Zollabgabe seit Juli: Importe aus China brechen um 24% ein
Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 19:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Einführung einer pauschalen Zollabgabe für Kleinsendungen durch die EU-Kommission hat seit dem Sommer 2026 zu einer signifikanten Veränderung der Importströme aus Ostasien geführt.
Seit dem 1. Juli 2026 wird auf jedes Produkt in Kleinsendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine Abgabe in Höhe von 3 Euro pro Produktkategorie erhoben. Aktuelle Daten belegen einen deutlichen Rückgang der Paketmengen sowie eine strukturelle Anpassung bei den großen E-Commerce-Plattformen.
Massive Rückgänge an Logistikstandorten und Grenzübergängen
Erste Auswertungen nationaler Zollbehörden verdeutlichen die Auswirkungen der neuen Gebührenstruktur. Der französische Zoll meldete für den Zeitraum nach Einführung der Maßnahme einen Rückgang der Importe kleiner Pakete in die Europäische Union um 30 bis 40 Prozent.
Noch drastischere Zahlen legte der litauische Zoll vor: Hier verzeichnete man im August 2026 bei der Menge kleiner Warensendungen einen Einbruch von 98 Prozent im Vergleich zum Zeitraum vor der Neuregelung. Experten des litauischen Zolls wiesen jedoch darauf hin, dass dieser Rückgang nicht zwangsläufig mit einem sinkenden Konsum bei den betroffenen Anbietern gleichzusetzen sei.
Die logistischen Drehkreuze in Europa und China reagierten empfindlich auf die veränderten Rahmenbedingungen. Die Frachtkapazität auf der Route zwischen China und Europa lag im August 2026 bereits 28 Prozent unter dem Niveau vom Juni 2026, dem letzten Monat vor Inkrafttreten der Abgabe.
Besonders betroffen zeigten sich europäische Flughäfen: In Madrid sanken die entsprechenden Importe um 78 Prozent, in Budapest um 58 Prozent und in Lüttich um 35 Prozent. Auf chinesischer Seite verzeichnete Ürümqi ein Minus von 72 Prozent, während Hongkong einen Rückgang von 28 Prozent meldete. Insgesamt sanken die E-Commerce-Importe nach Europa im Juli 2026 um 24 Prozent.
Marktdynamik bei Temu, AliExpress und Shein
Die großen chinesischen Online-Marktplätze sind von der neuen Regelung in unterschiedlichem Maße betroffen. Laut Daten französischer Zollbehörden verzeichnete Temu im Zeitraum Juni bis Juli 2026 einen Verkaufsrückgang von 50 Prozent. AliExpress meldete ein Minus von 37 Prozent.
Wer sich mit den neuen Hürden im Import befasst, sollte auch die steuerlichen Nachweise im Export fest im Griff haben. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie den CMR-Frachtbrief korrekt nutzen, um Ihre Umsatzsteuerfreiheit rechtssicher zu belegen. Umsatzsteuerfreiheit sichern: Gratis-E-Book mit CMR-Beispiel herunterladen
Vergleichsweise stabil zeigte sich Shein mit einem Rückgang von 15 Prozent. Das Unternehmen profitiert dabei maßgeblich von einem bereits Ende 2025 in Polen in Betrieb genommenen Lager, wodurch ein Teil der Warensendungen bereits innerhalb des EU-Binnenmarktes abgewickelt werden kann.
Trotz sinkender Verkaufszahlen lässt sich eine Veränderung im Bestellverhalten der Konsumenten beobachten. Bei Temu stieg der durchschnittliche Warenkorbwert um 30 Prozent, während AliExpress ein Plus von 27 Prozent verzeichnete. Dies deutet darauf hin, dass Kunden vermehrt Sammelbestellungen tätigen, um die pauschale Gebühr von 3 Euro pro Kategorie auf mehr Produkte zu verteilen.
In Zeiten verschärfter Kontrollen und neuer Gebühren ist eine fehlerfreie Dokumentation für Unternehmen wichtiger denn je. Erfahrene Exportprofis nutzen diese kostenlose Ausfüllhilfe für den CMR-Frachtbrief, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten von vornherein zu vermeiden. Kostenlose CMR-Ausfüllhilfe inklusive Blanko-Vorlage sichern
Regulatorischer Hintergrund und künftige Maßnahmen
Die aktuelle Zollabgabe gilt als vorübergehende Maßnahme bis zur geplanten umfassenden Zollreform im Jahr 2028. Die Notwendigkeit eines Eingreifens wurde durch das enorme Volumen an Kleinsendungen begründet: Im Jahr 2025 erreichten 5,9 Milliarden solcher Pakete die Europäische Union, wobei 93 Prozent der Sendungen aus China stammten.
Weitere regulatorische Verschärfungen sind bereits angekündigt. Ab dem 1. November 2026 tritt eine neue Produktkennzeichnungspflicht in Kraft. Zudem sollen ab November zusätzliche Gebühren erhoben werden. Auch außerhalb der EU zeichnen sich ähnliche Entwicklungen ab; so plant die Schweiz die Einführung einer vergleichbaren Abgabe für das Jahr 2028.
Mehr zum Thema bei Caschys Blog: „EU-Zoll auf Kleinpakete: Importe aus China brechen um bis zu 40 Prozent ein“
