Ungarn: PrÀsident macht Weg zu eigener Absetzung frei
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 19:36 Uhr, dpa.deUngarns StaatsprĂ€sident Tamas Sulyok, politischer Freund des im April abgewĂ€hlten MinisterprĂ€sidenten Viktor Orban, macht nach tagelangem Zögern den Weg frei fĂŒr eine Verfassungsnovelle, die auch seine eigene Absetzung beinhaltet. Sulyok kĂŒndigte an, diese VerfassungsĂ€nderungen gegenzuzeichnen und damit ihr Inkrafttreten zu ermöglichen. Der neue MinisterprĂ€sident Peter Magyar hatte nach dem Parlamentsbeschluss der Verfassungsnovelle am vergangenen Montag dem Staatschef eine Frist von fĂŒnf Tagen zur Gegenzeichnung gesetzt und ihm fĂŒr den Fall einer Verweigerung ein Amtsentzugsverfahren angedroht.
Bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts ĂŒbernimmt die ParlamentsprĂ€sidentin Agnes Forsthoffer dessen Befugnisse. DafĂŒr bleiben nunmehr 30 Tage Zeit. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament gewĂ€hlt.
Magyar bestĂ€tigte, dass Sulyok die VerfassungsĂ€nderungen gegengezeichnet habe und dass sein Posten ab kommendem Montag demnach vakant sei. Nun könnten VerfassungsĂ€nderungen in Kraft treten, die tiefgreifende politische Reformen ermöglichten. «Mit diesen Entscheidungen geben wir dem ungarischen Volk etwas zurĂŒck, das das Orban-Regime seit vielen Jahren zu nehmen versucht: die Gewissheit, dass Macht begrenzt, Gemeineigentum zurĂŒckgewonnen und der Staat wieder seinen BĂŒrgern, den freien ungarischen BĂŒrgern, dienen kann», schrieb Magyar bei Facebook.
Sulyok rÀumt ein, dass er gegen seine Absetzung nichts tun kann
Sulyok betonte, dass die Parlamentsentscheidung zu seiner Absetzung verfassungswidrig sei, er aber keine rechtlichen Möglichkeiten sehe, dagegen einzuschreiten. Experten hatten zuvor erklĂ€rt, dass das Verfassungsgericht diese Parlamentsentscheidung allenfalls wegen Formalien hĂ€tte beanstanden dĂŒrfen, nicht aber inhaltlich. In einer bei Facebook verbreiteten Ansprache beklagte Sulyok zudem, dass jeder Staatschef in Ungarn nunmehr «der Exekutive und der Politik ausgeliefert» sei und «keine Kontrollfunktion» mehr habe.
Neue Grenzen fĂŒr Mandate der Verfassungsrichter und Abgeordneten
Magyar hatte dem seit 2024 amtierenden Sulyok vorgeworfen, die Politik Orbans mitgetragen zu haben. Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ămter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als Orban-Loyalist gilt. Ferner wurde durch diese Verfassungsnovelle beschlossen, dass die TĂ€tigkeit der Abgeordneten ab 2030 auf zwölf Jahre begrenzt wird. Sie wĂŒrde etwa Orban verbieten, erneut fĂŒr das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an. Ferner soll ein Amt zur Wiedereintreibung staatlichen Vermögens geschaffen werden.
Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das erst 2011 von Orban durchgesetzte «Grundgesetz» ersetzen soll. Er warf Orban vor, dieses Gesetzeswerk völlig auf die MachtbedĂŒrfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.
