Winterthur-Fall: Gesiegelte Handys blockieren Terrorermittlungen
06.06.2026 - 23:50:38 | boerse-global.de
Der Grund: Ein gesiegelter DatentrÀger blockiert die Ermittlungen.
Bundesanwalt Stefan BlĂ€ttler bestĂ€tigte, dass die Behörden weder auf das Mobiltelefon noch auf den Laptop des TatverdĂ€chtigen zugreifen können. Die sogenannte Siegelung verhindert die Auswertung der GerĂ€te. âUns sind derzeit die HĂ€nde gebunden", so BlĂ€ttler. Man warte auf einen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts.
Sicherheitsrisiko durch Verfahrensstau
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Die Verzögerung hat handfeste Konsequenzen. Ohne Zugriff auf die Daten können die Ermittler keine möglichen MittĂ€ter oder Netzwerke identifizieren. Das gilt als sicherheitsrelevant â doch selbst der bestehende Terrorverdacht Ă€ndert nichts am Verfahren.
Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor. Auch in brisanten FĂ€llen mĂŒssen die Behörden das Siegelungsverfahren abwarten.
90 Prozent aller Siegelungen werden aufgehoben
Das Problem ist in der Schweizer Justiz altbekannt. Rund neun von zehn Siegelungen werden spĂ€ter von Gerichten aufgehoben. Trotzdem ziehen sich die Verfahren oft ĂŒber Monate oder Jahre.
Ein Beispiel: Im Fall internationaler GeldwĂ€sche dauerte es fĂŒnf Jahre, bis Ermittler die Daten sichten durften. Die 2024 verschĂ€rften Regeln sollten das beschleunigen. Bisher zeigen sie nur mĂ€ssigen Erfolg.
Politik fordert Ausnahmen bei Terrorverdacht
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Die Blockade sorgt fĂŒr politischen Druck. NationalrĂ€tin Manuela Weichelt (GrĂŒne) kritisiert die langen Verfahrensdauern. Sie fordert Ausnahmen vom Siegelungsrecht â besonders bei Terrorverdacht oder Gefahr fĂŒr die nationale Sicherheit.
Die GeschĂ€ftsprĂŒfungskommission (GPK) hat eine schweizweite Ăbersicht in Auftrag gegeben. Sie soll klĂ€ren, wie oft und wie lange Siegelungen die Arbeit der Strafverfolger lahmlegen.
Bis dahin bleibt die AbwĂ€gung: Schutz der PrivatsphĂ€re des Beschuldigten gegen das öffentliche Interesse an einer lĂŒckenlosen AufklĂ€rung.
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