Vorsorge beim G-BA: Hautkrebs-Screening und Check-up werden überprüft
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15.10.2026 parallele Überprüfungen zweier zentraler Früherkennungsprogramme eröffnet: des Hautkrebs-Screenings sowie des allgemeinen Gesundheits-Check-ups. Gesetzlich ist eine abschließende Entscheidung bis Ende 2027 vorgeschrieben.
Den rechtlichen Rahmen für dieses Vorgehen bildet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das seit dem 30.07.2026 in Kraft ist. Ziel der eingeleiteten Verfahren ist es zu untersuchen, ob die bestehenden starren Untersuchungsintervalle durch risikoadaptierte Strategien ersetzt oder angepasst werden sollten.
Wissenschaftliche Neubewertung des Hautkrebs-Screenings
Das Hautkrebs-Screening für gesetzlich Versicherte besteht in seiner aktuellen Form seit 2008 unverändert. Der bestehende Rechtsanspruch sieht vor, dass Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre eine entsprechende Untersuchung in Anspruch nehmen können. Im Rahmen des am 15.10.2026 offiziell eröffneten Beratungsverfahrens soll bis zum 31.12.2027 ein Beschluss gefasst werden.
Dafür hat der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, den Nutzen und Schaden der Maßnahmen wissenschaftlich zu evaluieren. Das Institut soll das bisherige allgemeine Screening mit einem Szenario ohne Screening sowie mit risikoadaptierten Konzepten vergleichen.
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Berücksichtigt werden dabei Kriterien wie Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und potenzielle Schäden. Zudem soll das IQWiG Risikoinstrumente validieren, die eine Vorhersage für ein mindestens 5-Jahres-Hautkrebsrisiko erlauben. Die zuständige Hautkrebs-Screening-Kommission erwartet entsprechende Ergebnisse innerhalb von 12 Monaten nach der Auftragserteilung vom 15.10.2026.
Die Vergütung dieser Leistung ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 2026) geregelt: Für die GOP 01745 sind 253 Punkte vorgesehen, was 32,23 Euro entspricht, während die GOP 01746 mit 209 Punkten belegt ist, was 26,63 Euro entspricht, berechnet auf Basis eines Orientierungswerts von 12,7404 Cent/Punkt.
Was die Inanspruchnahme betrifft, wurden im Jahr 2023 nach G-BA- und bifg-Daten rund 57 Prozent der gescreenten Versicherten in hautärztlichen Praxen untersucht.
Epidemiologische Entwicklung und Fallzahlen
Die Debatte um eine Anpassung der Screening-Konzepte trifft auf kontinuierlich steigende Behandlungszahlen. Nach Angaben des Zentrums für Krebsregisterdaten (ZfKD) gab es im Jahr 2023 rund 27.430 Neuerkrankungen am malignen Melanom sowie 3.169 Todesfälle, aufgeteilt auf 1.318 Frauen und 1.851 Männer. Für hellen Hautkrebs lag die geschätzte Zahl der Neuerkrankungen 2023 bei knapp 243.000.
Die Krankenhausstatistik weist für das Jahr 2024 rund 120.100 stationäre Hautkrebsfälle aus, was einem Anstieg von 94,5 Prozent gegenüber 2004 entspricht.
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Auf den hellen Hautkrebs entfielen dabei 94.000 Fälle (ein Plus von 117 Prozent), während das Melanom rund 26.100 Fälle ausmachte (plus 41,7 Prozent). Insgesamt entsprach dies 8,3 Prozent aller stationären Krebsbehandlungen im Jahr 2024, begleitet von rund 4.600 Todesfällen in den Kliniken.
Mögliche Neuausrichtung des Gesundheits-Check-ups
Parallel zum Hautkrebs-Screening steht auch der allgemeine Gesundheits-Check-up auf dem Prüfstand. Bislang steht Versicherten diese Untersuchung einmalig zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr sowie ab dem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre zur Verfügung.
Die nun eingeleitete Überprüfung zielt darauf ab, künftig eine risikoadaptierte Fokussierung vorzunehmen, die insbesondere kardiovaskuläre sowie renale, leberbezogene und metabolische Risiken gezielter in den Blick nimmt.
