Polen: Vier Ex-GerichtsprĂ€sidenten stĂ€rken Tusks Regierung den RĂŒcken
Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 10:36 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGerichtsstreit erreicht nÀchste Entscheidung
- Die vier frĂŒheren PrĂ€sidenten heiĂen Marek Safjan, Jerzy Stepien, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll.
- Am Freitag wurde Anna Korwin-Piotrowska mit der kommissarischen Leitung des Gerichts betraut.
- FĂŒr den 3. November ist eine Generalversammlung der Verfassungsrichter angekĂŒndigt.
Vier Ex-GerichtsprÀsidenten stellen sich hinter Polens Regierung
Im Streit um Polens Verfassungsgericht haben vier ehemalige PrĂ€sidenten des Gerichtshofs der proeuropĂ€ischen Regierung von MinisterprĂ€sident Donald Tusk den RĂŒcken gestĂ€rkt. Sie kritisieren das Vorgehen von PrĂ€sident Karol Nawrocki als beispiellose Verletzung der Gerichtsautonomie.
Gemeinsame ErklĂ€rung der frĂŒheren PrĂ€sidenten
Die Juristen Marek Safjan, Jerzy Stepien, Bohdan Zdziennicki und Andrzej Zoll erklĂ€rten, die vom Parlament rechtmĂ€Ăig berufenen Richter hĂ€tten notwendige Schritte zur Wiederherstellung der Funktionen und des Status des Gerichts eingeleitet. Nawrockis Vorgehen trage dagegen nicht zur Lösung des Konflikts bei.
Der Machtkampf war am Freitag eskaliert. Auf der Webseite des Verfassungsgerichts hieà es, der bisherige PrÀsident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter seien vorlÀufig von ihren Funktionen entbunden worden.
Korwin-Piotrowska ĂŒbernimmt kommissarisch
Stattdessen soll die Richterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht geschĂ€ftsfĂŒhrend leiten. Sie gehört zu den fĂŒnf neuen Verfassungsrichtern, die vom Parlament nominiert wurden, ihre Arbeit aber wegen der verweigerten Vereidigung durch Nawrocki nicht aufnehmen können.
Auch Swieczkowski verweigert den neuen Richtern nach Darstellung der Meldung den Zugang zum GerichtsgebÀude. Die PiS, die Polen von 2015 bis 2023 regierte, hatte das Gericht mit politisch nahestehenden Richtern besetzt.
Streit ĂŒber Rechte der BĂŒrger
Die vier frĂŒheren GerichtsprĂ€sidenten schreiben, das Verfassungsgericht befinde sich seit mehr als zehn Jahren in einer tiefen Krise. Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte und des EuropĂ€ischen Gerichtshofs, die eine Wiederherstellung der UnabhĂ€ngigkeit und Unparteilichkeit verlangt hĂ€tten, wĂŒrden nicht umgesetzt.
Dadurch seien BĂŒrger nach Darstellung der Juristen einer wirksamen Verteidigung ihrer Rechte und Freiheiten beraubt und könnten keine individuelle Verfassungsbeschwerde einlegen. Die von Korwin-Piotrowska eingeleiteten Schritte zielten darauf, das verfassungskonforme Funktionieren des Gerichts wiederherzustellen.
Generalversammlung am 3. November geplant
Die Richter sollen die fĂŒr den 3. November angekĂŒndigte Generalversammlung einberufen können. Dort könnten sie ĂŒber den Antrag des Generalstaatsanwalts beraten, Swieczkowski und seinem Stellvertreter die richterliche ImmunitĂ€t zu entziehen.
Der Streit um Polens Verfassungsgericht ist Teil eines seit Jahren andauernden Konflikts ĂŒber die UnabhĂ€ngigkeit der Justiz. Die nationalkonservative PiS-Regierung besetzte das Gericht zwischen 2015 und 2023 mit politisch nahestehenden Richtern. Seit dem Regierungswechsel versucht die Koalition von Donald Tusk, diese Entscheidungen rĂŒckgĂ€ngig zu machen und die von europĂ€ischen Gerichten geforderte FunktionsfĂ€higkeit des Gerichts wiederherzustellen.
Konflikt zwischen Regierung und PrÀsident
Die Auseinandersetzung wird durch die politische Teilung der Staatsorgane verschĂ€rft. Tusk fĂŒhrt eine proeuropĂ€ische Regierung, wĂ€hrend PrĂ€sident Karol Nawrocki dem rechtskonservativen Lager nahesteht und die Vereidigung von fĂŒnf vom Parlament nominierten Richtern verweigert. Dadurch bleiben zentrale Personalentscheidungen blockiert.
FĂŒr BĂŒrger hat der Streit unmittelbare Bedeutung: Nach EinschĂ€tzung der vier frĂŒheren GerichtsprĂ€sidenten ist eine wirksame individuelle Verfassungsbeschwerde derzeit nicht möglich. Zugleich berĂŒhrt der Konflikt die Umsetzung von Urteilen des EuropĂ€ischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte und des EuropĂ€ischen Gerichtshofs. Die fĂŒr den 3. November angekĂŒndigte Generalversammlung könnte den nĂ€chsten institutionellen Schritt markieren, wenn dort ĂŒber die ImmunitĂ€t des GerichtsprĂ€sidenten und seines Stellvertreters beraten wird.
Rechtsstaat als politisches Machtfeld
Der Konflikt reicht ĂŒber die Besetzung einzelner Richterposten hinaus. Er zeigt, wie schwer sich in Polen institutionelle Korrekturen durchsetzen lassen, wenn Regierung, PrĂ€sident und Gerichtsleitung unterschiedliche politische Lager vertreten. Eine dauerhafte Lösung hĂ€ngt deshalb nicht nur von Personalentscheidungen, sondern auch von der Anerkennung gemeinsamer verfassungsrechtlicher Regeln ab.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
ZDFheute: âMachtkampf in Polen: Zuspitzung eines alten Konfliktsâ (31.10.2026)
Der Beitrag ordne die Eskalation als Folge der Politisierung des Verfassungsgerichts wĂ€hrend der PiS-Regierungszeit ein. Anders als die dpa-Meldung, die die ErklĂ€rung der vier frĂŒheren GerichtsprĂ€sidenten in den Mittelpunkt stelle, betone ZDFheute zusĂ€tzlich die politische Bedeutung des Konflikts fĂŒr das VerhĂ€ltnis zwischen Regierung, PrĂ€sident und Opposition.
Stern: âUmstrittener Justizumbau: Turbulenzen in Polen: PrĂ€sident besucht Verfassungsgerichtâ (31.10.2026)
Der Artikel stelle die Weigerung des PrĂ€sidenten heraus, fĂŒnf vom Parlament nominierte Richter zu vereidigen, und beschreibe seinen Besuch im GerichtsgebĂ€ude. Damit bestĂ€tige er den institutionellen Kern des Konflikts, setze den Schwerpunkt aber stĂ€rker auf Nawrockis Vorgehen und die unmittelbare Eskalation.
Beide BeitrĂ€ge ordneten den Streit als lĂ€ngerfristigen Machtkampf ĂŒber die Besetzung und ArbeitsfĂ€higkeit des Verfassungsgerichts ein. Unterschiedliche Schwerpunkte lĂ€gen bei der politischen Vorgeschichte und beim Verhalten des PrĂ€sidenten; offen bleibe, ob die angekĂŒndigte Versammlung eine tragfĂ€hige Lösung ermöglicht.
