Koalition startet Milliarden-Entlastungspaket für Arbeitnehmer
15.04.2026 - 15:43:03 | boerse-global.deEs soll Haushalte stützen und den Arbeitsmarkt entlasten – mit einem freiwilligen Steuerbonus, neuen Arbeitszeitregeln und Steuererleichterungen.
Steuerfreier Krisenbonus: Bis zu 1.000 Euro extra
Herzstück des Pakets ist ein steuer- und abgabenfreier Krisenbonus. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten 2026 einmalig bis zu 1.000 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen. Die Prämie ist für alle Arbeitnehmergruppen gedacht – auch für Minijobber, Auszubildende und Teilzeitkräfte. Wer mehrere Jobs hat, kann den Bonus von jedem Arbeitgeber erhalten.
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Allerdings bleibt die Zahlung freiwillig. Es gibt keinen Rechtsanspruch für Beschäftigte. Vor allem kleinere Unternehmen in Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern äußern Zweifel, ob sie sich die Prämie leisten können. Die Regierung setzt auf schnelle Entlastungswirkung.
Finanziert werden soll das Vorhaben unter anderem durch eine bereits geplante Tabaksteuererhöhung. Zudem wird über eine Übergewinnsteuer für die Mineralölindustrie diskutiert. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt die Steuerausfälle auf rund 12 Milliarden Euro.
Digitale Zeiterfassung: Das Ende der Schwarzarbeit?
Langfristig verändert eine neue Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung den Umgang mit Minijobs. Ein entsprechendes Gesetz soll 2026 kommen. Es setzt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 um.
Für Minijobber und ihre Arbeitgeber bedeutet das: Jede geleistete Stunde muss künftig lückenlos digital erfasst werden. Bisher waren flexible, oft schlecht dokumentierte Arbeitszeiten typisch. Experten raten Unternehmen, nicht auf das Gesetz zu warten. Die Pflicht zur Aufzeichnung gilt bereits nach aktueller Rechtslage.
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Verstösse können Bußgelder der Gewerbeaufsicht nach sich ziehen. Die Regierung verspricht sich von der Digitalisierung mehr Klarheit und einen besseren Schutz der Sozialstandards.
Steuerentlastung: Mehr Netto für Gering- und Mittelverdiener
Das Paket enthält auch konkrete Steuererleichterungen. Ab dem Veranlagungsjahr 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro abgesetzt werden. Bisher waren sie darin enthalten.
Zudem steigt die Steuerfreigrenze für Ehrenamtliche (Ehrenamtspauschale) von 840 auf 960 Euro. Das hilft besonders denen, die einen Minijob mit gemeinnütziger Tätigkeit kombinieren.
Diese Schritte sind nur der Auftakt. Kanzler Merz kündigte eine große Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 an. Sie soll untere und mittlere Einkommen spürbar entlasten. Der Spitzensteuersatz könnte erst ab etwa 90.000 Euro greifen. Der Solidaritätszuschlag soll in den Tarif integriert werden.
Turbo-Tempo: Gesetze sollen in Wochen wirken
Die Koalition drückt aufs Tempo. Finanzminister Lars Klingbeil legte den Gesetzentwurf für Bonus und Energie-Steuersenkung bereits am 14. April vor – einen Tag nach der Einigung. Das Bundestags-Plenum soll noch diese Woche zustimmen, der Bundesrat in einer Sondersitzung am 24. April.
So soll eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter schon zum 1. Mai in Kraft treten. Die Maßnahme gilt bis 30. Juni und bringt laut Regierung eine Entlastung von 1,6 Milliarden Euro. Kritiker monieren die fehlende Zielgenauigkeit dieses „Gießkannen-Prinzips“.
Parallel reformiert die Koalition die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ein GKV-Stabilisierungsgesetz mit 66 Einzelmaßnahmen soll am 29. April vom Kabinett beschlossen werden. Es soll eine Finanzlücke von 15 Milliarden Euro schließen und langfristig bis zu 42 Milliarden Euro einsparen.
Was kommt auf Arbeitgeber zu?
Für Unternehmen wird 2026 ein Jahr der Umstellung. Der freiwillige Bonus kann ein Instrument zur Mitarbeiterbindung sein. Gleichzeitig müssen sie ihre Lohn- und Zeiterfassungssysteme für die digitale Pflicht fit machen.
Der Staat treibt die Digitalisierung voran: Seit Ende März vereinfacht die neue ELSTER+-App die Steuererklärung. Die größere Steuerreform steht 2027 an. Jetzt geht es darum, die Kaufkraft in der Breite zu stabilisieren. Arbeitgeber stehen vor der doppelten Aufgabe – kurzfristige Entlastung zu prüfen und sich auf schärfere Dokumentationspflichten einzustellen.
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