Karlsruhe, Verfassungsbeschwerde

Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zu US-DrohneneinsÀtzen ab

15.07.2025 - 10:22:32 | dts-nachrichtenagentur.de

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger gegen die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA fĂŒr DrohneneinsĂ€tze im Jemen abgewiesen.

Bundesverfassungsgericht (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Das Gericht stellte am Dienstag fest, dass keine ernsthafte Gefahr einer systematischen Verletzung des Völkerrechts vorliege. Die BeschwerdefĂŒhrer hatten argumentiert, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Schutzpflicht verletzt habe, indem sie die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA fĂŒr DrohneneinsĂ€tze im Jemen nicht unterbunden habe. Die Karlsruher Richter erklĂ€rten, dass Deutschland zwar einen allgemeinen Schutzauftrag habe, der den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitĂ€ren Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit AuslandsberĂŒhrung umfasse.

Dieser Schutzauftrag könne sich unter bestimmten Bedingungen zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht verdichten. DafĂŒr mĂŒssten jedoch ein hinreichender Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik und eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des Völkerrechts vorliegen. An diesen MaßstĂ€ben gemessen sei die Verfassungsbeschwerde unbegrĂŒndet, so das Gericht. Ob sich im Rahmen der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung eine grundrechtliche Verantwortung der Bundesrepublik im Hinblick auf die US-DrohneneinsĂ€tze ergibt, konnte dabei offenbleiben. Denn aufgrund der fachgerichtlichen Feststellungen verneinte der Senat das Vorliegen einer ernsthaften Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts. Die BeschwerdefĂŒhrer, deren nahe Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz im Jemen getötet worden waren, hatten zuvor vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht geklagt. WĂ€hrend das Oberverwaltungsgericht der Bundesrepublik aufgetragen hatte, sich zu vergewissern, dass die Nutzung der Air Base Ramstein im Einklang mit dem Völkerrecht erfolge, wies das Bundesverwaltungsgericht die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurĂŒck. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich ohne Erfolg gegen diese klageabweisenden Entscheidungen (Urteil vom 15. Juli 2025 - 2 BvR 508/21).

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