Mit KlimaneutralitĂ€t werben? BGH prĂŒft Katjes-Werbung
18.04.2024 - 12:56:56 | dpa.deGeschĂ€ftsfĂŒhrer Reiner MĂŒnker erklĂ€rte am Donnerstag in Karlsruhe, er gehe nach der vorlĂ€ufigen EinschĂ€tzung des Senats davon aus, dass dieser an den bisherigen strengen Anforderungen fĂŒr Umwelt- und Klimaaussagen in der Werbung festhalten wolle. Er gehe daher mit einem guten GefĂŒhl aus der Verhandlung. Wann in dem Verfahren ein Urteil verkĂŒndet wird, blieb zunĂ€chst offen.
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen Katjes geklagt, weil das Unternehmen in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworben hatte, alle Produkte des Unternehmens wĂŒrden klimaneutral produziert. Das sei irrefĂŒhrend, findet die Wettbewerbszentrale. Der Herstellungsprozess selbst ist nicht emissionsfrei, das Unternehmen unterstĂŒtzt jedoch zum Ausgleich Klimaschutzprojekte und informiert darĂŒber online.
Dem Verbraucher wĂŒrden wichtige Informationen vorenthalten - etwa ĂŒber die Art und Weise, wie die KlimaneutralitĂ€t hergestellt wird, so die Wettbewerbszentrale. Diese Angaben mĂŒssten schon in der Werbung selbst auftauchen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg.
Vor dem ersten Zivilsenat des BGH ging es am Donnerstag unter anderem um die Frage, ob mit der Werbung ein Fachpublikum angesprochen werde, und ob von diesen Kreisen ein höherer Wissensstand zum Thema KlimaneutralitĂ€t erwartet werden könne. Die AnwĂ€ltin aufseiten von Katjes argumentierte, der Begriff "klimaneutral" habe im Gegensatz zu anderen Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit eines Produkts einen konkreten Inhalt. Der Begriff werde als ausgeglichene CO?-Bilanz verstanden - die durch Vermeidung, aber eben auch durch Kompensation erreicht werden könne. Der Vorsitzende Richter hatte zu Beginn der Verhandlung betont, dass fĂŒr umweltbezogene Werbung strengere Regeln gelten.
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