Warnung, Gefälschte

Warnung 14. Juli: Gefälschte Prüfungsanordnungen im Umlauf

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 16:15 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Gefälschte Prüfungsanordnungen und Bank-Mails: Aktuelle Betrugswelle zielt auf Unternehmen und Privatkunden ab.

Sächsisches Finanzministerium warnt vor neuer Phishing-Welle
Ein dunkles, digitales Bild mit roten Datenströmen und einem sich auflösenden Vorhängeschloss-Symbol, das Cyberbetrug darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Kriminelle verschicken gefälschte E-Mails im Namen der Finanzverwaltung und großer Banken. Unternehmen und Privatkunden sind gleichermaßen betroffen.

Manipulierte Prüfungsanordnungen

Das Staatsministerium der Finanzen informierte am 14. Juli 2026 über die aktuelle Betrugsmasche. Betroffen sind vor allem Unternehmen. Sie erhalten E-Mails mit dem Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“. Der beigefügte HTML-Anhang darf keinesfalls geöffnet werden.

Die Absenderadressen sind manipuliert und täuschen eine Herkunft aus der Finanzverwaltung vor. Das Ministerium betont: Ein unbefugter Zugriff auf die eigenen IT-Systeme fand nicht statt. Empfänger sollten nicht auf die Nachrichten antworten und keine Links anklicken.

Bankkunden im Visier der Kriminellen

Auch Kunden großer Geldinstitute sind betroffen. Die Verbraucherzentrale warnte am 13. Juli 2026 vor Phishing-Mails, die sich an Kunden der DKB richten. Die Nachrichten behaupten, die Registrierung für die Bank-App laufe aus. Unter Androhung einer Kontosperrung fordern die Absender zur Re-Authentifizierung auf.

Typische Erkennungsmerkmale: unpersönliche Anrede, Grammatikfehler und unseriöse Antwortadressen. Ähnliche Methoden werden bei Kunden der Volksbanken beobachtet. Hier dient eine angebliche Aktualisierung des Sicherheitssystems als Vorwand.

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Fakes von Anwaltskanzleien

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einer weiteren Masche. Kriminelle imitieren reale Anwaltskanzleien und bieten vermeintliche Restposten aus Insolvenzmassen an. Ziel ist es, die Opfer zu Vorkasse-Zahlungen zu bewegen. Die bestellten Waren werden nie geliefert.

So schützen Sie sich

Experten raten zu größter Vorsicht bei unangeforderten Nachrichten mit dringlichem Handlungsbedarf. Folgende Maßnahmen helfen:

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  • Keine Vorkasse: Bei Angeboten aus Insolvenzmassen niemals vorab zahlen.
  • Offizielle Portale nutzen: Echte Insolvenzverfahren über offizielle Bekanntmachungen prüfen.
  • Identitätsprüfung: Bei Zweifeln das offizielle Anwaltsverzeichnis einsehen.
  • Technische Vorsicht: Anhänge von unbekannten Absendern nicht öffnen. Links aus E-Mails nicht für Banking-Zugänge nutzen – stattdessen die offizielle App oder Website verwenden.

Wer bereits Zahlungsdaten preisgegeben hat, sollte sofort das Kreditinstitut informieren und Strafanzeige erstatten.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

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