Zuckersteuer ab 2027: 650 Millionen Euro fĂŒr PrĂ€vention gefordert
Veröffentlicht am: 25.08.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Ausweitung der Zuckersteuer sorgt für Widerspruch aus der Gesundheitsbranche. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, wonach künftig auch zuckerfreie Getränke besteuert werden sollen, und fordert einen sofortigen Kurswechsel.
Zentraler Kritikpunkt: Die erwarteten Einnahmen sollen nach Vorstellung der DKG zweckgebunden in die gesundheitliche Prävention fließen, statt schlicht den allgemeinen Haushalt zu entlasten.
Was das Finanzministerium plant
Nach Informationen aus dem Umfeld des Bundesfinanzministeriums soll die Zuckersteuer künftig nicht mehr nur klassische Limonaden treffen, sondern auch Säfte, Milchgetränke, Eistees, Biermischgetränke, Haferdrinks, Fertigkaffees sowie Zero-Getränke mit Süßstoffen.
Der Start der erweiterten Abgabe soll bereits 2027 erfolgen – ein Jahr früher als ursprünglich für 2028 vorgesehen. Für das Jahr 2027 rechnet das Ministerium mit Einnahmen von 650 Millionen Euro, in den Folgejahren mit jährlich 450 Millionen Euro.
Die konkrete Staffelung der Steuersätze sieht demnach 26 Cent je Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 4,5 bis 7 Gramm pro 100 Milliliter sowie für Süßstoff-Getränke vor, 32 Cent für einen Zuckergehalt von 7 bis 10 Gramm und 38 Cent für Getränke mit mehr als 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter.
Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung
Innerhalb der Bundesregierung ist der Vorstoß umstritten. Das Agrarministerium hat einen Leitungsvorbehalt gegen die Pläne des Finanzministeriums eingelegt und lehnt die Ausweitung in dieser Form ab.
Auch bei den Einnahmeschätzungen gibt es Diskrepanzen: Während das Finanzministerium mit 650 Millionen Euro für 2027 rechnet, werden allein bei Erfrischungsgetränken an anderer Stelle Einnahmen von bis zu 2 Milliarden Euro jährlich für möglich gehalten.
Kritik an der Zweckbindung
Der Kernvorwurf der DKG und weiterer Kritiker richtet sich gegen die fehlende Zweckbindung der Einnahmen. Ein Kommentar der BILD-Redaktion bezeichnete die geplante Abgabe als Mogelpackung, da praktisch alle Getränkekategorien erfasst würden, einschließlich zuckerfreier Süßstoff-Varianten – das Geld solle jedoch in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen statt in Präventionsprogramme.
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Als Hintergrund für den gesundheitspolitischen Handlungsbedarf wird angeführt, dass ein Fünftel der Kinder, über die Hälfte der Männer und fast jede zweite Frau in Deutschland als übergewichtig gelten.
Erfahrungen aus dem Ausland
Blick auf bestehende Modelle im Ausland liefern Argumente für beide Seiten der Debatte. In Österreich warnt die Lebensmittelindustrie vor steigenden Preisen infolge einer Zuckersteuer.
Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich, wo die Soft Drinks Industry Levy seit 2018 gilt, zeigen laut einer Studie hingegen einen lenkenden Effekt: Die Zuckeraufnahme sank bei Kindern um 3 Gramm pro Tag und bei Erwachsenen um 5 Gramm pro Tag, da Hersteller ihre Rezepturen anpassten. Der Handelskonzern Spar reduzierte im Zuge solcher Reformulierungen den Zuckergehalt in 380 Produkten um insgesamt 5.300 Tonnen.
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Fiskalischer Rahmen und europäische Dimension
Die Zuckersteuer-Debatte fällt in eine Phase angespannter öffentlicher Haushalte. Klingbeil hatte den Haushaltsentwurf für 2027 mit Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro, Steuereinnahmen von 394,7 Milliarden Euro und einer Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro vorgestellt; die Verteidigungsausgaben sollen um 27,1 Milliarden Euro auf 109,7 Milliarden Euro steigen, während allein 41,9 Milliarden Euro für Zinsausgaben veranschlagt sind.
Auch auf europäischer Ebene wird eine ähnliche Stoßrichtung verfolgt: EU-Kommissar Wopke Hoekstra hat eine EU-weite Zucker- und Salzsteuer als mögliche neue Eigenmittelquelle vorgeschlagen, mit potenziellen Einnahmen von bis zu 2,7 Milliarden Euro jährlich – hier allerdings mit ausdrücklicher Zweckbindung für Gesundheitszwecke. Genau diese Verknüpfung von Lenkungssteuer und Präventionsfinanzierung ist es, die die DKG auch für die deutsche Regelung einfordert.
