Bovenschulte, Vermittlungsausschuss

Bovenschulte erwartet Vermittlungsausschuss zur Gesundheitsreform

12.06.2026 - 09:19:02 | dpa.de

BundesratsprÀsident Andreas Bovenschulte (SPD) rechnet damit, dass die LÀnder die geplante Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stoppen und in den Vermittlungsausschuss geben.

"Ich gehe im Moment davon aus, dass die LĂ€nder davon auch mehrheitlich Gebrauch machen werden von diesem Recht", sagte Bremens BĂŒrgermeister im ZDF-"Morgenmagazin". Die LĂ€nder hĂ€tten das Recht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sobald die Reform nach dem ersten Durchgang aus dem Bundestag zurĂŒckkomme.

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das bei Streit ĂŒber ein Gesetz einen Kompromiss finden soll. Warken bringt ihren Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heute in den Bundestag ein. Das Vorhaben ist nicht zustimmungsbedĂŒrftig - der Bundesrat kann es also nicht verhindern, ĂŒber den Vermittlungsausschuss aber verzögern. Die nĂ€chste Sitzung der LĂ€nderkammer steht am 10. Juli an.

Warnung vor Schieflage von KrankenhÀusern

Eine Reform im Gesundheitswesen sei nötig, Einnahmen und Ausgaben mĂŒssten in Einklang gebracht werden, sagte Bovenschulte. Die Probleme der Krankenkassen dĂŒrften aber nicht zulasten der Kommunen und der Menschen vor Ort gelöst werden. Mit dem Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form wĂŒrden die Defizite der KrankenhĂ€user deutlich steigen. "Wer hat was davon, wenn flĂ€chendeckend KrankenhĂ€user in Schieflage geraten, möglicherweise Insolvenz anmelden mĂŒssen?"

Streit um Warkens ReformplÀne

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz will Warken die FinanzlĂŒcken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Gegen die SparplĂ€ne formiert sich gemeinsamer Widerstand der LĂ€nder. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates warnte vor einem Kliniksterben und einer "hohen Insolvenzgefahr". Das Paket soll die Kassen um 16,3 Milliarden Euro entlasten - etwa durch höhere Zuzahlungen fĂŒr Medikamente und EinschrĂ€nkungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern.

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