Urteil: Kein Whiskey-Label ohne Whiskey
02.04.2026 - 13:32:59 | dpa.deDas entschied der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg und bestĂ€tigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz. Neu ist: Auch die Bezeichnung "American Malt" ist fĂŒr nahezu alkoholfreie GetrĂ€nke verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, da Revision zugelassen wurde.
In dem Fall geht es dem Gericht zufolge um ein Start-up, das in Deutschland GetrÀnke mit nur rund 0,3 Prozent Alkoholgehalt als Alternative zu klassischen Spirituosen anbietet.
Bezeichnung verstöĂt gegen Spirituosenverordnung
Bezeichnet hatte es diese mit den Slogans "This is not Rum", "This is not Gin" und "This is not Whiskey", wie das Gericht mitteilte. Zudem sei bei den Produktbeschreibungen von einer "alkoholfreie Alternative zu" oder "auf Basis von" oder "schmeckt nach" der entsprechenden Spirituose die Rede gewesen. Der "This is not Whiskey" habe zudem noch den Zusatz "American Malt" gehabt.
Geklagt hatte der Verband der Spirituosenindustrie. Er machte wettbewerbsrechtliche UnterlassungsansprĂŒche wegen VerstoĂes gegen die EU-Spirituosenverordnung geltend.
Wie schon das Landgericht im Juli vergangenen Jahres gab auch das Oberlandesgericht dem Spirituosenverband Recht. Zugleich wurde das Start-up nun in zweiter Instanz auch zur Unterlassung der Bezeichnung "American Malt" verurteilt, da es sich nach Auffassung des Senats um eine nach der Spirituosenverordnung unzulÀssige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey handele.
Beide Parteien waren gegen das Landgerichtsurteil (Az. 416 HKO 51/24) in Berufung gegangen.
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