Wohngeld-Kürzung ab 2027: 1,2 Millionen Haushalte verlieren Geld
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 10:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Private Haushalte stehen vor gemischten Signalen: Die Strompreise stabilisieren sich, doch beim Wohngeld drohen ab 2027 deutliche Kürzungen. Besonders in Umbruchsituationen wie Trennung oder Umzug gelten spezielle Regeln.
Strompreise: Leichte Entspannung in Sicht
Die nächsten fünf Jahre könnten für Privatkunden eine Phase stabiler Strompreise bringen. RWE-Chef Krebber rechnet damit, dass sinkende Erzeugungskosten die steigenden Netzentgelte ausgleichen. Treiber sind der Ausbau erneuerbarer Energien und Backup-Kraftwerke.
Aktuelle Zahlen des BDEW zeigen: Neukunden zahlen im Schnitt 36,9 Cent pro Kilowattstunde – ein leichter Rückgang gegenüber 37,2 Cent zu Jahresbeginn. Die Netzentgelte liegen bei 9,2 Cent. RWE beliefert zwar keine Privatkunden, betont aber die Bedeutung der Stabilisierung für die Kaufkraft.
Wohngeld bei Trennung: Wer zahlt was?
Nach einer Trennung gelten Ex-Partner nicht mehr als Haushaltsmitglieder – vorausgesetzt, sie leben dauerhaft getrennt. Entscheidend ist die Kinderbetreuung: Liegen die Anteile zwischen einem Drittel und zwei Dritteln, können Kinder in beiden Haushalten berücksichtigt werden.
Auch steuerliche Abzüge beeinflussen den Wohngeldanspruch. Für den Unterhalt von Kindern sind bis zu 3000 Euro pro Jahr und Kind absetzbar, beim Ehegattenunterhalt bis zu 6000 Euro jährlich.
Kürzungen ab 2027: 1,2 Millionen Haushalte betroffen
Ein Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 sieht vor, die Heizkostenkomponente im Wohngeld ab 2027 drastisch zu reduzieren. Der CO2-Ausgleich bleibt zwar unverändert, die Heizkostenkomponente wird aber faktisch halbiert.
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Konkret bedeutet das für einen Einpersonenhaushalt: Der monatliche Betrag sinkt von 110,40 Euro auf 62,40 Euro. Bei einem Fünfpersonenhaushalt sind es künftig 127,40 Euro statt 225,40 Euro. Rund 1,2 Millionen Haushalte sind betroffen. Der DGB warnt: Bis zu 400.000 Haushalte könnten ihren Anspruch ganz verlieren.
Zusätzlich plant die Regierung, die turnusmäßige Wohngeldanpassung zum 1. Januar 2027 auszusetzen. Der Bundestag muss noch darüber entscheiden.
Umzug: Das gilt für Wohngeldempfänger
Wer umzieht, muss das sofort melden. Der bestehende Bescheid wird zum ersten Tag des Folgemonats nach dem Auszug unwirksam. Ein neuer Antrag am neuen Wohnort ist Pflicht – Ausnahmen gibt es nur bei Umzügen innerhalb derselben Pflegeeinrichtung.
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Gericht stärkt Rechte von Antragstellern
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat klargestellt: Ein sehr geringer Stromverbrauch ist kein Grund, Wohngeld abzulehnen. Im konkreten Fall lag der Verbrauch bei nur 345 Kilowattstunden in 15 Monaten. Das Gericht untersagte dem Amt, die Ablehnung auf Schätzwerte und Vermutungen zu stützen.
Ein weiterer Schutz: Nach dem Sozialgesetzbuch darf ein rechtswidriger Bescheid nicht rückwirkend aufgehoben werden, wenn die Leistungen bereits verbraucht wurden – es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder bewusste Falschangaben vor. Experten verweisen auf länderspezifische Leitfäden, etwa in Nordrhein-Westfalen, die den Verbrauch der Mittel als schutzwürdiges Vertrauen einstufen.
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