Zuckerhaltige, GetrÀnke

Zuckerhaltige GetrÀnke: Geplanter Aufschlag von bis zu 38 Cent je Liter

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf staffelt die Abgabe nach Zuckergehalt; Bundestag und Bundesrat mĂŒssen dem Vorhaben noch zustimmen.

Zuckersteuer geplant: Gesetzentwurf sieht Start ab Juli 2027 vor
Laborausstattung mit PrĂ€zisionswaagen und MessgerĂ€ten auf einer sauberen, weißen OberflĂ€che in einer hellen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesfinanzministerium plant die EinfĂŒhrung einer zweckgebundenen Steuer auf zuckerhaltige GetrĂ€nke, um gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen und die Staatskasse zu entlasten.

Finanzminister Lars Klingbeil legte dazu einen 58-seitigen Gesetzentwurf vor, der einen Inkrafttreten der neuen Abgabe zum 1. Juli 2027 vorsieht. Damit wĂŒrde die Regelung frĂŒher greifen als in vorangegangenen Diskussionen, in denen ein Start erst ab dem Jahr 2028 erwogen worden war.

Gestaffeltes Steuermodell nach Zuckergehalt

Der Entwurf sieht eine Besteuerung vor, die sich nach der Menge des enthaltenen Zuckers richtet. Besteuert werden sollen GetrÀnke, die mindestens 5 g Gesamtzucker je 100 ml aufweisen. Die Belastung ist dabei in drei Stufen gegliedert:

  • GetrĂ€nke mit 5 bis unter 7 g Zucker je 100 ml: 26 Cent pro Liter
  • GetrĂ€nke mit 7 bis unter 10 g Zucker je 100 ml: 32 Cent pro Liter
  • GetrĂ€nke ab 10 g Zucker je 100 ml: 38 Cent pro Liter

Von der Steuer befreit bleiben sollen laut den PlĂ€nen sogenannte Zero-GetrĂ€nke sowie reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte, sofern diesen kein zusĂ€tzlicher Zucker beigefĂŒgt wurde. Ebenfalls ausgenommen sind alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und Schaumwein sowie NahrungsergĂ€nzungsmittel und Arzneimittelprodukte. Die Bundesregierung hat damit den Anwendungsbereich gegenĂŒber frĂŒheren Überlegungen weiter eingegrenzt.

Fiskalische Erwartungen und gesundheitspolitische BegrĂŒndung

Das Bundesfinanzministerium verbindet mit der EinfĂŒhrung der Steuer sowohl fiskalische als auch gesundheitsökonomische Ziele. Das Ministerium beziffert die jĂ€hrlichen Gesundheitskosten, die in Deutschland durch den Konsum gezuckerter GetrĂ€nke entstehen, auf etwa 3,5 Mrd. Euro.

Die Steuer soll dazu beitragen, den Zuckerkonsum zu senken und gleichzeitig Beitragssteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu vermeiden. Zudem ist vorgesehen, mit den Einnahmen eine geringere KĂŒrzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenzufinanzieren.

Hinsichtlich der erwarteten Einnahmen liegen verschiedene Kalkulationen im Entwurf vor. FĂŒr das erste Rumpfjahr 2027 wird mit Einnahmen in Höhe von 945 Mio. Euro im zweiten Halbjahr gerechnet. In den Folgejahren sollen die Einnahmen weiter steigen:

  • 2028: 1,155 Mrd. Euro (alternative Berechnungen nennen hier auch 1,16 Mrd. Euro)
  • 2029: 1,165 Mrd. Euro
  • 2030: 1,17 Mrd. Euro
  • 2031: 1,18 Mrd. Euro
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Einige Prognosen gehen davon aus, dass die Einnahmen jÀhrlich bei rund 1,2 Mrd. Euro ab dem Jahr 2028 liegen könnten. Der Pro-Kopf-Konsum gezuckerter GetrÀnke in Deutschland wird derzeit auf 90 bis 100 Liter jÀhrlich geschÀtzt.

Auswirkungen auf Marktpreise am Beispiel Coca-Cola

Die EinfĂŒhrung der Steuer könnte deutliche Auswirkungen auf die Endverbraucherpreise haben, sofern die Hersteller die Kosten weitergeben. Ein Liter Coca-Cola enthĂ€lt beispielsweise 10,6 g Zucker je 100 ml und wĂŒrde damit in die höchste Steuerstufe fallen. Dies entsprĂ€che einer Steuerlast von 38 Cent pro Liter beziehungsweise 57 Cent fĂŒr eine 1,5-Liter-Flasche.

Bei einer vollstĂ€ndigen Weitergabe der Steuer an die Konsumenten unter BerĂŒcksichtigung der Mehrwertsteuer von 19 % wĂŒrde sich fĂŒr eine Cola mit diesem Zuckergehalt ein rechnerischer Aufpreis von rund 45 Cent pro Liter ergeben.

FĂŒr eine 1,5-Liter-Flasche beliefe sich die Steigerung auf rund 68 Cent. Es handelt sich hierbei jedoch um eine kalkulatorische GrĂ¶ĂŸe und keine verbindliche Preiserhöhung der Hersteller. Das Finanzministerium sieht in der Steuer einen expliziten Anreiz fĂŒr Produzenten, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren, um in niedrigere Steuerstufen zu fallen.

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Politischer Abstimmungsprozess und WiderstÀnde

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien und den BundeslÀndern. Bevor die Steuer wie geplant im Sommer 2027 in Kraft treten kann, muss das Vorhaben noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.

Gegen die PlÀne regt sich bereits politischer Widerstand. Vor allem in der Unionsfraktion von CDU/CSU sowie in mehreren BundeslÀndern werden die PlÀne kritisch gesehen. Die weiteren parlamentarischen Beratungen werden zeigen, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form Bestand hat oder ob im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch Anpassungen an den SteuersÀtzen oder den Ausnahmeregelungen vorgenommen werden.

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