Zuckersteuer ab 2027: Bundesregierung plant 600 Mio. Euro Einnahmen
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der politischen Diskussion um die EinfĂŒhrung einer Abgabe auf zuckerhaltige GetrĂ€nke zeichnen sich erhebliche Differenzen innerhalb der Koalition sowie zwischen Bund und LĂ€ndern ab.
Nachdem das Bundesfinanzministerium ursprĂŒngliche PlĂ€ne zur Ausweitung der Steuer korrigiert hat, forderte der CSU-Politiker Auernhammer am 28. August 2026 Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf. Er lehnt die Zuckersteuer in der aktuellen Form ab und pocht auf eine strikte Zweckbindung der Einnahmen sowie auf SchutzmaĂnahmen fĂŒr den heimischen ZuckerrĂŒbenanbau.
Verzicht auf Besteuerung von Ersatzprodukten
Ein zentraler Wendepunkt in der Konzeption der neuen Abgabe war die Entscheidung von Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) am 27. August 2026. Der Minister stoppte PlĂ€ne, die Steuer auch auf Zero- und Light-GetrĂ€nke, Hafermilch sowie alkoholfreies Bier auszudehnen. Klingbeil betonte, dass eine Besteuerung von GetrĂ€nken ohne Zuckergehalt nicht sinnvoll sei und entsprechende EntwĂŒrfe lediglich einen vorlĂ€ufigen Arbeitsstand darstellten.
Diese Kurskorrektur hat deutliche Auswirkungen auf die erwarteten FiskalbetrÀge. WÀhrend eine erweiterte Steuer jÀhrlich Einnahmen von rund 2 Mrd. Euro hÀtte generieren können, geht die aktuelle Planung von etwa 600 Mio. Euro aus.
UnterstĂŒtzung fĂŒr diesen Kurs kam unter anderem von SPD-Gesundheitsexperte Pantazis, der darauf verwies, dass kalorienfreie Produkte nicht belastet werden sollten. Auch das von der CSU gefĂŒhrte Agrarministerium sowie Unions-Gesundheitsexpertin Borchardt hatten sich am 27. August 2026 gegen eine Einbeziehung von Zero-Produkten ausgesprochen.
Staffelung der SteuersÀtze und finanzielle Ziele
Die geplante Zuckersteuer soll nach dem aktuellen Stand der KoalitionsplĂ€ne ab dem Jahr 2027 erhoben werden, was einer Vorziehung des ursprĂŒnglich fĂŒr 2028 anvisierten Termins entspricht. Die Höhe der Abgabe orientiert sich dabei am Zuckergehalt der Produkte:
- Ab 4,5 g Zucker pro 100 ml ist ein Satz von 26 Cent netto pro Liter vorgesehen.
- Bei einem Gehalt ab 7 g steigt die Abgabe auf 32 Cent pro Liter.
- GetrĂ€nke mit mehr als 10 g Zucker sollen mit 38 Cent pro Liter besteuert werden, wobei fĂŒr Produkte ĂŒber dieser Grenze auch BruttobetrĂ€ge von 45 Cent im GesprĂ€ch sind.
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Die SchĂ€tzungen fĂŒr die jĂ€hrlichen Gesamteinnahmen variieren derzeit zwischen 450 Mio. Euro und 650 Mio. Euro. Ziel der MaĂnahme ist unter anderem die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Hintergrund sind die massiven Kosten durch Zuckerkonsum fĂŒr das Gesundheitssystem, die auf ca. 2,1 Mrd. Euro taxiert werden.
Kontroversen um Mittelverwendung und Wirtschaftsstruktur
Trotz der grundsĂ€tzlichen Einigung auf eine EinfĂŒhrung bleibt die politische Flanke offen. Brandenburgs Gesundheitsminister Wilke (SPD) signalisierte zwar UnterstĂŒtzung fĂŒr die Steuer, forderte jedoch am 27. August 2026, dass die generierten Mittel zwingend zweckgebunden in den Gesundheitsbereich flieĂen mĂŒssten.
Auf Kritik stöĂt das Vorhaben beim Koalitionspartner FDP. GeneralsekretĂ€r Martin Hagen monierte das Fehlen echter Strukturreformen und kritisierte die EinfĂŒhrung neuer Abgaben. CDU-Chef Merz hingegen bemĂŒhte sich, die Wogen zu glĂ€tten, und erklĂ€rte, es gebe in dieser Sachfrage keinen Streit.
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Innerhalb der Fachwelt werden begleitende MaĂnahmen angemahnt. Die Deutsche Gesellschaft fĂŒr ErnĂ€hrung forderte bereits am 26. August 2026, dass die Steuer durch verstĂ€rkte AufklĂ€rung und PrĂ€ventionsprogramme ergĂ€nzt werden mĂŒsse.
Eine Umfrage von YouGov aus derselben Woche zeigt zudem ein gespaltenes Bild in der Bevölkerung: WĂ€hrend 43 % der Befragten eine Steuer auf zuckerhaltige GetrĂ€nke befĂŒrworten, lehnen 44 % das Vorhaben ab.
Eine Besteuerung von Ersatzstoffen findet mit 17 % Zustimmung nur eine geringe Basis. Unternehmen bietet das Gesetz die Möglichkeit, durch RezepturÀnderungen und eine Senkung des Zuckergehalts die steuerliche Belastung zu vermeiden.
