Polen: Nawrocki besucht Verfassungsgericht in Warschau
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 01:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGerichtsstreit erreicht Warschau
- PrÀsident Karol Nawrocki begab sich zu GesprÀchen mit Richtern in das Verfassungsgericht.
- Die Demonstranten harrten am spÀten Abend vor dem Gerichtshof in Warschau aus.
- Anna Korwin-Piotrowska soll das Gericht fĂŒr einen Monat geschĂ€ftsfĂŒhrend leiten.
Nawrocki sucht GesprÀch mit Richtern in Warschau
Im Streit um das polnische Verfassungsgericht hat sich PrÀsident Karol Nawrocki zu GesprÀchen mit Richtern in das GebÀude des Gerichtshofs in Warschau begeben. Begleitet wurde er vom PrÀsidenten des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapinski, wÀhrend zahlreiche Demonstranten vor dem Gericht ausharrten.
Streit um neue Richter eskaliert
Der Konflikt zwischen der Mitte-Links-Regierung von MinisterprĂ€sident Donald Tusk und der rechtskonservativen PiS war am Freitag eskaliert. Auf der Webseite des Gerichts erschien eine Mitteilung, wonach GerichtsprĂ€sident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter ihre Funktionen fĂŒr einen Monat nicht ausĂŒben wĂŒrden.
Stattdessen sollte die Richterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht geschĂ€ftsfĂŒhrend leiten. Sie gehört zu den fĂŒnf neuen Verfassungsrichtern, die Nawrocki nicht vereidigen wollte, obwohl sie vom Parlament mit den Stimmen der Regierungsmehrheit nominiert worden war.
Demonstranten vor dem Gericht
Die Auseinandersetzung um die Besetzung des Verfassungsgerichts dauert zwischen der Regierung und der PiS an. Nawrocki war von der rechtskonservativen Oppositionspartei ins PrĂ€sidentenamt gebracht worden, wĂ€hrend das Parlament die fĂŒnf neuen Richter mit den Stimmen der Regierungsmehrheit nominiert hatte.
Der Konflikt um Polens Verfassungsgericht ist Teil einer seit Jahren andauernden Auseinandersetzung ĂŒber die UnabhĂ€ngigkeit der Justiz und die Grenzen politischer Einflussnahme. Unter der frĂŒheren PiS-Regierung wurden zahlreiche Richter ernannt, deren Auswahl und institutionelle Einbindung europĂ€ische Gerichte beanstandeten. Nach dem Regierungswechsel 2023 versucht das Lager von MinisterprĂ€sident Donald Tusk, diese VerĂ€nderungen zurĂŒckzudrehen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle der PrĂ€sident bei der Ernennung von Verfassungsrichtern spielt. Das Parlament sieht seine WahlzustĂ€ndigkeit als maĂgeblich an, wĂ€hrend Nawrockis PrĂ€sidialkanzlei die Vereidigung der fĂŒnf Kandidaten verweigert. Damit geht es nicht nur um einzelne Personalentscheidungen, sondern um die ArbeitsfĂ€higkeit des Gerichts und die Anerkennung seiner Entscheidungen.
Konflikt mit Folgen fĂŒr den Rechtsstaat
Die Eskalation verschĂ€rft die institutionelle Blockade: Regierung, PrĂ€sident und Teile des Gerichts vertreten gegensĂ€tzliche Rechtspositionen. FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger kann dies die Rechtssicherheit beeintrĂ€chtigen, wenn unklar bleibt, welche Richter wirksam bestellt sind und wer das Gericht rechtmĂ€Ăig fĂŒhrt.
Der Streit belastet zudem Polens VerhĂ€ltnis zu europĂ€ischen Institutionen. Eine dauerhafte Lösung mĂŒsste die Zusammensetzung des Gerichts, die Anerkennung frĂŒherer Entscheidungen und die ZustĂ€ndigkeiten der staatlichen Organe zugleich klĂ€ren. Bis dahin bleibt das Verfassungsgericht ein zentraler Schauplatz des politischen Machtkampfs.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: âPolen: Polizei sichert Verfassungsgericht, Kaczy?ski warnt vor Putschâ (30.10.2026)
Der Bericht bestĂ€tigt den Polizeieinsatz und beschreibt die konkurrierenden Mitteilungen zur FĂŒhrung des Gerichts. Einen zusĂ€tzlichen Schwerpunkt legt er auf die von der Staatsanwaltschaft beantragte Aufhebung der ImmunitĂ€t von zwei Gerichtsvertretern sowie auf die Vorgeschichte der Richterernennungen.
Der Artikel bestÀtigt die VorgÀnge rund um die Gerichtswebsite und den Polizeieinsatz. Anders als der Euronews-Bericht hebt er stÀrker die politische Einordnung der Regierung und die europarechtlich umstrittene Vorgeschichte der PiS-Justizreformen hervor.
Ăbereinstimmend schildern beide BeitrĂ€ge eine Zuspitzung des institutionellen Konflikts. Offen bleibt insbesondere, welche praktischen Folgen die konkurrierenden Anordnungen fĂŒr die Arbeit des Gerichts haben.
