Zuckersteuer ab 2027: 650 Millionen Euro fĂŒr PrĂ€vention gefordert
Veröffentlicht am: 25.08.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Ausweitung der Zuckersteuer sorgt fĂŒr Widerspruch aus der Gesundheitsbranche. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die PlĂ€ne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, wonach kĂŒnftig auch zuckerfreie GetrĂ€nke besteuert werden sollen, und fordert einen sofortigen Kurswechsel.
Zentraler Kritikpunkt: Die erwarteten Einnahmen sollen nach Vorstellung der DKG zweckgebunden in die gesundheitliche PrĂ€vention flieĂen, statt schlicht den allgemeinen Haushalt zu entlasten.
Was das Finanzministerium plant
Nach Informationen aus dem Umfeld des Bundesfinanzministeriums soll die Zuckersteuer kĂŒnftig nicht mehr nur klassische Limonaden treffen, sondern auch SĂ€fte, MilchgetrĂ€nke, Eistees, BiermischgetrĂ€nke, Haferdrinks, Fertigkaffees sowie Zero-GetrĂ€nke mit SĂŒĂstoffen.
Der Start der erweiterten Abgabe soll bereits 2027 erfolgen â ein Jahr frĂŒher als ursprĂŒnglich fĂŒr 2028 vorgesehen. FĂŒr das Jahr 2027 rechnet das Ministerium mit Einnahmen von 650 Millionen Euro, in den Folgejahren mit jĂ€hrlich 450 Millionen Euro.
Die konkrete Staffelung der SteuersĂ€tze sieht demnach 26 Cent je Liter fĂŒr GetrĂ€nke mit einem Zuckergehalt von 4,5 bis 7 Gramm pro 100 Milliliter sowie fĂŒr SĂŒĂstoff-GetrĂ€nke vor, 32 Cent fĂŒr einen Zuckergehalt von 7 bis 10 Gramm und 38 Cent fĂŒr GetrĂ€nke mit mehr als 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter.
Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung
Innerhalb der Bundesregierung ist der Vorstoà umstritten. Das Agrarministerium hat einen Leitungsvorbehalt gegen die PlÀne des Finanzministeriums eingelegt und lehnt die Ausweitung in dieser Form ab.
Auch bei den EinnahmeschĂ€tzungen gibt es Diskrepanzen: WĂ€hrend das Finanzministerium mit 650 Millionen Euro fĂŒr 2027 rechnet, werden allein bei ErfrischungsgetrĂ€nken an anderer Stelle Einnahmen von bis zu 2 Milliarden Euro jĂ€hrlich fĂŒr möglich gehalten.
Kritik an der Zweckbindung
Der Kernvorwurf der DKG und weiterer Kritiker richtet sich gegen die fehlende Zweckbindung der Einnahmen. Ein Kommentar der BILD-Redaktion bezeichnete die geplante Abgabe als Mogelpackung, da praktisch alle GetrĂ€nkekategorien erfasst wĂŒrden, einschlieĂlich zuckerfreier SĂŒĂstoff-Varianten â das Geld solle jedoch in den allgemeinen Bundeshaushalt flieĂen statt in PrĂ€ventionsprogramme.
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Als Hintergrund fĂŒr den gesundheitspolitischen Handlungsbedarf wird angefĂŒhrt, dass ein FĂŒnftel der Kinder, ĂŒber die HĂ€lfte der MĂ€nner und fast jede zweite Frau in Deutschland als ĂŒbergewichtig gelten.
Erfahrungen aus dem Ausland
Blick auf bestehende Modelle im Ausland liefern Argumente fĂŒr beide Seiten der Debatte. In Ăsterreich warnt die Lebensmittelindustrie vor steigenden Preisen infolge einer Zuckersteuer.
Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich, wo die Soft Drinks Industry Levy seit 2018 gilt, zeigen laut einer Studie hingegen einen lenkenden Effekt: Die Zuckeraufnahme sank bei Kindern um 3 Gramm pro Tag und bei Erwachsenen um 5 Gramm pro Tag, da Hersteller ihre Rezepturen anpassten. Der Handelskonzern Spar reduzierte im Zuge solcher Reformulierungen den Zuckergehalt in 380 Produkten um insgesamt 5.300 Tonnen.
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Fiskalischer Rahmen und europÀische Dimension
Die Zuckersteuer-Debatte fĂ€llt in eine Phase angespannter öffentlicher Haushalte. Klingbeil hatte den Haushaltsentwurf fĂŒr 2027 mit Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro, Steuereinnahmen von 394,7 Milliarden Euro und einer Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vorgestellt; die Verteidigungsausgaben sollen um 27,1 Milliarden Euro auf 109,7 Milliarden Euro steigen, wĂ€hrend allein 41,9 Milliarden Euro fĂŒr Zinsausgaben veranschlagt sind.
Auch auf europĂ€ischer Ebene wird eine Ă€hnliche StoĂrichtung verfolgt: EU-Kommissar Wopke Hoekstra hat eine EU-weite Zucker- und Salzsteuer als mögliche neue Eigenmittelquelle vorgeschlagen, mit potenziellen Einnahmen von bis zu 2,7 Milliarden Euro jĂ€hrlich â hier allerdings mit ausdrĂŒcklicher Zweckbindung fĂŒr Gesundheitszwecke. Genau diese VerknĂŒpfung von Lenkungssteuer und PrĂ€ventionsfinanzierung ist es, die die DKG auch fĂŒr die deutsche Regelung einfordert.
