Insolvenzverwalter, Einzelfall

Insolvenzverwalter (insolvency administrator [US: trustee], liquidator)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

Eine fĂŒr den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschĂ€ftskundige und von den GlĂ€ubigern und dem Schuldner unabhĂ€ngige natĂŒrliche Person, der die Abwicklung einer bankrotten Unternehmung obliegt

Eine fĂŒr den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschĂ€ftskundige und von den GlĂ€ubigern und dem Schuldner unabhĂ€ngige natĂŒrliche Person, der die Abwicklung einer bankrotten Unternehmung obliegt. Soweit dies börsennotierte Gesellschaft und Banken betrifft, stehen den Aufsichtsbehörden gewisse Mitspracherechte zu, besonders was die Stimmrechte betrifft. Vg. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 199 f. (Grundsatzurteil zur Offenlegung von StimmrechtsverhĂ€ltnissen durch den Insolvenzverwalter).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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