verfassungsschutz: CSU fordert KI-Bildanalyse und Schadsoftware-Einsatz

Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 16:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die CSU will KI-Analysen und Online-Durchsuchungen ausweiten. Bayerns Gesetz soll nach der noch ausstehenden Bundesreform angepasst werden.

CSU fordert mehr digitale Befugnisse für Verfassungsschutz
Moderne Glasfassade eines Verwaltungsgebäudes an einem trüben Tag. Illustration mit AI erstellt.

Die CSU-Landtagsfraktion dringt auf eine deutliche Ausweitung der technischen und digitalen Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Freistaat und auf Bundesebene. In einem Beschlussentwurf für die anstehende Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz verlangt die Fraktion, dass der bayerische Verfassungsschutz künftig moderne Analysetechnologien nutzen darf.

Konkret geht es dabei um die Erlaubnis zur KI-gestützten Auswertung von Informationen sowie den biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Bilddaten. Wie die Süddeutsche Zeitung in einem Bericht vom 20. September 2026 darlegte, soll den Nachrichtendiensten damit ermöglicht werden, digitale Spuren und Bildmaterial automatisierter und zielgerichteter zu überprüfen.

Erweiterte Befugnisse im digitalen Raum gefordert

Die Forderungen der CSU-Abgeordneten gehen über die reine Analyse von Bildmaterial auf Landesebene hinaus. Das Papier sieht auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) substanziell schärfere Eingriffsinstrumente vor. Dem Entwurf zufolge soll die Bundesbehörde künftig bei Vorliegen einer erheblichen Gefahr die rechtliche Handhabe erhalten, aktiv in IT-Systeme einzugreifen.

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Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört der Einsatz von Schadsoftware, um gefährliche Systeme gezielt zu stören und bedrohlichen Datenverkehr frühzeitig zu unterbinden. Zudem verlangt die Fraktion den direkten Zugriff auf fremde IT-Systeme.

Um die Aufklärungskapazitäten des Bundes an das bayerische Niveau anzugleichen, spricht sich die Fraktion zudem dafür aus, dem BfV auch das Instrument der Online-Durchsuchung zur Verfügung zu stellen, welches im Freistaat Bayern bereits gesetzlich verankert ist.

Novellierung des bayerischen Gesetzes nach Bundesbeschluss

Die parlamentarische Initiative der bayerischen Regierungsfraktion steht in direktem Zusammenhang mit bundespolitischen Weichenstellungen. Das Bundeskabinett hat bereits eine Reform für das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den Bundesnachrichtendienst (BND) auf den Weg gebracht. Die Neuregelungen sind allerdings noch nicht in Kraft getreten, da die Zustimmung des Deutschen Bundestages noch aussteht.

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Für Bayern markiert der Bundesprozess den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen für weitere Schritte: Nach der Verabschiedung der bundesweiten Reform soll eine Novellierung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes folgen.

Mit dieser Reform will die Fraktion sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Neuerungen – von der biometrischen KI-Bildanalyse bis hin zu weitergehenden digitalen Ermittlungsschritten – gesetzlich festgeschrieben und den Sicherheitsbehörden vor Ort zur Verfügung gestellt werden.

Mehr zum Thema bei Süddeutsche Zeitung: „CSU fordert mehr KI-Befugnisse für Verfassungsschutz, auch in Bayern - Bayern“

Teile dieses Beitrags beruhen auf Recherchen von Süddeutsche Zeitung.

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