EuGH stÀrkt Schutz von Eltern von Kindern mit Behinderung
11.09.2025 - 15:43:56 | dpa.deDas hat der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Arbeitgeber seien nach EU-Recht verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit betroffene Arbeitnehmer Beruf und Betreuung vereinbaren können, teilte der EuGH mit. Voraussetzung sei, dass das die Arbeitgeber nicht unverhĂ€ltnismĂ€Ăig belaste.
Hintergrund ist der Fall einer italienischen Bahnhofsmitarbeiterin mit einem schwerbehinderten Sohn. Sie hatte ihren Arbeitgeber mehrmals gebeten, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen, um sich um ihr Kind kĂŒmmern zu können. Der Arbeitgeber gewĂ€hrte ihr zunĂ€chst vorlĂ€ufige Anpassungen, verweigerte jedoch eine dauerhafte Lösung.
Die Mutter klagte vor italienischen Gerichten. SchlieĂlich wandte sich das oberste italienische Gericht an den EuGH mit Fragen zur Auslegung von EU-Regeln. Ob der Arbeitgeber dem Wunsch der Frau im konkreten Fall entsprechen muss, muss nun ein Gericht in Italien entscheiden.
Die Entscheidung des EuGH sei sehr wichtig, sagte die Rechtswissenschaftlerin Eva Kocher vom Center for Interdisciplinary Labour Law Studies (C*LLaS) der Europa-UniversitĂ€t Viadrina. "Sie lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen auch von wichtigen Betreuungs- und Bezugspersonen von Menschen mit Behinderung anpassen mĂŒssen."
Auch andere nationale Gerichte mĂŒssen die Auslegung des EuGH beachten, wenn sie ĂŒber vergleichbare Fragen zu entscheiden haben.
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