Wearables-Ausnahme: EU erlaubt versiegelte Akkus bei Smartwatches
Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 12:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Kommission nimmt Wearables von der Pflicht zu wechselbaren Akkus aus – ein Erfolg für Apple und Meta.
Smartwatches, Fitness-Tracker und kabellose Ohrhörer müssen künftig keine benutzerfreundlich wechselbaren Akkus mehr enthalten. Das geht aus einem delegierten Rechtsakt hervor, der am 14. Juli 2026 veröffentlicht wurde. Die Ausnahmeregelung betrifft sechs neue Produktkategorien und verschafft Herstellern wie Apple und Meta eine Atempause.
Warum die Ausnahme?
Die Entscheidung der EU-Regulierer hat handfeste technische Gründe. Bei Wearables stoße die Miniaturisierung an Grenzen, hieß es aus Brüssel. Zudem gelten viele Geräte als „Nassgeräte" – ihre Wasserdichtigkeit ist für Funktion und Sicherheit entscheidend. Ein wechselbarer Akku würde die Schutzklassen gefährden, die Geräte erst schwimmtauglich machen.
Analysten bestätigen: Wer schon beim Joggen schwitzt oder im Pool schwimmt, ist auf eine versiegelte Bauweise angewiesen. Die EU trägt dem nun Rechnung – und verhindert zugleich, dass Hersteller auf fragwürdige Klebelösungen ausweichen.
Reparatur bleibt Pflicht – nur nicht für Laien
Bedeutet die Ausnahme das Ende der Reparierbarkeit? Nein. Die neuen Regeln verlangen, dass professionelle Reparaturdienste die Akkus weiterhin tauschen können. Der Kniff: Der Verbraucher darf es nicht selbst machen müssen, aber das Gerät darf am Ende seines Akku-Lebens nicht zum Wegwerfprodukt werden.
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Ein geschulter Techniker muss die Batterie erreichen können – ohne das Gerät zu zerstören. Das ist ein Kompromiss zwischen Umweltschutz und Designfreiheit.
Smartphones bleiben unter Druck
Anders sieht es bei größeren Geräten aus. Smartphones müssen ab Februar 2027 grundsätzlich wechselbare Akkus erhalten. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Hochwertige Modelle können befreit werden, wenn sie bestimmte Haltbarkeitsstandards erfüllen – etwa mindestens 83 Prozent der ursprünglichen Kapazität nach 500 Ladezyklen oder 80 Prozent nach 1.000 Zyklen.
Die Ausnahmen gelten nicht für alle Zubehörteile. Der Apple Pencil etwa muss bis zum 18. Februar 2027 nachgerüstet werden – eine Herausforderung für das schlanke Design.
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Der Zeitplan
Die neue Batterieverordnung tritt im Februar 2027 in Kraft. Der delegierte Rechtsakt mit den Ausnahmen muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Das gilt als Formsache – der politische Wille steht.
Für die Hersteller bedeutet das: Die nächste Generation von Wearables kann ohne radikale Design-Änderungen auf den Markt kommen. Die Branche atmet auf – ein Sieg der Pragmatik über die Ideologie.
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