WhatsApp, Username-Funktion

WhatsApp Username-Funktion: Indien stoppt Rollout wegen Betrugsrisiko

Veröffentlicht: 19.07.2026 um 01:12 Uhr, Redaktion boerse-global.de

WhatsApp führt Usernamen ein, doch Indien fordert Stopp aus Sorge vor Cyberkriminalität. Neue Kontroversen um Account-Sperrungen belasten Meta.

WhatsApp Username-Funktion: Indien bremst Rollout aus
Ein Smartphone mit WhatsApp-Logo und digitalem Schloss-Symbol, das Datenschutzbedenken und regulatorische Herausforderungen in Indien symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Messenger-Dienst ermöglicht erstmals die Kommunikation ohne Telefonnummer – doch Indien, der größte Markt, macht nicht mit.

WhatsApp hat im Juli 2026 begonnen, die neue Username-Funktion schrittweise zu aktivieren. Nutzer können künftig über einen individuellen Benutzernamen kommunizieren, ohne ihre Telefonnummer preiszugeben. Die Funktion folgt auf eine Reservierungsphase, die am 30. Juni startete. Doch während Meta die Privatsphäre stärken will, formiert sich massiver Widerstand – allen voran aus Indien.

Indische Regierung fordert Stopp

Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat Meta offiziell aufgefordert, den Rollout der Username-Funktion sofort zu stoppen. Die Begründung: Die Möglichkeit, Telefonnummern zu verbergen, könnte Cyberkriminalität begünstigen – insbesondere Phishing und sogenannte „Digital-Arrest"-Betrugsmaschen.

Indien ist mit über 850 Millionen WhatsApp-Nutzern der mit Abstand größte Markt des Messengers. Die Sorge der Behörden ist nicht unbegründet: Laut Regierungsdaten verzeichnete das Land 2024 rund 102.000 Cyberkriminalitätsfälle – ein Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Noch alarmierender: 2025 entstand ein Schaden von umgerechnet rund 2,1 Milliarden Euro durch Internetbetrug, bei 2,4 Millionen Beschwerden.

Die rechtliche Grundlage für die Anordnung bilden die Paragrafen 66C und 66D des indischen IT-Gesetzes, die Identitätsdiebstahl unter Strafe stellen. Juristen sehen darin einen Testfall für die Grenzen der bestehenden Regeln für Internetvermittler. Während die Regierung eine Art Bauartzulassung für App-Funktionen fordert, bezweifeln Experten, ob es dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt. Ähnliche Aufforderungen sollen auch an Telegram und Signal ergangen sein.

So funktioniert die neue Funktion

Die Username-Funktion wird derzeit für eine begrenzte Zahl von Android- und iOS-Nutzern aktiviert. Ein Banner in der App führt durch die Einrichtung: Der gewählte Name muss zwischen drei und 35 Zeichen lang sein und darf nicht mit „www." beginnen oder mit einer Domain-Endung enden.

Meta hat mehrere Sicherheitsvorkehrungen getroffen:
- Namen von Prominenten und öffentlichen Personen wurden vorab reserviert, um Identitätsdiebstahl zu verhindern.
- Ratenbegrenzungen und automatisierte Erkennung sollen verdächtige Aktivitäten unterbinden.
- Ein vierstelliger PIN kann eingerichtet werden, den neue Kontakte eingeben müssen, bevor sie eine Unterhaltung starten können.
- Es gibt kein öffentliches Verzeichnis – wer jemanden kontaktieren will, muss den genauen Usernamen kennen.

Wichtig: Bestehende Chats zeigen weiterhin die Telefonnummer an. Neue Gespräche können aber über den Usernamen gestartet werden. Meta betont, dass alle Nachrichten weiterhin Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind – das Metadaten bleiben jedoch für das Unternehmen sichtbar. Ein breiterer globaler Rollout wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.

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Kontroversen um Account-Sperrungen

Während Meta die Privatsphäre ausbaut, gerät das Unternehmen wegen seiner Account-Richtlinien unter Druck. In den Niederlanden stellten Ermittler fest, dass WhatsApp zwischen 2025 und 2026 die Konten von mindestens fünf Sexarbeiterinnen sperrte – obwohl Sexarbeit in den Niederlanden legal ist. Auch SHOP, ein Unterstützungsdienst für die Branche, war betroffen.

Menschenrechtsorganisationen und niederländische Abgeordnete kritisieren die Intransparenz des Beschwerdeverfahrens. Der Verlust des WhatsApp-Zugangs erhöhe die Sicherheitsrisiken für diese Berufsgruppe, da sie ihre wichtigste Kundenkontaktmöglichkeit und Daten verliere. Meta verwies lediglich auf seine Geschäftsbedingungen, die bestimmte erotische Dienstleistungen untersagen – zu Einzelfällen äußerte sich der Konzern nicht.

Eine weitere Sperrwelle traf im Juli 2026 queere Lokale in Sydney und Melbourne. Mehrere Venues wie The Laird und Palms on Oxford berichteten von gesperrten oder eingeschränkten Meta-Konten. Die Begründung: angebliche Verstöße gegen Regeln zu Menschenausbeutung oder dem Verkauf regulierter Güter. Die betroffenen Geschäftsinhaber zeigen sich frustriert über das undurchsichtige Beschwerdeverfahren und verlagern ihre Kommunikation zunehmend auf unabhängige Mailinglisten.

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Gericht stärkt Kindeswohl über Privatsphäre

Der Madras High Court hat am 9. Juli 2026 klargestellt: Privatsphäre ist kein absolutes Recht, wenn das Wohl eines Kindes auf dem Spiel steht. Das Gericht erlaubte einer Mutter, WhatsApp-Nachrichten als Beweismittel in einem Sorgerechtsstreit vorzulegen. Relevantes Material könne zugelassen werden, wenn es die Sicherheit des Kindes direkt betreffe – ungeachtet der Privatsphäre-Ansprüche des Vaters.

Für Unternehmen hat Meta unterdessen die Regeln für Opt-in-Verfahren verschärft. Wer Account-Sperrungen vermeiden will, muss für jede einzelne Telefonnummer eine aktive, ausdrückliche Einwilligung einholen. Vorab angekreuzte Kästchen oder versteckte Zustimmungsklauseln in den AGB sind ungültig. Meta empfiehlt Unternehmen, detaillierte Nachweise über die Einwilligung zu führen – inklusive Zeitstempel und des genauen Textes, der dem Nutzer gezeigt wurde. Nur so lasse sich die Account-Qualitätsbewertung schützen.

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