Familie kÀmpft am BGH um ihr Zuhause - Entscheidung im MÀrz
17.01.2025 - 12:18:28 | dpa.deEine Familie droht, nach einem vermutlichen Behördenfehler ihr Zuhause zu verlieren. Sie hatten das GrundstĂŒck bei einer Zwangsversteigerung erworben. Der Zuschlag wurde spĂ€ter aber aufgehoben, da die zustĂ€ndige Behörde nach Ansicht des Landgerichts Potsdam nicht ausreichend nach dem ursprĂŒnglichen EigentĂŒmer gesucht hatte. Der BGH will am 14. MĂ€rz entscheiden.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte 2023 der Klage des ursprĂŒnglichen EigentĂŒmers - der erst nach dem Zuschlag von der Versteigerung erfahren hatte - weitestgehend stattgegeben und die betroffenen Eheleute W. verurteilt, binnen eines Jahres das Haus abzureiĂen und das GrundstĂŒck zu rĂ€umen. Sie sollten eine Grundschuld ĂŒber 280.000 Euro plus Zinsen fĂŒr die Baukosten löschen und dem EigentĂŒmer 6.000 Euro fĂŒr die GrundstĂŒcksnutzung zahlen.
Muss die Familie das Haus abreiĂen?
Das betroffene Ehepaar legte gegen das Urteil Revision ein, der Fall landete am BGH. Nach vorlĂ€ufiger EinschĂ€tzung gehe auch der FĂŒnfte Zivilsenat davon aus, dass die Familie durch die Aufhebung des Zuschlags 2014 das GrundstĂŒck endgĂŒltig verloren habe, sagte die Vorsitzende Richterin, Bettina BrĂŒckner, in der mĂŒndlichen Verhandlung in Karlsruhe. Da dieser Beschluss rechtskrĂ€ftig sei, komme es auch nicht darauf an, ob der Zuschlag damals zu Recht aufgehoben wurde - woran Familie W. zweifelt.
In zwei Punkten waren die Richterinnen und Richter aber anderer Ansicht als ihre Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg. So könnte der KlĂ€ger wohl keinen Anspruch darauf haben, dass Familie W. ihr Haus auf eigene Kosten abreiĂt, sowie auf Löschung der Grundschuld. Das Paar mĂŒsse das Eigentum herausgeben - aber "so, wie es jetzt ist", fasste deren Anwalt zusammen. Der KlĂ€ger mĂŒsste ihnen dann womöglich sogenannten Verwendungsersatz fĂŒr das Haus zahlen.
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
