Zahnvorsorge, Pflegebedürftigen

Zahnvorsorge bei Pflegebedürftigen: Bayern deutlich unter Bundesschnitt

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nur 30,9 Prozent der stationär Gepflegten in Bayern erhalten zahnärztliche Vorsorge. Der Barmer-Report zeigt zudem große Defizite bei ambulant Versorgten.

Barmer-Report: Bayern bei Zahnvorsorge von Pflegebedürftigen bundesweit Schlusslicht
Ein Zahnarzt führt eine vorsorgliche Untersuchung bei einem älteren Menschen in einem Pflegeheim durch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein Report der Krankenkasse Barmer aus dem Jahr 2024 zeigt erhebliche Defizite bei der zahnärztlichen Vorsorge von Pflegebedürftigen in Bayern. Demnach erhielten nur 30,9 Prozent der stationär gepflegten Menschen im Freistaat präventive zahnärztliche Untersuchungen. Damit liegt Bayern spürbar unter dem Bundesschnitt von 34,6 Prozent.

Deutliche regionale Unterschiede

Der Barmer-Report offenbart große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während in Bayern nur knapp jeder Dritte in einem Pflegeheim lebende Mensch zahnärztlich vorsorglich untersucht wurde, erreichte Berlin einen Wert von 46 Prozent und Sachsen von 43 Prozent. Bayern bildet damit im Vergleich der genannten Länder das Schlusslicht.

Noch deutlicher fällt die Lücke bei ambulant gepflegten Menschen aus, die also nicht in einem Heim, sondern zuhause versorgt werden. Hier erhielten in Bayern laut dem Report lediglich 2,4 Prozent präventive zahnärztliche Untersuchungen – bei einem ohnehin niedrigen Bundesschnitt von 3,3 Prozent. Sachsen kommt in dieser Gruppe auf 9 Prozent und liegt damit deutlich über dem bayerischen Wert.

Kooperationsverträge nur bei gut einem Drittel der Heime

Als eine mögliche Ursache für die schwache Versorgung nennt der Report die geringe Zahl an Kooperationsverträgen zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten. In Bayern verfügen nach Angaben der Barmer nur 756 von insgesamt 2.146 Heimen – also rund 35 Prozent – über eine solche vertragliche Zusammenarbeit.

Solche Kooperationen sollen es Pflegeeinrichtungen erleichtern, regelmäßige zahnärztliche Kontrollen für ihre Bewohner zu organisieren, etwa durch aufsuchende Zahnärzte, die direkt in den Einrichtungen behandeln. Fehlt eine solche feste Anbindung, hängt die zahnmedizinische Versorgung häufig stärker vom Engagement einzelner Pflegekräfte oder Angehöriger ab.

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Gesundheitliche Folgen für Pflegebedürftige

Die Barmer weist im Report auf die gesundheitlichen Konsequenzen hin, die aus der mangelnden zahnärztlichen Betreuung entstehen können. Genannt werden insbesondere Mangelernährung und Gewichtsverlust bei Pflegebedürftigen.

Schmerzen beim Kauen, unbehandelte Karies oder schlecht sitzender Zahnersatz können demnach dazu führen, dass Betroffene weniger essen oder auf bestimmte Lebensmittel verzichten – mit Folgen für ihren allgemeinen Gesundheitszustand.

Einordnung

Die Zahlen aus dem Barmer-Report machen deutlich, dass die zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen in Bayern strukturell schwächer ausgeprägt ist als in anderen Teilen Deutschlands – sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.

Besonders auffällig ist die Kluft zwischen Heim- und häuslicher Pflege: Während in Einrichtungen immerhin knapp ein Drittel der Bewohner präventiv untersucht wird, ist dieser Anteil bei ambulant Gepflegten verschwindend gering.

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Der geringe Anteil an Kooperationsverträgen zwischen Heimen und Zahnärzten dürfte dabei ein wesentlicher struktureller Faktor sein. Angesichts der gesundheitlichen Risiken, die aus fehlender zahnärztlicher Vorsorge entstehen können, dürfte die Frage, wie sich die Versorgungslücke schließen lässt, in der Pflegepolitik weiter an Bedeutung gewinnen.

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