BGH entscheidet zu Online-Kündigung von Fitnessstudiovertrag
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 06:29 Uhr, dpa.deIn dem Verfahren geht es um die Frage, wie die Seite gestaltet sein muss, auf die Kundinnen und Kunden zur Bestätigung einer Kündigung geleitet werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt in dem Verfahren gegen die Fitnesskette FitX aus Essen. (Az. I ZR 200/25)
Nach Auffassung des Verbands entspricht die Bestätigungsseite von FitX nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn über dem Kündigungsformular wird dort prominent auf die Alternative hingewiesen, den Vertrag nur zu pausieren, statt ihn zu kündigen. Laut Gesetz müssen Schaltflächen und Bestätigungsseite bei einer Online-Kündigung "unmittelbar und leicht zugänglich sein". Ob das hier der Fall ist, soll nun das höchste deutsche Zivilgericht entscheiden.
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