Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt Abstimmung ĂŒber Klingbeils Gesetzentwurf
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EinfĂŒhrung einer Sonderabgabe auf gezuckerte ErfrischungsgetrĂ€nke verzögert sich innerhalb der Bundesregierung. Das Kanzleramt stoppte vorerst die Ressortabstimmung ĂŒber den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil.
Als maĂgebliche GrĂŒnde fĂŒr diesen Schritt wurden eine fehlende FrĂŒhkoordinierung sowie deutliche Abweichungen von den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit angefĂŒhrt. Aus Regierungskreisen hieĂ es dazu, die Vorlage sei in der vorgelegten Fassung nicht mehrheitsfĂ€hig.
Drei Stufen versus Empfehlung der Fachkommission
Der vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitete Entwurf sah ab dem 1. Juli 2027 eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe fĂŒr GetrĂ€nke ab einem Schwellenwert von fĂŒnf Gramm Zucker je 100 Milliliter vor. Das Modell umfasste drei Stufen: 26 Cent pro Liter ab fĂŒnf Gramm, 32 Cent ab sieben Gramm sowie 38 Cent ab zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter.
Damit wich das Ministerium von den Vorgaben der Finanzkommission Gesundheit ab. Diese hatte lediglich zwei Stufen vorgeschlagen: rund 26 Cent je Liter ab fĂŒnf Gramm Zucker je 100 Milliliter und 32 Cent ab einem Gehalt von acht Gramm.
WÀhrend die Fachkommission ab dem Jahr 2028 jÀhrliche Einnahmen in Höhe von rund 450 Millionen Euro prognostizierte, kalkulierte das Finanzministerium mit deutlich höheren BetrÀgen.
Der ministerielle Entwurf veranschlagte fĂŒr das erste Jahr Einnahmen von 945 Millionen Euro, die aufgrund des unterjĂ€hrigen Starts zunĂ€chst bei 795 Millionen Euro liegen sollten. FĂŒr das zweite Jahr wurden 1,155 Milliarden Euro und bis 2031 schlieĂlich 1,18 Milliarden Euro erwartet.
Von der Steuer befreien wollte das Finanzministerium sogenannte Zero- und Ersatzstoff-GetrĂ€nke, reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte sowie Schorlen ohne zugesetzten Zucker. Auch alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sollten von der Abgabe ausgenommen bleiben. Zur gesundheitspolitischen BegrĂŒndung verwies das Ministerium in seinem Entwurf darauf, dass die jĂ€hrlichen Gesundheitskosten durch gezuckerte GetrĂ€nke bei etwa 3,5 Milliarden Euro liegen.
Der Gesetzentwurf zur Zuckerabgabe ist vorerst gestoppt â doch die Bundesregierung hĂ€lt an einer EinfĂŒhrung ab 2027 grundsĂ€tzlich fest. FĂŒr Hersteller und HĂ€ndler bleibt die Frage nach Kostenbelastung, Rezepturen und Preisgestaltung offen. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die geplanten Stufen, Schwellenwerte und Ausnahmen ein und zeigt, wie Sie sich vorbereiten. Kostenlosen Zuckersteuer-Leitfaden anfordern
Folgen fĂŒr Verbraucher und Reaktionen der Branche
Die geplanten SteuersĂ€tze hĂ€tten spĂŒrbare Auswirkungen auf den Endverbraucherpreis gehabt. FĂŒr einen Kasten klassischer Cola mit zwölf Litern Inhalt hĂ€tten Verbraucher ab Juli 2027 mehr als fĂŒnf Euro zusĂ€tzlich zahlen mĂŒssen.
Bei einer vollstÀndigen Weitergabe der Abgabe inklusive der Mehrwertsteuer wÀre eine Ein-Liter-Flasche Coca-Cola Classic mit einem Gehalt von 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter um rund 45 Cent teurer geworden.
GetrĂ€nkehersteller kritisierten das Vorhaben und warnten vor drohenden AbsatzeinbuĂen sowie zusĂ€tzlichen Kosten fĂŒr die Entwicklung neuer Rezepturen. Die Gewerkschaft NGG kĂŒndigte fĂŒr den 8. Oktober eine Kundgebung gegen die PlĂ€ne an.
UnterstĂŒtzung erhielt der gesundheitspolitische Ansatz hingegen von Fach- und Ărzteorganisationen: Foodwatch, der Marburger Bund sowie die BundesĂ€rztekammer sprachen sich fĂŒr die EinfĂŒhrung einer Zuckersteuer aus.
Politische Blockaden und weiteres Verfahren
Auf politischer Ebene formierte sich der Widerstand gegen das Modell vor allem in den Reihen der Union sowie in mehreren BundeslĂ€ndern. Zudem wurde das ĂŒberstĂŒrzte Vorgehen moniert; den beteiligten Ministerien standen ab einem Montagabend lediglich 24 Stunden zur PrĂŒfung der Vorlage zur VerfĂŒgung.
FĂŒr einen 12-Liter-Kasten klassischer Cola hĂ€tten Verbraucher ab Juli 2027 mehr als fĂŒnf Euro zusĂ€tzlich gezahlt â bei vollstĂ€ndiger Weitergabe. Solche Szenarien gehören in jede Absatz- und Preisplanung, unabhĂ€ngig vom aktuellen Abstimmungsstand. Unsere Checkliste hilft HĂ€ndlern, PreiselastizitĂ€t und Margen frĂŒhzeitig zu bewerten. Preisstrategie-Checkliste jetzt sichern
Das Bundesfinanzministerium betonte, die Bundesregierung habe die Zuckersteuer grundsĂ€tzlich beschlossen und eine EinfĂŒhrung ab 2027 bleibe Teil der Koalitionsvereinbarung. Die konkrete Umsetzung mĂŒsse nun weiter abgestimmt werden. Finanzminister Lars Klingbeil hat die Möglichkeit, den Entwurf nachzubessern. Klingbeil hĂ€lt trotz des vorlĂ€ufigen Stopps an dem Vorhaben fest und rechnet mit einer zĂŒgigen Einigung innerhalb der Koalition.
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