AGG-Reform: Kabinett beschneidet Sonderrechte der Kirchen
14.04.2026 - 18:32:03 | boerse-global.deDie Bundesregierung will die umstrittene „Kirchenklausel“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) deutlich einschränken. Das Kabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf, der religiösen Arbeitgebern künftig enge Grenzen setzt.
Kirchenklausel wird deutlich verschärft
Der Kern der Reform ist die Modernisierung der sogenannten kirchlichen Tendenz. Bisher konnten Religionsgemeinschaften bei Einstellungen und Kündigungen weitgehend auf ihre eigene Rechtsordnung verweisen. Künftig soll eine unterschiedliche Behandlung nur noch zulässig sein, wenn ein direkter sachlicher Bezug zwischen der Religion des Mitarbeiters und den konkreten Anforderungen der Stelle besteht.
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Für hunderttausende Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen bedeutet das mehr Rechtssicherheit. Während für Pfarrer oder Religionslehrer weiterhin Glaubensfragen relevant bleiben dürften, erhalten etwa Verwaltungs- oder technische Angestellte deutlich besseren Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihres Glaubens oder Lebensstils.
Die Regierung folgt damit auch innerkirchlichen Entwicklungen. Die katholische Kirche hatte ihre Grundordnung bereits Ende 2022 angepasst. Der Gesetzentwurf webll diese Prinzipien nun für den gesamten Drittarbeitsmarkt verbindlich festschreiben. Verbände und Länder können bis Donnerstag und Freitag Stellung nehmen.
Mehr Zeit für Betroffene und erweiterter Schutz
Neben der Kirchenklausel enthält die AGG-Reform weitere wichtige Neuerungen für alle Beschäftigten. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen wird von zwei auf vier Monate verdoppelt. Betroffene von Diskriminierung oder Belästigung haben so mehr Zeit, Rechtsberatung einzuholen und Beweise zu sammeln.
Erweitert wird auch der Schutz vor sexueller Belästigung. Künftig gilt er nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern auch in anderen Lebensbereichen wie dem Wohnungsmarkt oder Fitnessstudios. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhält zudem neue Befugnisse zur Mediation und Prozessbegleitung.
Rechtsexperten bewerten das Gesamtpaket als substanzielle Modernisierung des 20 Jahre alten Gesetzes. Manche geforderte Maßnahmen, wie eine spezielle Regelung gegen „AGG-Hopping“, fanden jedoch keinen Eingang in den Entwurf.
Reform im Schatten großer Koalitionsdebatten
Die AGG-Reform fällt in eine Phase intensiver Regierungsverhandlungen. Erst gestern einigte sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD auf ein milliardenschweres Entlastungspaket. Dazu zählen eine zeitweise Senkung der Mineralölsteuer um rund 17 Cent ab Mai und ein steuer- und abgabenfreier „Krisenbonus“ von bis zu 1.000 Euro, den Arbeitgeber freiwillig zahlen können.
Die Wirtschaft reagiert gespalten. Während Großunternehmen Teile des Bonus zusagen, kritisieren Verbände wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die Pläne. Viele kleine und mittlere Betriebe könnten sich solche Zahlungen angesichts explodierender Materialkosten und steigender Insolvenzzahlen nicht leisten.
Gleichzeitig berichten Koalitionskreise von kontroversen Diskussionen über eine Reform der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Vorgeschlagen werden eine Kürzung der sechswöchigen Zahlungsdauer, eine Begrenzung auf einmal pro Jahr und die Wiedereinführung einer Karenztag-Regelung. Teile der SPD lehnen dies entschieden ab und wollen den bestehenden Kündigungsschutz für erkrankte Arbeitnehmer erhalten.
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Richtungsweisende Urteile und EU-Vorgaben prägen den Kontext
Die AGG-Reform steht auch im Licht jüngster Gerichtsentscheidungen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte Ende Januar, dass Klauseln, die Lohnansprüche bei einer unwirksamen Kündigung ausschließen, selbst unwirksam sind. Beschäftigte behalten so ihren Anspruch auf Annahmeverzugslohn.
Parallel bereiten sich Personalabteilungen auf die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie vor, die bis zum 7. Juni in nationales Recht gegossen werden muss. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem, Bewerbern Informationen zum Einstiegsgehalt zu geben. Die Kombination aus AGG-Reform und Transparenzrichtlinie wird die Personalprozesse in den kommenden Monaten grundlegend verändern.
Die Regierung erwartet, dass die schärfere Kirchenklausel und die verlängerten Fristen die deutsche Rechtsprechung enger an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs binden. Unterdessen zeigen Daten des DGUV-Barometers 2026 weiterhin Handlungsbedarf: Jeder fünfte Beschäftigte erhält keine regelmäßige Sicherheitsunterweisung, über die Hälfte klagt über steigenden Zeitdruck und psychischen Stress.
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