Ausführungsanspruch (claim to carrying out)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Das Recht eines Kunden, an der Börse die Abwicklung eines erteilten Auftrags zu verlangen. In Deutschland besteht ein solcher Anspruch derzeit nur im Parketthandel, nicht im elektronischen Handel und nicht bei Inhouse- Systemen. Siehe Auftragsverzögerung, Schlangenhandel.
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