Zytostatika-Ausschreibungen, DAV

Zytostatika-Ausschreibungen: DAV warnt vor Risiken für Krebspatienten

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

DAV, VZA und Hilfsmittelverbände warnen vor Risiken für Versorgung, Wahlfreiheit und kleinere Anbieter durch geplante Ausschreibungen.

Zytostatika-Ausschreibungen geplant: Apotheken- und Hilfsmittelverbände protestieren
Steriles Laborumfeld für die Arzneimittelherstellung mit leeren Infusionsflaschen und Edelstahlelementen. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Arzneimittel- und Hilfsmittelversorgung sorgt für erheblichen Widerstand aus Apotheken- und Herstellerkreisen.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kritisiert einen Änderungsantrag zum Notfallreformgesetz, mit dem Regelungen zurückkehren sollen, die bereits 2016 und 2017 in Kraft waren. Laut einem Bericht der Pharmazeutischen Zeitung soll damit ein Modell reaktiviert werden, das seinerzeit ausgesetzt beziehungsweise abgeschafft wurde.

Warnung vor gefährdeter Versorgung von Krebspatienten

DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann warnt, die Versorgung von Krebspatienten brauche kurze Wege und eingespielte Strukturen. Ausschreibungen würden diese Strukturen zerstören und die wohnortnahe Betreuung schwächen. Zudem befürchtet Hubmann eine zunehmende Marktkonzentration auf wenige Anbieter beziehungsweise wenige Apotheken.

Auch der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) äußert sich kritisch. Präsident Michael Marxen warnt vor einer Gefährdung der Versorgung von Krebspatienten durch das geplante Comeback der Zytostatika-Ausschreibungen, ohne dass dadurch zusätzliche Einsparungen entstünden.

Das Modell aus den Jahren 2016/2017 sei bereits gescheitert: Therapien seien laut Marxen nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft geliefert worden, zudem habe es stundenlange Wartezeiten gegeben. Der VZA verweist darauf, dass rund 250 hochspezialisierte Apotheken neben Zytostatika auch parenterale Schmerzlösungen, Ernährungslösungen sowie antibiotika- und virustatikahaltige Infusionen herstellen.

Marxen verweist zudem auf die neue Hilfstaxe: Nach einem Schiedsspruch vom 9. September 2026 gelten ab dem 1. Oktober 2026 neue Preise, die die Kassen laut vorläufigen Berechnungen jährlich um mehr als 160 Millionen Euro durch Herstellerrabatte entlasten.

Zusammen mit Rabattverträgen sei damit das von der Finanzkommission Gesundheit angepeilte Einsparvolumen von rund 200 Millionen Euro bereits erreicht. Auch Pro-Generika-Vertreter Bork Bretthauer warnt vor zusätzlichem Preisdruck in einem ohnehin fragilen Zytostatika-Segment.

Was der Änderungsantrag vorsieht

Die Fraktionen von Union und SPD haben laut Pharmazeutischer Zeitung einen Änderungsantrag mit der Nummer 7 vorgelegt, der apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika mit Sonderregelungen für parenterale Zubereitungen und Preise ermöglicht.

Exklusivverträge zwischen Kassen und einzelnen Apotheken existierten bereits ab 2011 und wurden ab 2015 nach einer Bestätigung durch das Bundessozialgericht verstärkt genutzt, bevor sie 2017 mit dem GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz abgeschafft wurden.

Die Finanzkommission Gesundheit hatte im März 2026 in insgesamt 66 Empfehlungen unter anderem exklusive Zytoverträge vorgeschlagen; der AOK-Bundesverband schätzt das mögliche Einsparpotenzial auf bis zu 200 Millionen Euro.

Der Änderungsantrag umfasst zudem optionale Hilfsmittel-Ausschreibungen sowie einen dreiprozentigen Preisabschlag auf Hilfsmittel für die Jahre 2027 und 2028, der pauschal auf Rechnungsebene gekürzt werden soll – auch bei Pflegehilfsmitteln in der Pflegeversicherung und bei doppelfunktionalen Hilfsmitteln, die sowohl von der gesetzlichen Kranken- als auch der Pflegeversicherung erfasst werden.

Weitere von den Regierungsfraktionen verständigte Sparmaßnahmen betreffen unter anderem eine neue Prüfquotenklasse für Krankenhäuser mit geringen Auffälligkeiten ab dem 1. Januar 2027, einen Rechnungszuschlag ab 2027, eine Absenkung des zulässigen Anstiegs der Kassen-Verwaltungskosten je Versicherten sowie die Streichung des Fixkostendegressionsabschlags bei Haus- und Kinderärzten.

Breiter Protest der Hilfsmittelbranche

Der Widerstand beschränkt sich nicht auf den Arzneimittelbereich. BVMed hat gemeinsam mit 19 weiteren Verbänden der Hilfsmittelbranche in einem Positionspapier den Stopp der Pläne gefordert. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll betont, Qualität, Wahlfreiheit und wohnortnahe Versorgung müssten Vorrang vor Sparplänen haben.

Die Verbände verweisen darauf, dass die Hilfsmittelversorgung bereits unter Druck stehe: Festbeträge begrenzten die Vergütung, ab 2027 komme zusätzlich ein gesetzlicher Abschlag von 3 Prozent hinzu.

Kritisiert wird zudem, dass eine derart grundlegende Änderung kurzfristig über einen fachfremden Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren möglich sei, ohne dass Betroffene ihre Perspektive angemessen einbringen könnten.

Der Verband SPECTARIS warnt ebenfalls vor der Wiedereinführung. Marcus Kuhlmann, Leiter Medizintechnik, betont, Hilfsmittel seien kein Produkt von der Stange und dürften nicht allein nach Preis ausgewählt werden.

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Der DAV warnt, dass die geplante Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen wohnortnahe Versorgungsstrukturen zerstören und die Marktkonzentration auf wenige Anbieter verstärken könnte. Wer als Apotheken-Entscheider oder Klinik-Einkäufer die eigene Beschaffung absichern will, braucht eine belastbare Risikobewertung — bevor die Regelungen greifen. Kostenlosen Leitfaden zur Risikobewertung anfordern

Die Erfahrungen mit Ausschreibungen vor deren Abschaffung 2019 zeigten laut SPECTARIS Risiken: weniger Wahlfreiheit, häufigere Versorgungswechsel und zusätzliche Wege für Patienten, während ein nachhaltiger Einspareffekt nicht belegt sei.

Mit dem ab 2027 geplanten gesetzlichen Abschlag von 3 Prozent auf vertraglich vereinbarte Preise könne ein preisorientiertes Modell zudem kleinere und mittelständische Anbieter verdrängen.

Auch ein gemeinsames Positionspapier mehrerer Hilfsmittelverbände, dem sich auch der DAV anschließt, warnt: Ausschreibungen gingen zulasten der Versorgungsqualität, schwächten gewachsene Versorgungsstrukturen, erhöhten den wirtschaftlichen Druck, schränkten die Wahlfreiheit ein und bärgen das Risiko stärkerer Marktkonzentration sowie der Verdrängung kleinerer Anbieter.

Die entsprechenden Vergabeverfahren waren mit dem TSVG 2019 weitgehend zurückgedrängt worden; seither sollen Krankenkassen vorrangig Verträge mit mehreren Leistungserbringern schließen und Qualitätskriterien stärker berücksichtigen.

Laut einem Bericht des Ärzteblatts liegt der Anteil der Hilfsmittel an den Gesamtausgaben der Krankenversicherung seit Jahren nahezu unverändert bei etwa 3,5 bis 4 Prozent. eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier warnt zudem vor Einbußen bei der Versorgungsqualität, dem Verlust des vertrauten Leistungserbringers und Einschränkungen der Wahlfreiheit.

Zusätzliche finanzielle Belastungen für Hilfsmittelerbringer

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht ab 2027 einen pauschalen Vergütungsabschlag von 3 Prozent für Hilfsmittelerbringer für die Jahre 2027 und 2028 vor, zusätzlich einen Abschlag von einem Prozentpunkt auf mögliche Vergütungssteigerungen von 2027 bis 2029. Festbeträge sollen ausgeweitet werden; die Bundesregierung erwartet ab 2029 dadurch Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 500 Millionen Euro jährlich.

BIV-OT-Präsident Alf Reuter weist darauf hin, dass die Renditen vieler Betriebe bei ein bis sechs Prozent lägen und der Abschlag Mittel für Fachkräfte, Ausbildung und moderne Versorgung entziehe. Der zugrunde liegende Beschluss fiel demnach gegen 25.000 Stimmen und mehr als 6.000 fachliche Hinweise.

Parallel dazu hat ein Ende August 2026 von Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium eingesetztes Fachgremium zur sogenannten Standortklausel seine Arbeit mit der Übergabe eines Berichts an beide Häuser beendet.

Kernstück sind Eckpunkte für eine erweiterte Standortklausel nach Paragraf 130a SGB V, die Kriterien wie Forschungs- und Entwicklungsaktivität, Investitionen und Beschäftigung berücksichtigt und bei Erfüllung eine teilweise oder vollständige Freistellung vom zusätzlichen Herstellerabschlag vorsieht.

Vorsitzende des Gremiums waren Michael Vassiliadis (IG BCE) und Prof. Dr. Michael Hüther (IW), begleitet von den Staatssekretären Frank Wetzel (BMWE) und Christian Luft (BMG).

Direktbezug gewinnt an Bedeutung

Unabhängig von der Ausschreibungsdebatte zeigt die aktuelle Apokix-Umfrage, dass 99 Prozent der befragten Apotheken Arzneimittel auch direkt von Herstellern oder über Plattformen wie Pharma Mall beziehen. 91 Prozent würden grundsätzlich lieber ausschließlich über den pharmazeutischen Großhandel bestellen, müssen aber ausweichen, weil bestimmte Präparate nur direkt erhältlich sind. 92 Prozent sehen den Großhandel als unverzichtbar für den Betrieb, 95 Prozent für die Versorgungssicherheit; der Direktbezug spielt bei Zytostatika, Impfstoffen und Betäubungsmitteln nur eine geringe Rolle. Phagro-Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann fordern einen durchsetzbaren Belieferungsanspruch.

Laut der Umfrage geben 59 Prozent der Apothekeninhaber an, der Direktbezug sei in den vergangenen zwei Jahren spürbar wichtiger geworden; 43 Prozent erwarten eine weitere Zunahme in den kommenden ein bis zwei Jahren.

Bei der Zufriedenheit schneidet der Großhandel in mehreren Kategorien deutlich besser ab als der Direktbezug: beim Handlingsaufwand mit 96 gegenüber 50 Prozent, beim Bestellaufwand mit 97 gegenüber 52 Prozent, bei der Flexibilität mit 94 gegenüber 56 Prozent und bei der Liefergeschwindigkeit mit 98 gegenüber 62 Prozent.

Umgekehrt bewerten Apotheken die Lieferfähigkeit beim Direktbezug mit 86 gegenüber 78 Prozent beim Großhandel positiver, ebenso die Rechnungstransparenz mit 91 gegenüber 40 Prozent. Der Geschäftslage-Index der Apotheken stieg im September von 76,5 auf 81,6 Punkte, während der Erwartungsindex um 9,2 Punkte auf 69,4 zurückging.

Neue Spielräume durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz

Seit dem 22. September 2026 gelten zudem neue Regelungen des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes: mehr Flexibilität bei Öffnungszeiten, Betriebsräumen und Personaleinsatz, reduzierte Dokumentationspflichten sowie neue Vorgaben für den Arzneimittelversand, insbesondere zur Kühlkette.

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Nach dem Schiedsspruch vom 9. September 2026 gelten ab 1. Oktober neue Hilfstaxe-Preise, die die Kassen laut vorläufigen Berechnungen um mehr als 160 Millionen Euro jährlich entlasten — zusammen mit Rabattverträgen ist das angepeilte Einsparvolumen von rund 200 Millionen Euro damit bereits erreicht. Warum also zusätzlicher Preisdruck im ohnehin fragilen Zytostatika-Segment? Dieser Leitfaden ordnet die neue Preissystematik ein und zeigt, wie Sie Ihre Kalkulation darauf ausrichten. Analyse der Hilfstaxe-Preise jetzt sichern

Ab 2028 sollen Festzuschlag und prozentualer Vergütungsanteil jährlich vom GKV-Spitzenverband und den Apothekerverbänden überprüft werden. Zudem können Apotheken mit dem pharmazeutischen Großhandel wieder handelsübliche Skonti vereinbaren, und das Leistungsspektrum der Apotheken wird erweitert.

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