Urteil, VerlÀngerte

Neues Urteil: VerlÀngerte Grenzkontrollen waren rechtswidrig

10.04.2026 - 15:01:19 | dpa.de

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in einem weiteren Verfahren im Nachhinein fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt.

Konkret hatte eine Frau gegen vier Kontrollen durch die Bundespolizei in den Jahren 2022 und 2023 geklagt. Das Verwaltungsgericht MĂŒnchen hatte die Klage der Deutschen abgewiesen, der VGH als Berufungsinstanz gab ihr nun aber recht. Unmittelbare Folgen fĂŒr die aktuell weiter stattfindenden Grenzkontrollen hat das Urteil indes nicht.

VGH: VerlĂ€ngerte Grenzkontrollen nicht ausreichend begrĂŒndet

Die VGH-Richter urteilten, die Anordnung zur VerlĂ€ngerung der Grenzkontrollen sei vom Bundesinnenministerium jeweils nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemĂ€ĂŸ der Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) begrĂŒndet worden. Rechtlich erforderlich sei dafĂŒr - bezogen auf die jeweiligen, sechsmonatigen ZeitrĂ€ume zwischen November 2021 und Mai 2022 sowie zwischen November 2022 und Mai 2023 - eine neue, ernsthafte Bedrohung.

Die BegrĂŒndung im Wesentlichen mit einer "weiterhin" hohen SekundĂ€rmigration oder mit einer Belastung der AufnahmekapazitĂ€ten fĂŒr FlĂŒchtlinge erachtete der VGH nicht als ausreichend. Eine neue, ernsthafte Bedrohungslage sei den damaligen Anordnungsschreiben zur VerlĂ€ngerung der Grenzkontrollen "nicht substantiiert zu entnehmen" gewesen.

Zudem stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden (Az. 10 BV 25.901).

Die VGH-Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. Der Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Schon einmal Àhnliches Urteil

Die Frau aus Deutschland hatte 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem frĂŒheren Wohnort nach MĂŒnchen. Dabei war sie mehrfach kontrolliert worden.

Vor gut einem Jahr hatte der VGH schon einmal ein Ă€hnliches Urteil gefĂ€llt. Damals hatte ein Österreicher wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt und vom VGH recht bekommen.

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