Vorsorgevollmacht: Neue Registerregeln machen Dokumenteninhalte digital zugänglich
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 04:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rechtliche Hürden und finanzielle Belastungen treffen Familien oft unvorbereitet, wenn Angehörige ihre Angelegenheiten im Ernstfall nicht mehr selbst regeln können.
Fachleute weisen darauf hin, dass eine unzureichende oder fehlerhafte Vorsorge weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann wirksam, wenn die betroffene Person bei der Unterzeichnung die rechtliche Bedeutung und Tragweite der Erklärung versteht.
Tritt etwa eine Demenzerkrankung ein, kann es für eine rechtssichere Vollmacht bereits zu spät sein. In solchen Fällen greift ersatzweise eine Betreuungsverfügung, mit der festgelegt wird, wer im Bedarfsfall als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll.
Vorrang vor gerichtlichen Betreuungsverfahren
Liegt keine wirksame Vollmacht vor, müssen Gerichte eingreifen. Am Amtsgericht Delmenhorst, das für Delmenhorst und Ganderkesee zuständig ist, sind derzeit 1789 Betreuungsverfahren anhängig. Diese umfassen dauerhafte sowie vorläufige Betreuungen bis zu sechs Monaten, Eilanträge zu Unterbringungsfragen und Maßnahmen bei Freiheitsentzug.
Ein Betreuungsverfahren kann formlos von Betroffenen, Angehörigen, Dritten oder in Eilfällen von Krankenhäusern beantragt werden. Grundsätzlich hat eine private Vorsorgevollmacht jedoch Vorrang vor einer gerichtlichen Betreuung, da Angehörige oder Bekannte zwar vor Berufsbetreuern berücksichtigt werden, ehrenamtliche Betreuer aber nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Neuerungen im Zentralen Vorsorgeregister
Seit Anfang Oktober 2026 gibt es veränderte rechtliche Rahmenbedingungen für die Registrierung. Nach einer Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung können seit dem 1. Oktober 2026 elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegt werden; technisch ist die Hinterlegung seit dem 5. Oktober 2026 möglich. Dadurch erhalten behandelnde Ärzte über die Telematikinfrastruktur und Betreuungsgerichte über gesicherte Verbindungen nicht mehr nur Kenntnis von der Existenz, sondern auch vom genauen Inhalt der Dokumente. Die Bundesnotarkammer selbst hat keinen Zugriff auf die verschlüsselten Inhalte.
Verbraucherschützer heben hervor, dass eine Hinterlegung von Inhalten nur über befugte Stellen wie Notare, Rechtsanwälte sowie Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine erfolgen kann, wobei das Dokument beglaubigt sein muss. Bei einer Online-Registrierung mit Lastschrift fällt eine Grundgebühr von 20,50 Euro an. Das Register ersetzt im Ernstfall jedoch nicht das analoge Original, das von bevollmächtigten Personen vorgelegt werden muss.
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Digitale Konten und unverheiratete Partnerschaften
Ein häufig vernachlässigter Aspekt betrifft den digitalen Nachlass, der von E-Mail- und Messenger-Konten über Cloud-Speicher bis hin zu laufenden Online-Verträgen reicht.
Laut einer Umfrage von Bitkom Research aus dem Jahr 2025 haben lediglich 32 Prozent der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass geregelt, während 22 Prozent dies planen und 43 Prozent weder entsprechende Vorkehrungen getroffen noch geplant haben.
Der Bundesgerichtshof entschied 2018 (Az. III ZR 183/17), dass digitale Inhalte vererbbar sind und Erben in bestehende Verträge mit laufenden Kosten eintreten. Bei einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit ist jedoch nicht das Testament, sondern die Vorsorgevollmacht maßgeblich.
Um folgenschwere Fehler beim Vererben zu vermeiden und den Nachlass ohne juristisches Vorwissen zu regeln, bietet dieser Report praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Warum immer mehr Deutsche ihren Nachlass jetzt selbst rechtssicher regeln
Besondere Risiken bestehen zudem für Paare ohne Trauschein, die rechtlich weitgehend wie Fremde gestellt sind und kein automatisches Auskunftsrecht im Krankenhaus besitzen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrifft dies mehr als drei Millionen Paare in Deutschland, von denen etwa ein Drittel Kinder hat.
Juristen raten neben Vollmachten zu einem Notfallordner mit medizinischen Dokumenten, Verträgen und Bankvollmachten. Fehlen diese Nachweise, können Erbscheinverfahren Entscheidungen über sechs bis neun Monate blockieren. Gesetzlich bleibt Erben zudem eine Frist von nur sechs Wochen, um ein Erbe gegebenenfalls auszuschlagen.
