Kaufoption, Recht

Kaufoption (call)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Das vertraglich erworbene Recht, einen Basiswert zu vorab vereinbarten Bedingungen zu erwerben

Das vertraglich erworbene Recht, einen Basiswert zu vorab vereinbarten Bedingungen zu erwerben. Siehe Call-Option, Option.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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