Zeiterfassung, Elektronische

Zeiterfassung: Elektronische Systeme werden zur Pflicht

28.05.2026 - 20:49:22 | boerse-global.de

Bundesgesetz zur konkreten Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung noch 2026 erwartet. Unternehmen drohen bei VerstĂ¶ĂŸen Bußgelder.

Zeiterfassung: Elektronische Systeme werden zur Pflicht - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Zeiterfassung: Elektronische Systeme werden zur Pflicht - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist bereits geltendes Recht – doch die konkrete Ausgestaltung lĂ€sst der Gesetzgeber noch offen. 2026 soll sich das Ă€ndern.

Was das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden hat

Schon im September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar: Arbeitgeber mĂŒssen ein System einfĂŒhren, mit dem die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfasst werden kann. BAG-PrĂ€sidentin Inken Gallner betonte damals, die Verpflichtung sei unmittelbar wirksam. Ein neues Gesetz sei dafĂŒr nicht nötig.

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Die Richter stĂŒtzten sich auf das Arbeitsschutzgesetz. Dessen Ziel: die Gesundheit der BeschĂ€ftigten schĂŒtzen. Eine systematische Zeiterfassung sei das entscheidende Werkzeug, um Ruhezeiten und Höchstarbeitsgrenzen zu kontrollieren.

Der EuGH gab den Anstoß

Die deutsche Rechtsprechung hat einen europÀischen VorlÀufer. Bereits 2019 verpflichtete der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) alle EU-Mitgliedstaaten, Arbeitgeber zu einem objektiven, verlÀsslichen und zugÀnglichen Zeiterfassungssystem zu bewegen.

Ohne ein solches System, so die europĂ€ischen Richter, lasse sich weder die Zahl der geleisteten Stunden noch die Lage der Arbeitszeit oder die Anzahl der Überstunden zuverlĂ€ssig ermitteln. Nur mit voller Transparenz könnten BeschĂ€ftigte ihre Rechte im Arbeitsschutz durchsetzen.

Was 2026 kommen soll

Deutschland hat die EuGH-Vorgaben bislang nicht vollstÀndig in nationales Recht umgesetzt. Das soll sich im Laufe dieses Jahres Àndern. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Neuregelung zur konkreten Ausgestaltung der Zeiterfassung.

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Der Knackpunkt: die Form der Erfassung. Alles deutet auf eine elektronische oder digitale Dokumentation hin. Sie gilt als zeitgemĂ€ĂŸ, fĂ€lschungssicher und erfĂŒllt die Anforderungen an VerlĂ€sslichkeit und ZugĂ€nglichkeit.

Wer nicht erfasst, riskiert Bußgelder

Bereits jetzt drohen Unternehmen Sanktionen, wenn sie ihre Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vernachlĂ€ssigen. Die Arbeitsschutzbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben – und können bei VerstĂ¶ĂŸen Bußgelder verhĂ€ngen.

Die Pflicht gilt branchenĂŒbergreifend. Ziel der Behörden: verhindern, dass unzureichende Dokumentation den Arbeitnehmerschutz unterlĂ€uft. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, bleibt das BAG-Urteil von 2022 die maßgebliche Richtschnur.

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