Verpackungsverordnung, EU-Regeln

Verpackungsverordnung: Neue EU-Regeln ab 12. August verbindlich

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 17:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Verschärfte EU-Vorgaben und Gerichtsurteile erhöhen den Druck auf Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsangaben zu belegen.

Neue EU-Regeln zwingen Firmen zu mehr Transparenz bei Umweltversprechen
Modernes Logistikzentrum mit Solaranlagen und nachhaltigen Prozessen zur Darstellung ökologischer Unternehmensverantwortung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Druck auf Unternehmen wächst: Neue EU-Gesetze und Gerichtsurteile zwingen Firmen zu mehr Transparenz bei Umweltversprechen. Branchenübergreifend setzen Konzerne auf Kreislaufwirtschaft, Klimapläne und grüne Stromverträge.

Strengere Vorgaben aus Brüssel

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist seit Februar 2025 in Kraft. Ab dem 12. August 2026 wird sie verbindlich. Die Regeln fordern strengere Recyclingfähigkeit und mehr Rezyklate – mit klaren Zielmarken bis 2030. Wirtschaftsakteure müssen künftig eine Konformitätserklärung vorlegen.

Seit dem 19. Juli 2026 gilt ein Verbot für große Unternehmen: Unverkaufte Bekleidung und Schuhe dürfen nicht mehr vernichtet werden. Die Waren müssen verkauft, gespendet oder aufbereitet werden. Kommunen sammeln Alttextilien bereits seit 2025 getrennt.

Im Februar 2026 verabschiedete die EU-Kommission ein Omnibus-Paket zur Konzernverantwortung. Zwar wurden Sorgfaltspflichten abgeschwächt – die zivilrechtliche Haftung bleibt aber bestehen. Geschädigte können weiterhin Entschädigung fordern.

Unternehmen legen Klimabilanzen offen

Große Handelskonzerne und Medienhäuser werden transparenter. Die Schwarz Gruppe veröffentlichte ihren siebten Nachhaltigkeitsbericht: Die Scope-1- und Scope-2-Emissionen sanken im Vergleich zu 2019 um 44,1 Prozent. Das Netto-Null-Ziel bis 2050 wurde von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validiert. Die Menge selbst erzeugten Solarstroms stieg 2025 um 28 Prozent auf 473.000 Megawattstunden.

Auch die dpa legte ihren Nachhaltigkeitsbericht 2025 vor – erstmals nach dem VSME-Standard. Die CO2-Emissionen sanken um 9,3 Prozent. Während Dienstreisen weniger ausstießen, stieg der Pendelverkehr um 33 Prozent.

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Die EU-Verpackungsverordnung wird ab dem 12. August 2026 verbindlich. Wer dann keine Konformitätserklärung vorlegen kann, riskiert Abmahnungen und Wettbewerbsnachteile. Dieser Report liefert die entscheidenden Werkzeuge – Checkliste, Leitfaden und Mustererklärung. Jetzt kostenlosen Report anfordern

Kreislaufwirtschaft und grüne Stromverträge

Die Sedus Stoll Gruppe startet im Juli 2026 ein neues Modell: Möbel können gemietet, gebraucht gekauft oder zur Aufbereitung zurückgegeben werden. Ziel ist ein geschlossener Ressourcenkreislauf.

Zur Absicherung von Grünstrom setzen Firmen auf langfristige Lieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs). Die Drogeriemarktkette dm schloss ein Zehn-Jahres-PPA mit Energiekontor und EHA. Ab 2027 liefert ein Solarpark in Bayern jährlich rund 13 Gigawattstunden für die Filialen.

Der deutsche PPA-Markt ist allerdings rückläufig: Das Volumen sank 2025 auf 1,3 Gigawatt – nach 3,8 Gigawatt im Jahr 2023.

Gerichte stoppen Greenwashing

Die Kontrolle von Umweltversprechen wird härter. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erwirkte gegen Red Bull eine Unterlassungserklärung: Der Getränkehersteller verzichtet künftig auf den Claim „Netto-Null-Emission bis 2040“.

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Greenwashing-Risiken nehmen zu: Das Landgericht Düsseldorf verbot bereits die Bezeichnung 'Ökogas' für fossiles Erdgas. Ihre Umweltclaims müssen künftig wasserdicht sein. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie rechtsichere Versprechen formulieren und sich vor Klagen schützen. Leitfaden für rechtsichere Umweltclaims sichern

Das Landgericht Düsseldorf verbot dem Energieversorger NEW Niederrhein Energie und Wasser, fossiles Erdgas als „Ökogas“ zu bewerben (Az. 38 O 97/25). Das Gericht gab einer Klage statt – die Verwendung ökologischer Begriffe für fossile Brennstoffe sei irreführend.

Fachleute sehen darin ein klares Signal: Die Transparenzpflichten für Unternehmen werden strenger ausgelegt. Wer grün wirbt, muss liefern.

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