Zuckersteuer, Cent

Zuckersteuer ab 2027: 26 bis 38 Cent pro Liter auf Getränke

Veröffentlicht am: 26.08.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 plant die Bundesregierung eine gestaffelte Zuckersteuer auf Getränke. Das Modell sieht vier Stufen vor und umfasst auch Süßstoffvarianten.

Zuckersteuer ab 2027: Bundesregierung plant Abgabe auf Süßgetränke
Regal mit verschiedenen Getränkekartons und Flaschen in einem Supermarkt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung bereitet derzeit die Einführung einer umfassenden Abgabe auf zuckerhaltige und gesüßte Getränke vor. Den aktuellen Planungen des Bundesfinanzministeriums zufolge soll die neue Steuer ab dem Jahr 2027 erhoben werden. Das Vorhaben sieht eine Staffelung nach Zuckergehalt vor und umfasst neben klassischen Limonaden auch Milchalternativen wie Haferdrinks sowie zuckerfreie Varianten mit Süßstoffen.

Gestaffeltes Steuermodell nach Zuckergehalt

Das vom Finanzministerium vorgelegte Modell sieht eine Besteuerung in vier Stufen vor, die sich am Zuckeranteil pro 100 Milliliter orientiert. Die Einstiegsschwelle liegt bei einem Gehalt von 4,5 Gramm Zucker.

Für Getränke, die zwischen 4,5 und 7 Gramm Zucker enthalten, ist ein Aufschlag von 26 Cent pro Liter vorgesehen. Produkte mit einem Zuckergehalt von 7 bis 10 Gramm sollen mit 32 Cent pro Liter besteuert werden, während für Getränke mit mehr als 10 Gramm Zucker eine Abgabe von 38 Cent pro Liter fällig wird.

Eine Besonderheit der Pläne betrifft Getränke, die keine Kalorien aus Zucker enthalten, aber mit Süßstoffen versetzt sind, wie beispielsweise Cola Zero. Für diese Produkte sieht der Entwurf eine pauschale Abgabe von 26 Cent pro Liter vor. Damit weitet die Bundesregierung den Anwendungsbereich über die reine Zuckerreduktion hinaus auf Ersatzstoffe aus.

Umfangreiches Produktspektrum und Ausnahmen

Die geplante Steuer betrifft eine weite Palette an Konsumgütern. Neben Limonaden und Eistees werden explizit auch Säfte, Fruchtnektare, Smoothies, Fertigkaffees sowie Biermischgetränke und alkoholfreies Bier aufgeführt.

Auch Sirupe und Konzentrate fallen unter die Neuregelung. Besonders hervorzuheben ist die Einbeziehung von Milchalternativen wie Hafermilch, die aufgrund ihres natürlichen oder zugesetzten Zuckergehalts ebenfalls steuerpflichtig würden.

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Ausgenommen von der neuen Regelung sollen nach derzeitigem Stand lediglich 100-prozentige Fruchtsäfte sowie reine Kuhmilch bleiben. Das Ziel der Maßnahme ist laut den vorliegenden Entwürfen eine Lenkungswirkung hin zu einer gesünderen Ernährung, wobei die Einnahmen als allgemeine Steuer nicht zweckgebunden verwendet werden sollen.

Politische Kontroversen über Einnahmen und Zeitplan

Innerhalb der Bundesregierung hat das Vorhaben eine Debatte über die finanzielle Belastung und den Einführungszeitpunkt ausgelöst. Finanzminister Klingbeil strebt den Start für 2027 an und rechnet für das erste Jahr mit Einnahmen in Höhe von 650 Millionen Euro. In den Folgejahren kalkuliert das Ministerium mit jährlichen Einnahmen von rund 450 Millionen Euro.

Agrarminister Rainer (CSU) kritisiert diese Kalkulationen jedoch deutlich. Er legte einen Leitungsvorbehalt ein und warnte davor, dass die tatsächlichen Einnahmen durch die Ausweitung auf Fruchtsäfte und Milchalternativen bis zu 2 Milliarden Euro jährlich betragen könnten. Damit würden die geplanten Belastungen weit über das ursprünglich kommunizierte Maß hinausgehen.

Das Agrarministerium fordert zudem eine Verschiebung des Starts auf das Jahr 2028 und lehnt die Besteuerung von Gemüsesäften, Fruchtschorlen und Smoothies ab.

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Auch Gesundheitsminister Linnemann (CDU) äußerte Bedenken hinsichtlich der Einbeziehung von Süßstoffgetränken. Unterstützung erhalten die Pläne hingegen von der Organisation Foodwatch, die das Vorhaben des Finanzministeriums grundsätzlich begrüßt.

Demgegenüber bezeichnete die FDP-Fraktion die Pläne als Ausdruck von Steuergier, während die Unionsfraktion insbesondere die Besteuerung von Zero-Getränken ablehnt. Experten und Fachpolitiker mahnen zudem an, dass eine zu breite Ausweitung der Steuer die Bemühungen um eine gesunde Ernährung konterkarieren könnte.

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